Andante69 hat geschrieben: ↑21. Okt 2024, 07:32
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Wie geht man in der PI vor um unpfändbare Lohnbestandteile auf dem P Konto zu schützen - sind Nacht,Sonn und Feiertagszuschläge die Monat für Monat den Grundfreibetrag auf dem P Konto überschreiten.
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Du kannst auf einem P-Konto keine unpfändbare Lohnbestandteile "schützen",
denn wenn sie erstmal auf dem P-Konto eingegangen sind, dann sind es eben keine "unpfändbare Lohnbestandteile" mehr, sondern dann ist es einfach nur Kontoguthaben, was den P-Konto-Regeln unterliegt, d.h. nur noch "unter oder über" Deinem Freibetrag ?
Andante69 hat geschrieben: ↑21. Okt 2024, 07:32
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Gibt diese der IV frei oder was muss ich tun?
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Nein, mit Deinem P-Konto hat der IV nichts zu tun - ausser, dass die Bank ihm alles überweist, was ÜBER Deinem Freibetrag liegt.
Andante69 hat geschrieben: ↑21. Okt 2024, 07:32
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Macht es Sinn bei der Eröffnung eines neuen Kontos ( altes Konto ist wirksam aufgelöst) keine P Kontofunktion zu wählen weil ja ein Konto während der PI nicht gepfändet werden darf?
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Ob das Sinn macht, kann jeder für sich entscheiden ...
MIT P-Konto gelten eben, wie gesagt, die P-Konto-Regeln, ggfs. muss Du beim Gericht eine "Quellenfreigabe" beantragen, z.B. mit so einem Formular hier:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
(WENN Dein Lohn von Deinem Arbeitgeber ÜBER dem Grundfreibetrag von zZt 1.500 €/Monat liegt).
Wenn Du den Beschluss vom Gericht dann der Bank bringst, dann darfst Du über alles verfügen, was von Deinem Arbeitgeber auf Dein Konto kommt.
OHNE P-Konto (richtig, dass MUSS man nicht haben, es darf ja keiner mehr pfänden) kannst Du selbst jetzt nach der Inso-Eröffnung gar nicht mehr verfügen, denn es unterliegt jetzt erstmal dem Insolvenzbeschlag und nur Dein IV kann darüber verfügen.
Du kannst Deinem IV aber gleich schreiben, dass Du auf Anraten Deiner Schuldnerberatung ein neues Konto hast (mit Bank und IBAN), weil auf dem alten Konto Pfändungen lagen, und dass Du ihn um baldige "Freigabe" bittest.
Wie schnell Dein IV dann darauf reagiert, weiß hier natürlich keiner, deswegen solltest Du Dich darauf einrichten, dass Du mindestens ein paar Tage erstmal quasi nicht über Dein Konto verfügen kannst.
Sprich: Keine Kartenzahlung im Laden oder so was.
Also solltest Du genügend Bargeld in der Tasche haben.
Wenn der IV Dein Konto dann freigegeben hat, hast Du mit den P-Konto-Regeln nichts zu schaffen, denn Du hast ja kein P-Konto (und brauchst es ja auch nicht).
Und ... was macht nun für Dich "Sinn" ?
Lieber mit oder lieber ohne P-Konto ?
Viel Glück !