strafbare Gläubigerbevorzugung

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Wassermann3000
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strafbare Gläubigerbevorzugung

Beitrag von Wassermann3000 »

Ich habe aus einem 25 Jahre zurückliegendem scheidungsbedingten wirtschaftlichem Totalcrash noch einen großen Schuldenberg (rd. 400.000 €) bei über 50 Gläubigern. Viele Jahre war ich völlig zahlungsunfähig und mußte auch regelmäßig die EV abgeben. Langsam verbessert sich meine Einkommenssituation und ich möchte dieses Problem nun schrittweise beseitigen. Eine Privatinsolvenz bereite ich vor, jedoch muß ich im Vorfeld noch einiges klären, so daß dies noch eine längere Zeit dauert.
Ich bin jedoch dabei, einige Gläubiger mit einem Vergleich auf Zahlung eines Teils der Schuld gegen Erlass der übrigen Schulden zu befriedigen. Damit könnte ich die Schuldsumme und die Anzahl der Gläubiger bereits jetzt schrittweise reduzieren.
Jetzt bin ich auf die Strafbarkeit einer Gläubigerbevorzugung hingewiesen worden. Würde das dafür auch zutreffen?
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Re: strafbare Gläubigerbevorzugung

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Hi Wassermann3000,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "strafbare Gläubigerbevorzugung" geschaut?
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imker
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Re: strafbare Gläubigerbevorzugung

Beitrag von imker »

Lass das selbst klären wollen. Lass Dich beraten, gut beraten bitte.
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Witwe Bolte
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Re: strafbare Gläubigerbevorzugung

Beitrag von Witwe Bolte »

Wassermann3000 hat geschrieben: 28. Sep 2021, 09:12 ...
Ich bin jedoch dabei, einige Gläubiger mit einem Vergleich auf Zahlung eines Teils der Schuld gegen Erlass der übrigen Schulden zu befriedigen. Damit könnte ich die Schuldsumme und die Anzahl der Gläubiger bereits jetzt schrittweise reduzieren.
Wenn Du Dein Inso-Verfahren planst, warum dann jetzt noch "Geld wegwerfen" ?
Oder sind das möglicherweise Forderungen aus unerlaubten Handlungen ?
(die dann von einer Restschuldbefreiung nicht umfasst wären)

Wassermann3000 hat geschrieben: 28. Sep 2021, 09:12 Jetzt bin ich auf die Strafbarkeit einer Gläubigerbevorzugung hingewiesen worden. Würde das dafür auch zutreffen?
Gemeint ist da wohl:
StGB § 283c
Gläubigerbegünstigung
(1) Wer in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt, die dieser nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hat, und ihn dadurch absichtlich oder wissentlich vor den übrigen Gläubigern begünstigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) § 283 Abs. 6 gilt entsprechend.

Bist Du heute oder warst Du damals selbständig ?
Falls nicht, dann wäre ein Gespräch mit einem Schuldnerberater sicher sinnvoll.
Bevor Du jedoch Geld für einen Anwalt ausgibst (und vorher gar nicht weisst, ob das wirklich ein "Inso-Profi" ist), empfehle ich einen Termin bei einer caritativen Schuldnerberatungsstelle (AWO, Caritas, Diakonie usw), da sitzen oft die besseren Profis und das kostet nichts.

Wichtig bleibt: Lies Dich selbst ein, damit Du auch weisst, welche Fragen Du mit dem Profi klären willst.
Insofern stimme ich 'Imker' zu - und auch wieder nicht.
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Wassermann3000
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Re: strafbare Gläubigerbevorzugung

Beitrag von Wassermann3000 »

Ich war damals selbständig, aber seit über 20 Jahren nicht mehr. Mir ging es damals ziemlich übel und hatte über vieles den Überblick verloren. Das muß ich jetzt erst einmal ordnen und alleine die Aufstellung der eventuell noch vorhandenen Gläubiger wird einiges an Zeit kosten.
Einen kleinen Teil meines mir jetzt zur Verfügung stehenden geringen Einkommens möchte ich aber bereits jetzt zur Tilgung einsetzen und nicht auf ein späteres Insolvenzverfahren warten. Es könnte ja sowieso jederzeit gepfändet werden. Dann ist es sicher besser, von mir aus Teilvergleiche oder Ratenzahlungen mit einzelnen Gläubigern anzugehen, als einfach zu warten. Alle gleichzeitig kann ich sowieso nicht bedienen. Faktisch bevorzuge ich damit einzelne Gläubiger, denn manche haben sich seit über 10 Jahren überhaupt nicht mehr gemeldet. Und deshalb die Frage, ob das strafrechtlich relevant sein könnte.
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Witwe Bolte
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Re: strafbare Gläubigerbevorzugung

Beitrag von Witwe Bolte »

Nein, strafrechtlich ist das m.E. nicht relevant. Meiner Meinung nach.
Aber wirtschaftlich dumm.
Spar lieber das, was Du jetzt nicht für Deinen Lebensunterhalt brauchst,
vielleicht klappte ja auch der "aussergerichtliche Einigungsversuch" ?
... aber der ist ja gar nicht nötig, wenn es Schulden aus einer selbständigen Tätigkeit sind
und mehr als 20 Gläubiger.

Was ist Deine Motivation, nach so vielen Jahren jetzt einzelne Gläubiger zu bedienen ?
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MaxMuster
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Re: strafbare Gläubigerbevorzugung

Beitrag von MaxMuster »

Hallo,

müssen Zahlungen die "kurz" vor der Inso geleistet werden, nicht von dem IV/TH für einen gewissen Zeitraum Rückabgewickelt werden ? Oder gibt es das jetzt mit der 3 Jahres Inso nicht mehr ?
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Shopgirl
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Re: strafbare Gläubigerbevorzugung

Beitrag von Shopgirl »

MaxMuster hat geschrieben: 28. Sep 2021, 13:34
müssen Zahlungen die "kurz" vor der Inso geleistet werden, nicht von dem IV/TH für einen gewissen Zeitraum Rückabgewickelt werden ? Oder gibt es das jetzt mit der 3 Jahres Inso nicht mehr ?
Ja, das kann durchaus passieren.

