Indem ein Gläubiger den Gerichtsvollzieher losschickt und der dann feststellt Hans-Karl Schmidt geboren am 11.11.1911 gibt es nicht, dafür aber einen Hans-Kurt Schmitz, geboren am 11.11.1951
Forderungen unter anderen Namen
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Re: Forderungen unter anderen Namen
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Re: Forderungen unter anderen Namen
Und wenn die Sachen auf Fridoline Kurz-Müller bestellt wurden und sich an der Adresse ein Hochhaus mit 200 Wohnungen befindet?
Dass derjenige rechtlich verpflichtet ist, die Sachen zu bezahlen, steht außer Frage. Wenn er sie nicht bezahlen würde, würde er sich meiner Einschätzung nach neben den zivilrechtlichen Forderungen auch strafbar machen. Ob er als Täter ausfindig gemacht würde oder ob überhaupt eine strafrechtliche Relevanz erkannt würde, käme auf die in meiner Frage angeschnittenen Umstände an.
Dass derjenige rechtlich verpflichtet ist, die Sachen zu bezahlen, steht außer Frage. Wenn er sie nicht bezahlen würde, würde er sich meiner Einschätzung nach neben den zivilrechtlichen Forderungen auch strafbar machen. Ob er als Täter ausfindig gemacht würde oder ob überhaupt eine strafrechtliche Relevanz erkannt würde, käme auf die in meiner Frage angeschnittenen Umstände an.
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Re: Forderungen unter anderen Namen
Offensichtlich ist der schon losgeschickt und hat bisher nichts festgestellt.
Wenn jetzt irgendwer (mit völlig anderem Namen) die Forderungen fristgerecht auf das Konto des GV überweist unter Angabe des Aktenzeichens des GV - dann ist die ZV in diesen Fällen doch erledigt.
Ich habe noch nicht erlebt, dass es den GV oder den Gläubiger interessiert, wer die Forderung bezahlt.
Eines würde ich in diesem Szenario aber auf jeden Fall vermeiden:
Persönlich beim GV vorsprechen oder bezahlen.
Dagegen würde ich aber auf jeden Fall darauf achten, ob es sich dabei um Gesamt- oder Teilforderungen des geschuldeten Betrags handelt. Werden nur Teilforderungen in die ZV gegeben und ausgeglichen, dann folgt gewöhnlich der Rest sehr kurzfristig hinterher.
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Re: Forderungen unter anderen Namen
Dann schreib uns mal wo das steht das der GV schon losgeschickt wurde. Ich kann da nichts finden.Schuldine hat geschrieben: ↑9. Jul 2025, 20:59
Offensichtlich ist der schon losgeschickt und hat bisher nichts festgestellt.
Wenn jetzt irgendwer (mit völlig anderem Namen) die Forderungen fristgerecht auf das Konto des GV überweist unter Angabe des Aktenzeichens des GV - dann ist die ZV in diesen Fällen doch erledigt.
Ich habe noch nicht erlebt, dass es den GV oder den Gläubiger interessiert, wer die Forderung bezahlt.
Eines würde ich in diesem Szenario aber auf jeden Fall vermeiden:
Persönlich beim GV vorsprechen oder bezahlen.
Dagegen würde ich aber auf jeden Fall darauf achten, ob es sich dabei um Gesamt- oder Teilforderungen des geschuldeten Betrags handelt. Werden nur Teilforderungen in die ZV gegeben und ausgeglichen, dann folgt gewöhnlich der Rest sehr kurzfristig hinterher.
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Re: Forderungen unter anderen Namen
Also der GV wurde in dem Sinne losgeschickt, dass er persönlich die Briefe in den Briefkasten geworfen hat (auf dem Umschlag steht handschriftlich das Datum und die Unterschrift). Die Nachnamen waren bei den Forderungen stets die selben, nur der Vorname verändert. Ob der GV jetzt da irgendwas wittert, können wir nicht sagen.Icke26 hat geschrieben: ↑10. Jul 2025, 09:29Dann schreib uns mal wo das steht das der GV schon losgeschickt wurde. Ich kann da nichts finden.Schuldine hat geschrieben: ↑9. Jul 2025, 20:59
Offensichtlich ist der schon losgeschickt und hat bisher nichts festgestellt.
Wenn jetzt irgendwer (mit völlig anderem Namen) die Forderungen fristgerecht auf das Konto des GV überweist unter Angabe des Aktenzeichens des GV - dann ist die ZV in diesen Fällen doch erledigt.
Ich habe noch nicht erlebt, dass es den GV oder den Gläubiger interessiert, wer die Forderung bezahlt.
Eines würde ich in diesem Szenario aber auf jeden Fall vermeiden:
Persönlich beim GV vorsprechen oder bezahlen.
Dagegen würde ich aber auf jeden Fall darauf achten, ob es sich dabei um Gesamt- oder Teilforderungen des geschuldeten Betrags handelt. Werden nur Teilforderungen in die ZV gegeben und ausgeglichen, dann folgt gewöhnlich der Rest sehr kurzfristig hinterher.
Stand jetzt wäre für das Familienmitglied, die Forderung zu bezahlen und zu hoffen, dass es rechtlich so "in Ordnung" ist. Wir versuchen aber, die Schuldnerberatung zu dem Thema kurzfristig persönlich sprechen zu können.
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Re: Forderungen unter anderen Namen
Uns wurde auch berichtet, dass es dem GV erstmal egal ist, wer die Forderung bezahlt. Könnte ja auch eine Person aus der Familie sein oder ein Freund, der sich dafür aufopfert.Schuldine hat geschrieben: ↑9. Jul 2025, 20:59
Offensichtlich ist der schon losgeschickt und hat bisher nichts festgestellt.
Wenn jetzt irgendwer (mit völlig anderem Namen) die Forderungen fristgerecht auf das Konto des GV überweist unter Angabe des Aktenzeichens des GV - dann ist die ZV in diesen Fällen doch erledigt.
Ich habe noch nicht erlebt, dass es den GV oder den Gläubiger interessiert, wer die Forderung bezahlt.
Eines würde ich in diesem Szenario aber auf jeden Fall vermeiden:
Persönlich beim GV vorsprechen oder bezahlen.
Dagegen würde ich aber auf jeden Fall darauf achten, ob es sich dabei um Gesamt- oder Teilforderungen des geschuldeten Betrags handelt. Werden nur Teilforderungen in die ZV gegeben und ausgeglichen, dann folgt gewöhnlich der Rest sehr kurzfristig hinterher.
Es wären Gesamtforderungen.
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Re: Forderungen unter anderen Namen
Ich würde keine Fristen verstreichen lassen und den Kram - falls halt möglich - rechtzeitig bezahlen. Ansonsten werden nur schlafende Hunde geweckt. Spätestens wenn eine EV abgegeben werden soll, fährt das Ding vor die Wand und wird dann strafrechtlich ein Problem.
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Re: Forderungen unter anderen Namen
Existiert die Person mit dem anderen Vornamen (also auf den Namen von jemand anderem bestellt) oder ist Vorname ausgedacht?
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