Erbe

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
jan
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 55
Registriert: 26. Sep 2019, 17:22

Erbe

Beitrag von jan »

Hallo,

ich bin der Wohlverhaltensphase und wir hatten einen Todesfall in der Familie. Dadurch bin ich zum Erben geworden.

Ich beabsichtige das Erbe auszuschlagen. Die Frage wäre muss ich das Gericht und den Insolvenzverwalter auch von dem ausgeschlagenen Erbe informieren ?
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Erbe

Werbung

Hi jan,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Erbe" geschaut?
0
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 93
Beiträge: 564
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Erbe

Beitrag von Graf Wadula »

Nach § 295 Abs 1 Nr 2 sind Sie verpflichtet, den halben Wert der Erbschaft an den Treuhänder herauszugeben. Da Sie nichts erben (wenn Sie ausschlagen) und die Ausschlagung höchstpersönliches Recht ist, müssen Sie im Grundsatz niemanden informieren. Es schadet aber auch nicht, vielleicht dem Treuhänder einen Zweizeiler zu schreiben.
0
jan
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 55
Registriert: 26. Sep 2019, 17:22

Re: Erbe

Beitrag von jan »

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort.

Eine Frage noch: Wenn ich für mich das Erbe ausschlage, aber nicht für meine minderjährigen Kinder. Wäre das für das Restschuldbefreiungsverfahren ein Problem ?
0
AktiverRentner
Fortgeschrittener
Reaktionen: 11
Beiträge: 47
Registriert: 7. Jun 2023, 17:29

Re: Erbe

Beitrag von AktiverRentner »

Sind die Kinder in der Insolvenz? Falls nein ist das Erbe Vermögen der Kinder und nicht Ihr Vermögen. Falls das Erbe (mehr) Schulden umfasst, ist es ggf. sinnvoll, dass die Kinder (stellvertretend Sie für die Kinder) auch das Erbe ausschlagen um nicht auf den Schulden hängen zu bleiben.
0
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 93
Beiträge: 564
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Erbe

Beitrag von Graf Wadula »

jan hat geschrieben: 19. Mär 2025, 17:06 Hallo,

vielen Dank für deine Antwort.

Eine Frage noch: Wenn ich für mich das Erbe ausschlage, aber nicht für meine minderjährigen Kinder. Wäre das für das Restschuldbefreiungsverfahren ein Problem ?
Noch ergänzend: Nein. Wie gesagt, höchstpersönliches Recht. Und Ihre Kinder haben mit Ihrem Vermögen nix zu tun.
0
Antworten