Werden Rückerstattungen auf P-Konto gepfändet?

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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Werden Rückerstattungen auf P-Konto gepfändet?

Beitrag von caffery »

Guthaben auf einem Paypalkonto muss im eröffneten Verfahren immer mitgeteilt und abgegeben werden.

Ein Paypalkonto ausschließlich für die Abwicklung von Zahlungen (also das Bezahlen) zu nutzen sollte aber auch im eröffneten Verfahren kein Problem darstellen.

Sobald das Verfahren aufgehoben wurde (Wohlverhaltensphase), kann man ein Paypalkonto wieder vollständig für alles Mögliche nutzen (außer für Glücksspielgedönse und Schenkungen natürlich).
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reaLeZee
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Re: Werden Rückerstattungen auf P-Konto gepfändet?

Beitrag von reaLeZee »

Wie sieht es denn bei einem normalen P Konto aus?
Ich bin in keiner Insolvenz, habe ein Elektronikgerät gekauft, defekt und der Betrag wurde erstattet, natürlich ist das aber jetzt über dem Freibetrag, kann man da was machen?
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Graf Wadula
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Re: Werden Rückerstattungen auf P-Konto gepfändet?

Beitrag von Graf Wadula »

Beim P-Konto kommt es nur auf den Betrag an und nicht, welche Art Einkünfte etc. auf dem Konto eingehen. Es ist daher unerheblich, ob es sich bei den eingehenden Geldern um Einkünfte aus Arbeitseinkommen oder eben freiwillige Zuwendungen Dritter oder eben auch Rückerstattungen handelt (BT-Drucks. 16/7615, S. 18). Die Rückerstattung ist ein Neueingang und erhöht nicht den Freibetrag. Denn mit Eingang auf dem Konto handelt es sich einfach um Kontoguthaben.
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Jake7
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Re: Werden Rückerstattungen auf P-Konto gepfändet?

Beitrag von Jake7 »

Also ich hatte mich dazu letzte Woche mal mit meinem IV unterhalten, da ich eben genau das gleiche Problem hatte.
Bin seit Mai letzten Jahres im eröffneten Insolvenzverfahren. Bisher auch noch nicht in der WVP.
Letztes Jahr im Dezember habe ich einen Tisch bei einem Möbelhändler per Lastschrift von meinem P-Konto gekauft.
Bis März stand er bei mir rum, da der Raum (Küche) noch nicht fertig war.
Lange Rede kurzer Sinn - der Tisch hatte Macken und war generell sehr schlecht gefertigt, also habe ich ihn zurückgeschickt. Das Möbelhaus hat mir problemlos das Geld zurückerstattet.

Jetzt zum Telefonat mit meinem IV.
Laut ihm ist die Rückerstattung eben NICHT Teil der Masse, da es Geld ist welches aus bereits gepfändetem Gehalt stammt. Also quasi aus dem unfpändbarem Teil - welcher mir überwiesen wird, nachdem mein Arbeitgeber das pfändbare dem IV überwiesen hat.
Also sollte ich einfach einen Quellenfreigabeantrag zum Gericht schicken mit eben genau den Informationen ( Kontoauszüge und Rechnungen um alles nachzuvollziehen).
Und dann soll meine Bank das Geld damit einfach wieder freigeben.


Darauf warte ich jetzt quasi. Also eine wirklich komplett gegensätzliche Meinung wie ich hier gelesen habe.
Welche nun richtig ist kann ich nicht sagen - wollte nur meinen Fall einmal reinwerfen.
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tidus82
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Re: Werden Rückerstattungen auf P-Konto gepfändet?

Beitrag von tidus82 »

Tja, 2 Menschen, 3 Meinungen - das kann natürlich so oder so gesehen werden. Regelmäßig ist es jedoch so, dass es als Geldeingang gewertet wird und entsprechend zur Masse gezogen wird.
Mit einer Quellenfreigabe ist dir wahrscheinlich jedoch nicht geholfen - das gibt nur das Geld, was Du vom Arbeitgeber erhältst auf deinem P-Konto frei - nicht jedoch andere Geldeingänge
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Graf Wadula
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Re: Werden Rückerstattungen auf P-Konto gepfändet?

Beitrag von Graf Wadula »

Jake7 hat geschrieben: 10. Apr 2025, 08:28 Also ich hatte mich dazu letzte Woche mal mit meinem IV unterhalten, da ich eben genau das gleiche Problem hatte.
Bin seit Mai letzten Jahres im eröffneten Insolvenzverfahren. Bisher auch noch nicht in der WVP.
Letztes Jahr im Dezember habe ich einen Tisch bei einem Möbelhändler per Lastschrift von meinem P-Konto gekauft.
Bis März stand er bei mir rum, da der Raum (Küche) noch nicht fertig war.
Lange Rede kurzer Sinn - der Tisch hatte Macken und war generell sehr schlecht gefertigt, also habe ich ihn zurückgeschickt. Das Möbelhaus hat mir problemlos das Geld zurückerstattet.

Jetzt zum Telefonat mit meinem IV.
Laut ihm ist die Rückerstattung eben NICHT Teil der Masse, da es Geld ist welches aus bereits gepfändetem Gehalt stammt. Also quasi aus dem unfpändbarem Teil - welcher mir überwiesen wird, nachdem mein Arbeitgeber das pfändbare dem IV überwiesen hat.
Also sollte ich einfach einen Quellenfreigabeantrag zum Gericht schicken mit eben genau den Informationen ( Kontoauszüge und Rechnungen um alles nachzuvollziehen).
Und dann soll meine Bank das Geld damit einfach wieder freigeben.