Was ich nicht verstehe: Du hast 25 Jahre mit den Schulden gelebt, aber jetzt müssen unbedingt noch Gläubiger kurz vor der Insolvenz bezahlt werden. Warum?

Das ergibt einfach überhaupt keinen Sinn. Es sei denn, dass sind irgendwelche privaten Schulden bei Familie /Freunden und da steckt ein schlechtes Gewissen hinter. Wirtschaftlich lässt sich deine Absicht nicht erklären. Oder uns fehlen entscheidende Infos.
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Wassermann3000
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Re: strafbare Gläubigerbevorzugung

Beitrag von Wassermann3000 »

Nein, sie müssen nicht unbedingt vor Insolvenz gezahlt werden. Ich könnte auch mein übriggebliebenes Einkommen einfach ausgeben. Will ich aber nicht. Wenn ich es aber nicht unter dem Kopfkissen "anspare", kann es theoretisch jeder Gläubiger jederzeit fänden. Daher fände ich es besser, es jetzt selbst aktiv anzugehen und ein Stück weit auch selbst zu steuern.

Und ja, da gibt es auch einen Hintergedanken dabei. Bei den vielen Gläubigern sind kleinere Selbständige dabei, die es selbst schwer genug haben. Und einige größere Konzerne (Banken, Versicherungen), die es vermutlich sowieso abgeschrieben haben. Der ersten Gruppe würde ich - soweit möglich - lieber Geld zukommen lassen, als der zweiten. Daher ja meine Frage, ob das strafrechtlich relevant wäre.
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Witwe Bolte
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Re: strafbare Gläubigerbevorzugung

Beitrag von Witwe Bolte »

Es ist einfach dumm.
Auch diese Gläubiger haben all die Jahre ohne Dein Geld überlebt - oder auch nicht.
Und Dein künftiger IV kann diese Zahlungen möglicherweise anfechten und zurückholen.

Was machst Du, wenn Deine Bank Dein Konto erstmal sperrt, wenn sie unter 'Insolvenzbekanntmachungen' lesen, dass Herr Wassermann3000 jetzt auch dabei ist ?

Dann bist Du froh, wenn Du was unterm Kopfkissen hast, um den Kühlschrank nachzufüllen
und ggfs. auch die nächste Miete zahlen zu können.

Aber jeder nach seiner Fasson.
Wenn es Familie oder Freunde wären ... dann solltest Du diese Zahlungen jedenfalls nicht von Deinem Konto überweisen, lieber bar vorbeibringen (mit ein paar warmen Worten).
Sonst, wie gesagt, freut sich möglicherweise Dein IV (denn er bekommt erstmal 40% davon, bevor überhaupt irgendwas an Deine großen oder kleinen Gläubiger geht).

Viel Glück !
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Wassermann3000
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Re: strafbare Gläubigerbevorzugung

Beitrag von Wassermann3000 »

Eigentlich hatte ich ja nur eine konkrete Frage gestellt, weil ich natürlich keine strafrechtlichen Probleme bekommen möchte.

Aber jetzt möchte ich doch noch etwas anderes dazu sagen. Mein Absturz liegt ja schon einige Zeit zurück, er hat mich stark belastet und einige Zeit war mir alles völlig egal. Da hat jeder Schuldner sicher seine eigene "Karriere" hinter sich. Ich habe alles durch über Pfändungen, alles 3 Jahre EV und P-Konto. Und natürlich habe ich in der Zeit auch gelernt, meine Existenz soweit abzusichern, daß ich nicht durch Vollstreckungsmaßnahmen plötzlich keine Miete o.ä. mehr bezahlen kann. Jetzt habe ich mich langsam wieder aufgerappelt und konnte in den letzten Jahren mein Leben und meine bescheidene wirtschaftliche Existenz wieder halbwegs sichern.

Und da macht es für mich schon einen Unterschied, wer verfügbares Geld bekommt. Es waren alte Geschäftspartner, mit denen ich über viele Jahre gut und vertrauensvoll zusammengearbeitet hatte, auch wenn ich seit dem Crash keinen Kontakt mehr zu ihnen habe. Mir ist es schon wichtig, daß sie ihr Geld soweit möglich bekommen. Das hat nichts mit schlechtem Gewissen zu tun, sondern mit einer gewissen Form von Fairness. Und es gibt Gläubiger, denen ich wirklich keine Träne nachweine, weil sie wirtschaftlich stärker sind, tlw. sogar am Umgang mit Schuldnern verdienen und einige auch, weil sie an dem damaligen Desaster nicht ganz unschuldig waren.

Ich respektiere, wenn jemand eine andere Meinung dazu hat und meine Unterscheidung bei den Gläubigern nicht korrekt findet. Deswegen überlege ich ja, wie ich im Einklang mit der Rechtslage dennoch meinem Grundsatz folgend einen Teil der Schulden bedienen kann. Von mir aus kann die Insolvenz auch entsprechend später erfolgen, damit dann keine Zahlung mehr angefochten werden kann.

Ich habe mich schon lange auf die Schuldnersituation eingestellt und kann dennoch gut leben (was ja nicht unbedingt an dem Materiellen hängt). Insolvenz will ich eigentlich nur irgendwann machen, damit ich später als alter Mensch oder meine Kinder nicht mit uralten Akten rumschlagen müssen.
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