Veröffentlichung der Abtretungsfrist

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Pleitegeier298
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Veröffentlichung der Abtretungsfrist

Beitrag von Pleitegeier298 »

Huhu

Ich hab mal eine Frage.
Seit ich in der inso bin lese ich öfter mal in den
Insolvenzbekanntmachungen.
Mir ist aufgefallen das immer der Beschluss über die Beendigung der Abtretungsfrist bekanntgegeben wird und
die Gläubiger meist eine sechs Wochen Frist für den Einspruch haben.
Nun ist meine Abtretungsfrist Mitte Mai vorbei aber es stand nichts in den Bekanntmachungen.
Wird das erst am letzten Tag der Abtretungsfrist bekanntgegeben oder kann ein das Gericht im schlimmsten Fall sogar vergessen haben?

Würd mich sehr freuen wenn mir da jemand was dazu sagen kann.

Danke und liebe Grüße
Pleitegeier
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Re: Veröffentlichung der Abtretungsfrist

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Hi Pleitegeier298,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Veröffentlichung der Abtretungsfrist" geschaut?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Veröffentlichung der Abtretungsfrist

Beitrag von Graf Wadula »

Es wird nicht die Beendigung der Abtretungsfrist bekannt gemacht; es geht um die Erteilung der RSB. In § 300 InsO heißt es: "Das Insolvenzgericht entscheidet nach dem regulären Ablauf der Abtretungsfrist über die Erteilung der Restschuldbefreiung. Der Beschluss ergeht nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters oder Treuhänders und des Schuldners." Da es dort nach Ablauf heißt, wird meist die Anhörung kurz nach Ablauf der Frist erfolgen. Mitte Mai ist ja noch nicht, also sollten Sie sich noch in Geduld üben.
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Pleitegeier298
Neuankömmling
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Re: Veröffentlichung der Abtretungsfrist

Beitrag von Pleitegeier298 »

Ah, Dankeschön.
Dann bin ich ja beruhigt. Wäre ja auch eigentlich ungewöhnlich das das Gericht einen vergisst.
Lg
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Veröffentlichung der Abtretungsfrist

Beitrag von Graf Wadula »

Pleitegeier298 hat geschrieben: 15. Apr 2025, 12:16 Ah, Dankeschön.
Dann bin ich ja beruhigt. Wäre ja auch eigentlich ungewöhnlich das das Gericht einen vergisst.
Lg
Kann aber auch mal passieren. Die Akte könnte "verfristet" sein (aus Versehen wurde eine falsche Jahreszahl eingetragen oder so). Aber man ruhig abwarten bis Ende Mai und dann mal nachfragen, falls nix passiert.
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Itak65
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Re: Veröffentlichung der Abtretungsfrist

Beitrag von Itak65 »

Eine Frage in die Runde.komische Frage aber ich stell sie trotzdem. Nach dem Ende der abtretungsfrist heisst es ja immer gläubiger TH und der Schuldner können sich äussern zur Erteilung der RSB.
Gibt es Leute die sich äussern z.b. das sie ihren Pflichten und obliegenheiten in der WHP nach gekommen sind bzw wann sollte sich der schuldner äussern? Ich denke das macht keiner oder?
LG Itak65
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Veröffentlichung der Abtretungsfrist

Beitrag von Graf Wadula »

Die Stellungnahmenfrist ist letztlich nur noch deklaratorisch; der TH teilt in seinem Abschlussbericht mit, ob Versagungsgründe vorliegen. Die Gläubiger können während der WVP eh jederzeit einen Versagungsantrag stellen, es wäre ungewöhnlich, wenn sie es dann erst bei Ende der Abtretungsfrist machen würden. Und was soll ein Schuldner zu seinem eigenen Antrag sagen: ich will nicht? Das kommt also alles faktisch nie vor.
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Itak65
Wissender
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Re: Veröffentlichung der Abtretungsfrist

Beitrag von Itak65 »

Danke Graf Wadula für die Antwort
Itak65
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mischa1981
Allwissender
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Re: Veröffentlichung der Abtretungsfrist

Beitrag von mischa1981 »

In der Praxis kommt eine Anfechtung der RSB in der Tat eher selten vor, da es nicht ausreicht, wenn ein Gläubiger sagt "Schuldner XY hat gegen die Auflagen verstoßen!".
Der Gläubiger muss nachweisen können, dass der Schuldner gegen die Auflagen verstoßen hat und dieser Aufwand ist in den meisten Fällen deutlich zu hoch.
Was nicht heißen muss, dass einem die Restschuldbefreiung nie versagt wird. In meiner Region unter Insolvenzbekanntmachungen.de habe ich aber auch nur ganze zwei Schuldner bei hunderten Insolvenzen gesehen, bei denen der Treuhänder bei Gericht einen Versagensantrag gestellt hat. Ich vermute mal, da wurde nicht einmal die Mindestvergütung bezahlt. Sind meines Wissens um die 129 Euro um den Dreh.

Jedoch wird kein Gläubiger auf die Idee kommen und in den letzten Wochen bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung warten um dir dann eins "reinzudrücken".
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Itak65
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Re: Veröffentlichung der Abtretungsfrist

Beitrag von Itak65 »

Danke Mischa. Meine Frage war nur aus reinem Interesse .Als ich letztens auf dem AG war sagte man mir das ja alles schon bezahlt ist. Meine obliegenheiten erfülle ich pünktlich wie lohnnachweise pünktlich schicken.
LG Itak65
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mischa1981
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Re: Veröffentlichung der Abtretungsfrist

Beitrag von mischa1981 »

Ja also :) Ich weiß aber selbst auch noch, wie angespannt ich über die 3,5 Jahre war, dass ich ja keinen Fehler begehe. Solange dein Gehalt (nach der Insolvenzphase) abgetreten wird und den Obliegenheiten nachkommst, kann dir (als Nichtselbstständiger) eigentlich kaum was passieren.
Erster Ansprechpartner für Gläubiger bist auch nicht du, sondern der Treuhänder.
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