Versagungsanträge - Nachfrage bei Gericht

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Hamburgerin
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Versagungsanträge - Nachfrage bei Gericht

Beitrag von Hamburgerin »

Hallo, Ihr Lieben,

ich habe gerade eine wahrscheinlich ziemlich alberne Frage. Ich hoffe, Ihr seht es mir nach.

Ich habe ja einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach fünf Jahren gestellt. Das wäre dann der 04.03.2025. Die Anhörungsfrist läuft noch bis zum 02.04.2025.

Ich bin natürlich fürchterlich aufgeregt (könnte platzen! :roll: ), und habe natürlich auch Angst, dass da so kurz vor dem Ziel noch was dazwischenkommen könnte. Jetzt habe ich überlegt, ob ich mal beim Insolvenzgericht anrufe und frage, ob bislang schon etwas eingegangen ist. Ich glaube es eigentlich nicht, aber, wie gesagt, ich bin natürlich sehr aufgeregt.

Meint Ihr, das sieht blöd aus, wenn man bei Gericht mal zwischendurch nach dem Sachstand fragt, oder kann man das ruhig mal machen? Andererseits kann man natürlich sagen, das ist jetzt noch eine Woche, die halte ich dann auch noch irgendwie aus.

Meine Frage ist natürlich eine absolute Lappalie, also dürft Ihr mich auch gern in die Schranken weisen. Aber vielleicht mag mir ja jemand seine Meinung hierzu sagen.

Vielen Dank und viele Grüße
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Re: Versagungsanträge - Nachfrage bei Gericht

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Hi Hamburgerin,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Versagungsanträge - Nachfrage bei Gericht" geschaut?
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Versagungsanträge - Nachfrage bei Gericht

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Ich kann deine Nervösität verstehen. Das war ich damals auch. Aber unterlasse es bitte. Im Zweifel störst du wegen so einer Frage die Mitarbeitenden nur bei den Arbeitsaufgaben. Mal davon abgesehen würde sicherlich niemand dort extra deine Akte rausholen und nachsehen, sondern dich auf die Frist verweisen.

Es wird sicherlich alles gutgehen und bald wirst du es auch hinter dir haben.
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Sonne1100
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Re: Versagungsanträge - Nachfrage bei Gericht

Beitrag von Sonne1100 »

Hallo ihr lieben
Ich habe vom Insolvenzverwalter nur einmal etwas gehört zu Anfang der Insolvenz. Am Anfang musste ich natürlich Kontoauszüge vorlegen aber seitdem nicht mehr. Meine Insolvenz endet im August. Kann es sein, dass kurz vor Ende nochmal Kontoauszüge vorgelegt werden müssen?
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Hamburgerin
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Registriert: 4. Feb 2025, 15:43

Re: Versagungsanträge - Nachfrage bei Gericht

Beitrag von Hamburgerin »

Vielen Dank für die Rückmeldung!
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Ben1986
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Re: Versagungsanträge - Nachfrage bei Gericht

Beitrag von Ben1986 »

Sonne1100 hat geschrieben: 25. Mär 2025, 00:02 Hallo ihr lieben
Ich habe vom Insolvenzverwalter nur einmal etwas gehört zu Anfang der Insolvenz. Am Anfang musste ich natürlich Kontoauszüge vorlegen aber seitdem nicht mehr. Meine Insolvenz endet im August. Kann es sein, dass kurz vor Ende nochmal Kontoauszüge vorgelegt werden müssen?
Normalerweise werden Kontoauszüge nur am Anfang vorgelegt meistens so in einen Zeitraum von 6 Monate je nachdem. Das am Ende nochmals Kontoauszüge vorgelegt werden müssen kenne ich nicht. Verlangen kann der Verwalter diese aber zu jederzeit während deiner ganzen Insolvenz,da man gegenüber ihn Mitteilungspflicht hat.

Eigentlich interessiert das keinen Verwalter mehr,aber Ausnahmen kann es geben. Die Kontoauszüge gehörten am Anfang der Insolvenz halt zu einen der Auflistung/Aufgaben die der Verwalter von mir sehen wollte.
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Versagungsanträge - Nachfrage bei Gericht

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Ich musste auch keine Kontoauszüge am Ende vorliegen. Wahrscheinlich hat er jederzeit das Recht dazu, aber das macht er dann nur in Notfällen. Nach meiner Erfahrung ist der IV, bzw. die Mitarbeiter, froh, wenn die alten Fälle weg sind. Sie bringen natürlich nicht mehr so viel Geld und kosten nur Zeit.
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