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habwiederwas hat geschrieben: ↑7. Okt 2021, 14:01
Aber bei dir weiß ich persönlich nicht so recht was du hier möchtest. Dur bekommst fachlich kompetente Antworten, und weißt mehr oder weniger aber eh alles besser.
Ich glaube nicht das es viele hier interessiert wie du doch trotz der guten Ratschläge, deinen, wie du meisnst, besseren Weg gehen willst.
Es tut mir leid, wenn ein falscher Eindruck entstanden ist. Aber ich wollte keinen allgemeinen Rat zu meiner Situation, sondern wirklich nur eine Antwort auf meine konkrete Frage. Vielleicht war es dafür auch das falsche Forum.
Grundsätzlich ist der allgemeine Rat, schnellstmöglich die Insolvenz anzugehen, auch richtig und würde ich auch so empfehlen. Im Einzelfall kann es aber auch anders sein. Insoweit sollte sich niemand auf meine Überlegungen einlassen, wenn er nicht ganz konkrete Vorstellungen und ausreichend Informationen hat. Dazu gibt es zu viele Fallstricke, die sehr gefährlich werden können, wenn man sie nicht im Blick hat.
Wassermann3000 hat geschrieben: ↑28. Sep 2021, 11:21
Ich war damals selbständig, aber seit über 20 Jahren nicht mehr. Mir ging es damals ziemlich übel und hatte über vieles den Überblick verloren. Das muß ich jetzt erst einmal ordnen und alleine die Aufstellung der eventuell noch vorhandenen Gläubiger wird einiges an Zeit kosten.
Einen kleinen Teil meines mir jetzt zur Verfügung stehenden geringen Einkommens möchte ich aber bereits jetzt zur Tilgung einsetzen und nicht auf ein späteres Insolvenzverfahren warten. Es könnte ja sowieso jederzeit gepfändet werden. Dann ist es sicher besser, von mir aus Teilvergleiche oder Ratenzahlungen mit einzelnen Gläubigern anzugehen, als einfach zu warten. Alle gleichzeitig kann ich sowieso nicht bedienen. Faktisch bevorzuge ich damit einzelne Gläubiger, denn manche haben sich seit über 10 Jahren überhaupt nicht mehr gemeldet. Und deshalb die Frage, ob das strafrechtlich relevant sein könnte.
ich lese hier gerade interessiert mit. Ist leider schon ein alter Thread, aber ich würde gerne noch mal mit Nachdruck sagen: wenn du noch nicht in Insolvenzvollzug bist, ist es NICHT strafbar, sich mit einzelnen Gläubigern zu einigen. Im Gegenteil, das ist sogar ratsam und ehrenhaft.
Wenn erst mal die Insolvenz vollzogen wird, werden die meisten wohl leer ausgehen bei so einer Summe, und dann ist es auch verboten, einzelne Gläubiger zu bezahlen, andere nicht. Ich denke, dass hier einige das eine mit dem Anderen verwechselt haben.
Hoffe, du bist inzwischen mit deiner Insolvenz durch... alles Gute!