RSB fast erreicht; jetzt der Supergau

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Kiagon
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RSB fast erreicht; jetzt der Supergau

Beitrag von Kiagon »

Hallo zusammen, ich würde normaler Weise nächstes Frühjahr die RSB erreichen.
Leider hat sich die Situation durch einen Steuerbescheid grundlegend geändert.
Meine Frau ist nach schwerer Erkrankung 2022 komplett im Krankengeldbezug und ab 12/22 voll erwerbsunfähig.
Habe nun den Steuerbescheid für 2022 bekommen. Nachzahlung 2500€!!
Die Steuern für 23 und 24 sind noch nicht berechnet.
Habe mit Wiso die Unterlagen, die dem Finanzamt vorliegen angefordert und werde demnach Ende 2024 cirka 7000 Euro neue Schulden beim Finanzamt haben.
Wie weit kann mich das Finanzamt pfänden? Von meinem Arbeitgeber bekomme ich ja nur den unpfändbaren Betrag ausgezahlt. Meine Frau bekommt knapp 1100€ Erwerbsminderungsrente. Sie ist ebenfalls im 6 jährigen Insolvenzverfahren.
Mir wächst das alles über den Kopf...
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Re: RSB fast erreicht; jetzt der Supergau

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Hi Kiagon,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "RSB fast erreicht; jetzt der Supergau" geschaut?
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imker
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Re: RSB fast erreicht; jetzt der Supergau

Beitrag von imker »

Wodurch sind die Steuerforderungen entstanden?? Selbständige Tätigkeit, die freigegeben wurde??
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Kiagon
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Re: RSB fast erreicht; jetzt der Supergau

Beitrag von Kiagon »

Nein. Entstanden aus meinem Einkommen plus für meine Frau Lohnersatzleistungen und ein Monat Rente .
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robo
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Re: RSB fast erreicht; jetzt der Supergau

Beitrag von robo »

Wie kann es denn bei einem Angestellten zu so einer hohen Nachzahlung kommen ?
2.500,- nur für das Jahr 2022 ?

Werdet Ihr zusammen veranlagt oder ist das allein Dein Steuerbescheid ?

Und zu Deiner Frage: Nein, jetzt während der Inso darf auch das FA nichts pfänden.
Den pfändbaren Teil Deines Lohns/Gehalts muss Dein AG jetzt ja an Deinen TH überweisen.
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Kiagon
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Re: RSB fast erreicht; jetzt der Supergau

Beitrag von Kiagon »

Hatte mich vertan, es sind 2160€ inkl. 350€ Säumniszuschlag. Die 2500€ hat Wiso für 2023 errechnet. Alles bei gemeinsamer Veranlagung.
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robo
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Re: RSB fast erreicht; jetzt der Supergau

Beitrag von robo »

Oh jee ... das ist heftig ...

Hier zB gibt es einen Progressionsvorbehalt-Rechner, da könnt Ihr mal so grob überschlagen, ob das tatsächlich bei Euch so hinkommt mit der Nachzahlung:
https://www.steuertipps.de/service/rech ... vorbehalt/
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robo
Allwissender
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Re: RSB fast erreicht; jetzt der Supergau

Beitrag von robo »

2.160,- € allein für 2022 kommt mir recht viel vor.

'Normal' sollte das Finanzamt im Falle eines Insolvenzverfahrens doch einen 'Aufteilungsbescheid' erlassen ?

Wer hat die Steuererklärung denn erstellt, Ihr selbst oder Dein IV oder der Deiner Ehefrau ?

Von wann sind denn Eure Inso-Aufhebungsbescheide (gem. § 200 InsO) ?

Vielleicht macht es Sinn, diese Sache mit einem Steuerberater zu besprechen ?

Ob man nachträglich oder wenigstens zukünftig (für 2023 und 2024) da noch was "gestalten" kann ?

Jetzt während des laufenden RSB-Verfahrens darf das FA jedenfalls nicht pfänden (geht ja auch nicht, denn alles Pfändbare bekommt ja der TH), es dürfte allenfalls 'aufrechnen', wenn Du einen Erstattungsanspruch gegen das FA hättest.

Aber es wird dann vermutlich bald nach der RSB im nächsten Frühjahr damit anfangen, wenn es vorher keine Zahlungsvereinbarung gibt.

Ich empfehle ein Gespräch mit einem Steuerberater.

Doofe Situation ... wirklich.
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hallo26
Neuankömmling
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Re: RSB fast erreicht; jetzt der Supergau

Beitrag von hallo26 »

Warum eigentlich Zusammenveranlagung?
Hatte ich aus Versehen auch einmal gemacht, und da sollte ich auch viel nachzahlen.
Hab das dann mit dem Finanzamt geklärt, und Einzelveranlagung für mich und meine Frau gemacht.
Da musste ich dann nichts mehr nachzahlen.
Nur so zur Info!
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