Forderungen unter anderen Namen

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Shopgirl
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Re: Forderungen unter anderen Namen

Beitrag von Shopgirl »

Schuldine hat geschrieben: 9. Jul 2025, 10:37

Mich würde interessieren warum und wie das rauskommen soll.
Indem ein Gläubiger den Gerichtsvollzieher losschickt und der dann feststellt Hans-Karl Schmidt geboren am 11.11.1911 gibt es nicht, dafür aber einen Hans-Kurt Schmitz, geboren am 11.11.1951
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Banane
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Re: Forderungen unter anderen Namen

Beitrag von Banane »

Und wenn die Sachen auf Fridoline Kurz-Müller bestellt wurden und sich an der Adresse ein Hochhaus mit 200 Wohnungen befindet?

Dass derjenige rechtlich verpflichtet ist, die Sachen zu bezahlen, steht außer Frage. Wenn er sie nicht bezahlen würde, würde er sich meiner Einschätzung nach neben den zivilrechtlichen Forderungen auch strafbar machen. Ob er als Täter ausfindig gemacht würde oder ob überhaupt eine strafrechtliche Relevanz erkannt würde, käme auf die in meiner Frage angeschnittenen Umstände an.
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Schuldine
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Re: Forderungen unter anderen Namen

Beitrag von Schuldine »

Shopgirl hat geschrieben: 9. Jul 2025, 16:41
Schuldine hat geschrieben: 9. Jul 2025, 10:37

Mich würde interessieren warum und wie das rauskommen soll.
Indem ein Gläubiger den Gerichtsvollzieher losschickt und der dann feststellt Hans-Karl Schmidt geboren am 11.11.1911 gibt es nicht, dafür aber einen Hans-Kurt Schmitz, geboren am 11.11.1951

Offensichtlich ist der schon losgeschickt und hat bisher nichts festgestellt.
Lavalampe hat geschrieben: 8. Jul 2025, 21:26 Er hat sich da ganz schön was eingebrockt, denn heute kamen Briefe des Gerichtsvollziehers auf zwei der falschen Namen mit einer Zahlungsfrist, bzw. mit einem Termin zur Vermögensauskunft für zwei Forderungen.
Wenn jetzt irgendwer (mit völlig anderem Namen) die Forderungen fristgerecht auf das Konto des GV überweist unter Angabe des Aktenzeichens des GV - dann ist die ZV in diesen Fällen doch erledigt.
Ich habe noch nicht erlebt, dass es den GV oder den Gläubiger interessiert, wer die Forderung bezahlt.

Eines würde ich in diesem Szenario aber auf jeden Fall vermeiden:
Persönlich beim GV vorsprechen oder bezahlen.

Dagegen würde ich aber auf jeden Fall darauf achten, ob es sich dabei um Gesamt- oder Teilforderungen des geschuldeten Betrags handelt. Werden nur Teilforderungen in die ZV gegeben und ausgeglichen, dann folgt gewöhnlich der Rest sehr kurzfristig hinterher.
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Shopgirl
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Re: Forderungen unter anderen Namen

Beitrag von Shopgirl »

Schuldine hat geschrieben: 9. Jul 2025, 20:59


Offensichtlich ist der schon losgeschickt und hat bisher nichts festgestellt.


Es las sich so, als wären das bis jetzt nur Briefe gewesen.
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Icke26
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Re: Forderungen unter anderen Namen

Beitrag von Icke26 »

Schuldine hat geschrieben: 9. Jul 2025, 20:59
Shopgirl hat geschrieben: 9. Jul 2025, 16:41

Indem ein Gläubiger den Gerichtsvollzieher losschickt und der dann feststellt Hans-Karl Schmidt geboren am 11.11.1911 gibt es nicht, dafür aber einen Hans-Kurt Schmitz, geboren am 11.11.1951

Offensichtlich ist der schon losgeschickt und hat bisher nichts festgestellt.
Lavalampe hat geschrieben: 8. Jul 2025, 21:26 Er hat sich da ganz schön was eingebrockt, denn heute kamen Briefe des Gerichtsvollziehers auf zwei der falschen Namen mit einer Zahlungsfrist, bzw. mit einem Termin zur Vermögensauskunft für zwei Forderungen.
Wenn jetzt irgendwer (mit völlig anderem Namen) die Forderungen fristgerecht auf das Konto des GV überweist unter Angabe des Aktenzeichens des GV - dann ist die ZV in diesen Fällen doch erledigt.
Ich habe noch nicht erlebt, dass es den GV oder den Gläubiger interessiert, wer die Forderung bezahlt.

Eines würde ich in diesem Szenario aber auf jeden Fall vermeiden:
Persönlich beim GV vorsprechen oder bezahlen.

Dagegen würde ich aber auf jeden Fall darauf achten, ob es sich dabei um Gesamt- oder Teilforderungen des geschuldeten Betrags handelt. Werden nur Teilforderungen in die ZV gegeben und ausgeglichen, dann folgt gewöhnlich der Rest sehr kurzfristig hinterher.
Dann schreib uns mal wo das steht das der GV schon losgeschickt wurde. Ich kann da nichts finden.
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Lavalampe
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Re: Forderungen unter anderen Namen

Beitrag von Lavalampe »

Icke26 hat geschrieben: 10. Jul 2025, 09:29
Schuldine hat geschrieben: 9. Jul 2025, 20:59


Offensichtlich ist der schon losgeschickt und hat bisher nichts festgestellt.



