Werden Rückerstattungen auf P-Konto gepfändet?

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caffery
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Re: Werden Rückerstattungen auf P-Konto gepfändet?

Beitrag von caffery »

Guthaben auf einem Paypalkonto muss im eröffneten Verfahren immer mitgeteilt und abgegeben werden.

Ein Paypalkonto ausschließlich für die Abwicklung von Zahlungen (also das Bezahlen) zu nutzen sollte aber auch im eröffneten Verfahren kein Problem darstellen.

Sobald das Verfahren aufgehoben wurde (Wohlverhaltensphase), kann man ein Paypalkonto wieder vollständig für alles Mögliche nutzen (außer für Glücksspielgedönse und Schenkungen natürlich).
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