Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
mischa1981
Wissender
Reaktionen: 52
Beiträge: 304
Registriert: 17. Jan 2024, 12:23

Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von mischa1981 »

Im Regelfall schickt dir der Treuhänder eine Info darüber, wie viel Masse noch auf dem Treuhandkonto drauf war und wie viel er sich selbst davon herausnimmt. Falls der Betrag "0,00" Euro sein sollte wirst du zumindest 129 Euro zahlen müssen, das ist so wie ich gelesen habe der Mindestbetrag für Treuhänder. Lies dir am besten das Schreiben nochmal genau durch.
Bei mir waren auf dem Treuhandkonto knapp 900 Euro drauf, der Treuhänder hat sich davon 300 rausgenommen und den Rest an die Gläubiger verteilt.
0
robo
Allwissender
Reaktionen: 88
Beiträge: 783
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von robo »

mischa1981 !
Lesen !!

Beim Brief vom Gericht war doch schon die Rechnung vom TH - kein TH der Welt schreibt eine Rg über 0,00 €. Behaupte ich jetzt einfach mal.
Und die Mindestvergütung (die im Fall des Falles der Steuerzahler zahlen müsste) sind inzwischen 140,-€.
1
1 Bild
Itak65
Wissender
Reaktionen: 21
Beiträge: 325
Registriert: 16. Dez 2022, 08:24

Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Itak65 »

Ich habe auch alles vom gericht bekommen die Abschriften vom insoverwalter kam gar nichts.
Itak65
0
Ben1986
Wissender
Reaktionen: 33
Beiträge: 331
Registriert: 13. Mär 2023, 20:12

Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Ben1986 »

War deine Insolvenzmasse nicht ausreichend? Dann kann auch noch was vom Gericht kommen,je nachdem wie hoch deine Insolvenzmasse war und ob sie ausreichend war zur Deckung der Gerichtskosten und eben deines IV der anscheinend leider nicht genug Vergütung bekommen hat und deshalb du jetzt noch eine Rechnung bekommen hast.

In der Rechnung müsste normalerweise ein Verwendungszweck angegeben sein , ansonsten nochmal nachfragen. Normalerweise wenn ich Post vom IV bekommen habe war dort immer auch die Bankverbindung drin mit Verwendungszweck,falls ich den IV etwas überweisen musste in jeden Schreiben war das angegeben vom IV .
0
Antworten