Hallo zusammen, ich würde normaler Weise nächstes Frühjahr die RSB erreichen.
Leider hat sich die Situation durch einen Steuerbescheid grundlegend geändert.
Meine Frau ist nach schwerer Erkrankung 2022 komplett im Krankengeldbezug und ab 12/22 voll erwerbsunfähig.
Habe nun den Steuerbescheid für 2022 bekommen. Nachzahlung 2500€!!
Die Steuern für 23 und 24 sind noch nicht berechnet.
Habe mit Wiso die Unterlagen, die dem Finanzamt vorliegen angefordert und werde demnach Ende 2024 cirka 7000 Euro neue Schulden beim Finanzamt haben.
Wie weit kann mich das Finanzamt pfänden? Von meinem Arbeitgeber bekomme ich ja nur den unpfändbaren Betrag ausgezahlt. Meine Frau bekommt knapp 1100€ Erwerbsminderungsrente. Sie ist ebenfalls im 6 jährigen Insolvenzverfahren.
Mir wächst das alles über den Kopf...
RSB fast erreicht; jetzt der Supergau
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: RSB fast erreicht; jetzt der Supergau
Hi Kiagon,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "RSB fast erreicht; jetzt der Supergau" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "RSB fast erreicht; jetzt der Supergau" geschaut?
0
Re: RSB fast erreicht; jetzt der Supergau
Wodurch sind die Steuerforderungen entstanden?? Selbständige Tätigkeit, die freigegeben wurde??
0
Re: RSB fast erreicht; jetzt der Supergau
Nein. Entstanden aus meinem Einkommen plus für meine Frau Lohnersatzleistungen und ein Monat Rente .
0
Re: RSB fast erreicht; jetzt der Supergau
Wie kann es denn bei einem Angestellten zu so einer hohen Nachzahlung kommen ?
2.500,- nur für das Jahr 2022 ?
Werdet Ihr zusammen veranlagt oder ist das allein Dein Steuerbescheid ?
Und zu Deiner Frage: Nein, jetzt während der Inso darf auch das FA nichts pfänden.
Den pfändbaren Teil Deines Lohns/Gehalts muss Dein AG jetzt ja an Deinen TH überweisen.
2.500,- nur für das Jahr 2022 ?
Werdet Ihr zusammen veranlagt oder ist das allein Dein Steuerbescheid ?
Und zu Deiner Frage: Nein, jetzt während der Inso darf auch das FA nichts pfänden.
Den pfändbaren Teil Deines Lohns/Gehalts muss Dein AG jetzt ja an Deinen TH überweisen.
0
Re: RSB fast erreicht; jetzt der Supergau
Hatte mich vertan, es sind 2160€ inkl. 350€ Säumniszuschlag. Die 2500€ hat Wiso für 2023 errechnet. Alles bei gemeinsamer Veranlagung.
0
Re: RSB fast erreicht; jetzt der Supergau
Oh jee ... das ist heftig ...
Hier zB gibt es einen Progressionsvorbehalt-Rechner, da könnt Ihr mal so grob überschlagen, ob das tatsächlich bei Euch so hinkommt mit der Nachzahlung:
https://www.steuertipps.de/service/rech ... vorbehalt/
Hier zB gibt es einen Progressionsvorbehalt-Rechner, da könnt Ihr mal so grob überschlagen, ob das tatsächlich bei Euch so hinkommt mit der Nachzahlung:
https://www.steuertipps.de/service/rech ... vorbehalt/
0
Re: RSB fast erreicht; jetzt der Supergau
2.160,- € allein für 2022 kommt mir recht viel vor.
'Normal' sollte das Finanzamt im Falle eines Insolvenzverfahrens doch einen 'Aufteilungsbescheid' erlassen ?
Wer hat die Steuererklärung denn erstellt, Ihr selbst oder Dein IV oder der Deiner Ehefrau ?
Von wann sind denn Eure Inso-Aufhebungsbescheide (gem. § 200 InsO) ?
Vielleicht macht es Sinn, diese Sache mit einem Steuerberater zu besprechen ?
Ob man nachträglich oder wenigstens zukünftig (für 2023 und 2024) da noch was "gestalten" kann ?
Jetzt während des laufenden RSB-Verfahrens darf das FA jedenfalls nicht pfänden (geht ja auch nicht, denn alles Pfändbare bekommt ja der TH), es dürfte allenfalls 'aufrechnen', wenn Du einen Erstattungsanspruch gegen das FA hättest.
Aber es wird dann vermutlich bald nach der RSB im nächsten Frühjahr damit anfangen, wenn es vorher keine Zahlungsvereinbarung gibt.
Ich empfehle ein Gespräch mit einem Steuerberater.
Doofe Situation ... wirklich.
'Normal' sollte das Finanzamt im Falle eines Insolvenzverfahrens doch einen 'Aufteilungsbescheid' erlassen ?
Wer hat die Steuererklärung denn erstellt, Ihr selbst oder Dein IV oder der Deiner Ehefrau ?
Von wann sind denn Eure Inso-Aufhebungsbescheide (gem. § 200 InsO) ?
Vielleicht macht es Sinn, diese Sache mit einem Steuerberater zu besprechen ?
Ob man nachträglich oder wenigstens zukünftig (für 2023 und 2024) da noch was "gestalten" kann ?
Jetzt während des laufenden RSB-Verfahrens darf das FA jedenfalls nicht pfänden (geht ja auch nicht, denn alles Pfändbare bekommt ja der TH), es dürfte allenfalls 'aufrechnen', wenn Du einen Erstattungsanspruch gegen das FA hättest.
Aber es wird dann vermutlich bald nach der RSB im nächsten Frühjahr damit anfangen, wenn es vorher keine Zahlungsvereinbarung gibt.
Ich empfehle ein Gespräch mit einem Steuerberater.
Doofe Situation ... wirklich.
0