ich habe gerade eine wahrscheinlich ziemlich alberne Frage. Ich hoffe, Ihr seht es mir nach.
Ich habe ja einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach fünf Jahren gestellt. Das wäre dann der 04.03.2025. Die Anhörungsfrist läuft noch bis zum 02.04.2025.
Ich bin natürlich fürchterlich aufgeregt (könnte platzen!

Meint Ihr, das sieht blöd aus, wenn man bei Gericht mal zwischendurch nach dem Sachstand fragt, oder kann man das ruhig mal machen? Andererseits kann man natürlich sagen, das ist jetzt noch eine Woche, die halte ich dann auch noch irgendwie aus.
Meine Frage ist natürlich eine absolute Lappalie, also dürft Ihr mich auch gern in die Schranken weisen. Aber vielleicht mag mir ja jemand seine Meinung hierzu sagen.
Vielen Dank und viele Grüße