Forderungen unter anderen Namen

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Shopgirl
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Re: Forderungen unter anderen Namen

Beitrag von Shopgirl »

Schuldine hat geschrieben: 9. Jul 2025, 10:37

Mich würde interessieren warum und wie das rauskommen soll.
Indem ein Gläubiger den Gerichtsvollzieher losschickt und der dann feststellt Hans-Karl Schmidt geboren am 11.11.1911 gibt es nicht, dafür aber einen Hans-Kurt Schmitz, geboren am 11.11.1951
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Banane
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Re: Forderungen unter anderen Namen

Beitrag von Banane »

Und wenn die Sachen auf Fridoline Kurz-Müller bestellt wurden und sich an der Adresse ein Hochhaus mit 200 Wohnungen befindet?

Dass derjenige rechtlich verpflichtet ist, die Sachen zu bezahlen, steht außer Frage. Wenn er sie nicht bezahlen würde, würde er sich meiner Einschätzung nach neben den zivilrechtlichen Forderungen auch strafbar machen. Ob er als Täter ausfindig gemacht würde oder ob überhaupt eine strafrechtliche Relevanz erkannt würde, käme auf die in meiner Frage angeschnittenen Umstände an.
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Schuldine
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Re: Forderungen unter anderen Namen

Beitrag von Schuldine »

Shopgirl hat geschrieben: 9. Jul 2025, 16:41
Schuldine hat geschrieben: 9. Jul 2025, 10:37

Mich würde interessieren warum und wie das rauskommen soll.
Indem ein Gläubiger den Gerichtsvollzieher losschickt und der dann feststellt Hans-Karl Schmidt geboren am 11.11.1911 gibt es nicht, dafür aber einen Hans-Kurt Schmitz, geboren am 11.11.1951

Offensichtlich ist der schon losgeschickt und hat bisher nichts festgestellt.
Lavalampe hat geschrieben: 8. Jul 2025, 21:26 Er hat sich da ganz schön was eingebrockt, denn heute kamen Briefe des Gerichtsvollziehers auf zwei der falschen Namen mit einer Zahlungsfrist, bzw. mit einem Termin zur Vermögensauskunft für zwei Forderungen.
Wenn jetzt irgendwer (mit völlig anderem Namen) die Forderungen fristgerecht auf das Konto des GV überweist unter Angabe des Aktenzeichens des GV - dann ist die ZV in diesen Fällen doch erledigt.
Ich habe noch nicht erlebt, dass es den GV oder den Gläubiger interessiert, wer die Forderung bezahlt.

Eines würde ich in diesem Szenario aber auf jeden Fall vermeiden:
Persönlich beim GV vorsprechen oder bezahlen.

Dagegen würde ich aber auf jeden Fall darauf achten, ob es sich dabei um Gesamt- oder Teilforderungen des geschuldeten Betrags handelt. Werden nur Teilforderungen in die ZV gegeben und ausgeglichen, dann folgt gewöhnlich der Rest sehr kurzfristig hinterher.
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