Hallo,
ich bin der Wohlverhaltensphase und wir hatten einen Todesfall in der Familie. Dadurch bin ich zum Erben geworden.
Ich beabsichtige das Erbe auszuschlagen. Die Frage wäre muss ich das Gericht und den Insolvenzverwalter auch von dem ausgeschlagenen Erbe informieren ?
Erbe
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Re: Erbe
Nach § 295 Abs 1 Nr 2 sind Sie verpflichtet, den halben Wert der Erbschaft an den Treuhänder herauszugeben. Da Sie nichts erben (wenn Sie ausschlagen) und die Ausschlagung höchstpersönliches Recht ist, müssen Sie im Grundsatz niemanden informieren. Es schadet aber auch nicht, vielleicht dem Treuhänder einen Zweizeiler zu schreiben.
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Re: Erbe
Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.
Eine Frage noch: Wenn ich für mich das Erbe ausschlage, aber nicht für meine minderjährigen Kinder. Wäre das für das Restschuldbefreiungsverfahren ein Problem ?
vielen Dank für deine Antwort.
Eine Frage noch: Wenn ich für mich das Erbe ausschlage, aber nicht für meine minderjährigen Kinder. Wäre das für das Restschuldbefreiungsverfahren ein Problem ?
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Re: Erbe
Sind die Kinder in der Insolvenz? Falls nein ist das Erbe Vermögen der Kinder und nicht Ihr Vermögen. Falls das Erbe (mehr) Schulden umfasst, ist es ggf. sinnvoll, dass die Kinder (stellvertretend Sie für die Kinder) auch das Erbe ausschlagen um nicht auf den Schulden hängen zu bleiben.
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Re: Erbe
Noch ergänzend: Nein. Wie gesagt, höchstpersönliches Recht. Und Ihre Kinder haben mit Ihrem Vermögen nix zu tun.
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