Darauf warte ich jetzt quasi. Also eine wirklich komplett gegensätzliche Meinung wie ich hier gelesen habe.
Welche nun richtig ist kann ich nicht sagen - wollte nur meinen Fall einmal reinwerfen.
Das ist nominell falsch, aber macht ja nichts. Wenn Sie das Geld erhalten umso besser. Antrag sollte man immer stellen, wenn das Gericht es so macht, umso besser für Sie. Aber wenn der Sachbearbeiter in die gesetzlichen Vorschriften und auch die höchstrichterliche Rechtsprechung guckt... ;)
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Jake7
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Re: Werden Rückerstattungen auf P-Konto gepfändet?

Beitrag von Jake7 »

tidus82 hat geschrieben: 10. Apr 2025, 08:47 Tja, 2 Menschen, 3 Meinungen - das kann natürlich so oder so gesehen werden. Regelmäßig ist es jedoch so, dass es als Geldeingang gewertet wird und entsprechend zur Masse gezogen wird.
Mit einer Quellenfreigabe ist dir wahrscheinlich jedoch nicht geholfen - das gibt nur das Geld, was Du vom Arbeitgeber erhältst auf deinem P-Konto frei - nicht jedoch andere Geldeingänge
Ein Anruf bei meinem zuständigen Amtsgericht widerspricht dem tatsächlich.
Dort gab man mir die Auskunft, dass eine Quellenfreigabe nicht zwangsweise an den Gehaltseingang des Arbeitsgebers gebunden ist. Sondern eine Menge individuelle und Situationsabhängige Geldeingänge abdeckt und je einzeln geprüft wird ob es freigegeben werden darf oder nicht.

Nominell mag es vielleicht falsch sein, rein logisch ist das dann aber nicht.
Und es hat dann auch gar nichts mehr damit zu tun, Menschen wieder einen sinnvollen Umgang mit Geld beizubringen.
Denn wenn ich unpfändbares Geld aufwende um lebenswichtige Dinge wie einen Küchentisch zu einem angemessenen Preis zu erwerben um zumindest einen Standard an Lebensqualität zu haben ( wir reden von einem Tisch im Wert von 300€) . Dieses Geld dann zurücküberwiesen wird, weil eben dieser Tisch Mängel aufweist und man mir dann das wieder gutgeschriebene Geld wegnimmt spricht man hier nicht mehr von sinnvollen Umgang mit Geld....
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tidus82
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Re: Werden Rückerstattungen auf P-Konto gepfändet?

Beitrag von tidus82 »

Jake7 hat geschrieben: 11. Apr 2025, 12:08
tidus82 hat geschrieben: 10. Apr 2025, 08:47 Tja, 2 Menschen, 3 Meinungen - das kann natürlich so oder so gesehen werden. Regelmäßig ist es jedoch so, dass es als Geldeingang gewertet wird und entsprechend zur Masse gezogen wird.
Mit einer Quellenfreigabe ist dir wahrscheinlich jedoch nicht geholfen - das gibt nur das Geld, was Du vom Arbeitgeber erhältst auf deinem P-Konto frei - nicht jedoch andere Geldeingänge
Ein Anruf bei meinem zuständigen Amtsgericht widerspricht dem tatsächlich.
Dort gab man mir die Auskunft, dass eine Quellenfreigabe nicht zwangsweise an den Gehaltseingang des Arbeitsgebers gebunden ist. Sondern eine Menge individuelle und Situationsabhängige Geldeingänge abdeckt und je einzeln geprüft wird ob es freigegeben werden darf oder nicht.

Nominell mag es vielleicht falsch sein, rein logisch ist das dann aber nicht.
Und es hat dann auch gar nichts mehr damit zu tun, Menschen wieder einen sinnvollen Umgang mit Geld beizubringen.
Denn wenn ich unpfändbares Geld aufwende um lebenswichtige Dinge wie einen Küchentisch zu einem angemessenen Preis zu erwerben um zumindest einen Standard an Lebensqualität zu haben ( wir reden von einem Tisch im Wert von 300€) . Dieses Geld dann zurücküberwiesen wird, weil eben dieser Tisch Mängel aufweist und man mir dann das wieder gutgeschriebene Geld wegnimmt spricht man hier nicht mehr von sinnvollen Umgang mit Geld....
In Ordnung - ich persönlich sehe das nicht so, aber wie man es ja kennt: Gerichte sind oft anderer Ansicht :)

Bezüglich deines Satzes: Und es hat dann auch gar nichts mehr damit zu tun, Menschen wieder einen sinnvollen Umgang mit Geld beizubringen.

Das tut niemand, und ein Insolvenzverfahren ist NICHT dafür da dem Schuldner den Umgang mit Geld beizubringen.
Das ist rein dafür da, dass Gläubiger die Möglichkeit haben ihre Forderungen in einem Gerichtsverfahren durchgesetzt zu bekommen. Einzig die Pfändungsfreigrenze spielt hier die Rolle, ob die Gläubiger etwas erhalten oder nicht.
Und die ist auch nur zum Schutz des Schuldners, nicht als „Belehrung“ oder „Hilfestellung“ zu verstehen.
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tidus82
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Re: Werden Rückerstattungen auf P-Konto gepfändet?

Beitrag von tidus82 »

Nur mal als Gedankengang:
Du wendest unpfändbares Geld für ein 2000 Euro Gaming Laptop auf. Dann ist er, in dem Moment, wo der Laptop den Besitzer wechselt, pfändbar.

Und ähnlich verhält es sich mit einer Erstattung. Kriegst du Geld vom Stromanbieter (was vorher aus dem Unpfändbaren bezahlt wurde) wieder, dann ist das pfändbar.
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