Wenn jetzt irgendwer (mit völlig anderem Namen) die Forderungen fristgerecht auf das Konto des GV überweist unter Angabe des Aktenzeichens des GV - dann ist die ZV in diesen Fällen doch erledigt.
Ich habe noch nicht erlebt, dass es den GV oder den Gläubiger interessiert, wer die Forderung bezahlt.

Eines würde ich in diesem Szenario aber auf jeden Fall vermeiden:
Persönlich beim GV vorsprechen oder bezahlen.

Dagegen würde ich aber auf jeden Fall darauf achten, ob es sich dabei um Gesamt- oder Teilforderungen des geschuldeten Betrags handelt. Werden nur Teilforderungen in die ZV gegeben und ausgeglichen, dann folgt gewöhnlich der Rest sehr kurzfristig hinterher.
Dann schreib uns mal wo das steht das der GV schon losgeschickt wurde. Ich kann da nichts finden.
Also der GV wurde in dem Sinne losgeschickt, dass er persönlich die Briefe in den Briefkasten geworfen hat (auf dem Umschlag steht handschriftlich das Datum und die Unterschrift). Die Nachnamen waren bei den Forderungen stets die selben, nur der Vorname verändert. Ob der GV jetzt da irgendwas wittert, können wir nicht sagen.
Stand jetzt wäre für das Familienmitglied, die Forderung zu bezahlen und zu hoffen, dass es rechtlich so "in Ordnung" ist. Wir versuchen aber, die Schuldnerberatung zu dem Thema kurzfristig persönlich sprechen zu können.
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Lavalampe
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Re: Forderungen unter anderen Namen

Beitrag von Lavalampe »

Schuldine hat geschrieben: 9. Jul 2025, 20:59
Shopgirl hat geschrieben: 9. Jul 2025, 16:41

Indem ein Gläubiger den Gerichtsvollzieher losschickt und der dann feststellt Hans-Karl Schmidt geboren am 11.11.1911 gibt es nicht, dafür aber einen Hans-Kurt Schmitz, geboren am 11.11.1951

Offensichtlich ist der schon losgeschickt und hat bisher nichts festgestellt.
Lavalampe hat geschrieben: 8. Jul 2025, 21:26 Er hat sich da ganz schön was eingebrockt, denn heute kamen Briefe des Gerichtsvollziehers auf zwei der falschen Namen mit einer Zahlungsfrist, bzw. mit einem Termin zur Vermögensauskunft für zwei Forderungen.
Wenn jetzt irgendwer (mit völlig anderem Namen) die Forderungen fristgerecht auf das Konto des GV überweist unter Angabe des Aktenzeichens des GV - dann ist die ZV in diesen Fällen doch erledigt.
Ich habe noch nicht erlebt, dass es den GV oder den Gläubiger interessiert, wer die Forderung bezahlt.

Eines würde ich in diesem Szenario aber auf jeden Fall vermeiden:
Persönlich beim GV vorsprechen oder bezahlen.

Dagegen würde ich aber auf jeden Fall darauf achten, ob es sich dabei um Gesamt- oder Teilforderungen des geschuldeten Betrags handelt. Werden nur Teilforderungen in die ZV gegeben und ausgeglichen, dann folgt gewöhnlich der Rest sehr kurzfristig hinterher.
Uns wurde auch berichtet, dass es dem GV erstmal egal ist, wer die Forderung bezahlt. Könnte ja auch eine Person aus der Familie sein oder ein Freund, der sich dafür aufopfert.
Es wären Gesamtforderungen.
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Re: Forderungen unter anderen Namen

Beitrag von Shopgirl »

Ich würde keine Fristen verstreichen lassen und den Kram - falls halt möglich - rechtzeitig bezahlen. Ansonsten werden nur schlafende Hunde geweckt. Spätestens wenn eine EV abgegeben werden soll, fährt das Ding vor die Wand und wird dann strafrechtlich ein Problem.
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Banane
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Re: Forderungen unter anderen Namen

Beitrag von Banane »

Lavalampe hat geschrieben: 10. Jul 2025, 13:04 Die Nachnamen waren bei den Forderungen stets die selben, nur der Vorname verändert.
Existiert die Person mit dem anderen Vornamen (also auf den Namen von jemand anderem bestellt) oder ist Vorname ausgedacht?
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Lavalampe
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Re: Forderungen unter anderen Namen

Beitrag von Lavalampe »

Banane hat geschrieben: 10. Jul 2025, 18:28
Lavalampe hat geschrieben: 10. Jul 2025, 13:04 Die Nachnamen waren bei den Forderungen stets die selben, nur der Vorname verändert.
Existiert die Person mit dem anderen Vornamen (also auf den Namen von jemand anderem bestellt) oder ist Vorname ausgedacht?
Alle soweit fiktiv, bis auf eine Forderung, die Person wäre der Bruder des Familienmitglieds. Der weiß auch schon Bescheid und würde die Forderung bezahlen, bzw. dem Familienmitglied das Geld dafür geben.
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