Man kann hier nur Vermutungen anstellen. Ich würde als Erstes zur Bank gehen und fragen, welcher Freibetrag überhaupt vermerkt ist.
Wurde denn das Formular "Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO" bei der Bank abgegeben und vorher richtig ausgefüllt und vom z.B. Schuldnerberater etc unterschrieben?
Das gemeinsame Sorgerecht (geteiltes Sorgerecht gibt es nicht) hat übrigens nichts mit dem Unterhalt zu tun. Das sind zwei versch. Dinge.
Der Kindesunterhalt ist immer ein Anspruch des Kindes, dessen Vereinnahmung und Verwendung Dir sozsuagen obliegt.
Deshalb wird er, genau wie das Kindergeld, auch in der obigen Bescheinigung berücksichtigt.
Inso-Verwalter sind manchmal bisschen netter. Manchmal nicht so. Ihn anzurufen ist die falsche Adresse ,-) Er wird und darf Dich auch nicht beraten.
Trotz P Konto kein Geld
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Re: Trotz P Konto kein Geld
Er sagt doch immer, wenn es Probleme gibt soll ich ihn anrufen ...... sicher werde ich Montag auch zur Bank gehen.Opan hat geschrieben: ↑31. Aug 2024, 20:13 Man kann hier nur Vermutungen anstellen. Ich würde als Erstes zur Bank gehen und fragen, welcher Freibetrag überhaupt vermerkt ist.
Wurde denn das Formular "Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO" bei der Bank abgegeben und vorher richtig ausgefüllt und vom z.B. Schuldnerberater etc unterschrieben?
Das gemeinsame Sorgerecht (geteiltes Sorgerecht gibt es nicht) hat übrigens nichts mit dem Unterhalt zu tun. Das sind zwei versch. Dinge.
Der Kindesunterhalt ist immer ein Anspruch des Kindes, dessen Vereinnahmung und Verwendung Dir sozsuagen obliegt.
Deshalb wird er, genau wie das Kindergeld, auch in der obigen Bescheinigung berücksichtigt.
Inso-Verwalter sind manchmal bisschen netter. Manchmal nicht so. Ihn anzurufen ist die falsche Adresse ,-) Er wird und darf Dich auch nicht beraten.
Ja ich habe sämtliche Anträge ( auch den nach Paragraph 903 etc ) direkt an das Insolvenzgericht geschickt.....mittlerweile haben die alles doppelt und dreifach an Nachweisen von mir.Auch mit der Bitte meine Bank darüber zu unterrichten.
Also abwarten würde ich sagen ....Ich schau jetzt Montag früh mal ob sich was tut auf meinem Konto .....
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Re: Trotz P Konto kein Geld
imker hat geschrieben: ↑31. Aug 2024, 19:53bei wem wurde was von Dir abgegeben??
Hast Du eine Bescheinigung einer Stelle zum Nachweis einer erhöhten Freibtrages erhalten?
Was soll der Nachweis von der Familienkasse erhöhet haben? Doch nur den Freibetrag um das Kindergeld und nicht auch um den Betrag für die erste unterhaltspflichtige Person.
Der Nachweis von der Familienkasse zeigt ja wohl an das eine unterhaltspflichtige Person bei mir lebt oder nicht ....das heisst das der Grundfreibetrag steigt und das hat die Schuldnerberatung auch so alles mit eingereicht beim Amtsgericht .....also bevor der Pfändungsfreibetrag angehoben wurde im Juli lag er bei 2187 Euro ....
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Re: Trotz P Konto kein Geld
Bescheinigungen über einen höheren Freibetrag musst Du bei der Bank/Sparkasse abgeben.
Liegt die Bescheinigung in der Gerichtsakte - bewirkt das keinen Freibetrag - der Nachweis der Familienkasse "zeigt" viel, diese Bescheinigung führt aber nicht dazu, dass die Bank/Sparkasse den Freibetrag erhöht.
Das "Ding" mit der Überschrift "903" ZPO .... ist kein Antrag - sondern ein "Joker" um an Geld auf dem Konto zu kommen.
Und noch eins obendrauf: Der Freibetrag für unterhaltberechtigte Personen - und der für Kindergeld - wird von der Bank in der bescheinigten Höhe berücksichtigt - da gibt es keine automatische Anpassung.
Und "nochmals": Der Geldeingang "Kindesunterhalt" in Höhe von 350 EUR/mtl kann mit der Bescheinigung nicht "freigeholt" werden. Freigeholt wird mitder Bescheinigung D E I N Aufwand für den Unterhalt D E I N ES Kindes.
So jetzt einen starken Tee für mich ...
Liegt die Bescheinigung in der Gerichtsakte - bewirkt das keinen Freibetrag - der Nachweis der Familienkasse "zeigt" viel, diese Bescheinigung führt aber nicht dazu, dass die Bank/Sparkasse den Freibetrag erhöht.
Das "Ding" mit der Überschrift "903" ZPO .... ist kein Antrag - sondern ein "Joker" um an Geld auf dem Konto zu kommen.
Und noch eins obendrauf: Der Freibetrag für unterhaltberechtigte Personen - und der für Kindergeld - wird von der Bank in der bescheinigten Höhe berücksichtigt - da gibt es keine automatische Anpassung.
Und "nochmals": Der Geldeingang "Kindesunterhalt" in Höhe von 350 EUR/mtl kann mit der Bescheinigung nicht "freigeholt" werden. Freigeholt wird mitder Bescheinigung D E I N Aufwand für den Unterhalt D E I N ES Kindes.
So jetzt einen starken Tee für mich ...
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Re: Trotz P Konto kein Geld
... haste Dir verdient, Imker ... um DIESE Uhrzeit am SONNTAG morgen !
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Re: Trotz P Konto kein Geld
ach .... wollte segeln und es ist ziemlich Windstill in Warnemünde, da .... passiert dann so was
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Re: Trotz P Konto kein Geld
imker hat geschrieben: ↑1. Sep 2024, 05:45 Bescheinigungen über einen höheren Freibetrag musst Du bei der Bank/Sparkasse abgeben.
Liegt die Bescheinigung in der Gerichtsakte - bewirkt das keinen Freibetrag - der Nachweis der Familienkasse "zeigt" viel, diese Bescheinigung führt aber nicht dazu, dass die Bank/Sparkasse den Freibetrag erhöht.
Das "Ding" mit der Überschrift "903" ZPO .... ist kein Antrag - sondern ein "Joker" um an Geld auf dem Konto zu kommen.
Und noch eins obendrauf: Der Freibetrag für unterhaltberechtigte Personen - und der für Kindergeld - wird von der Bank in der bescheinigten Höhe berücksichtigt - da gibt es keine automatische Anpassung.
Und "nochmals": Der Geldeingang "Kindesunterhalt" in Höhe von 350 EUR/mtl kann mit der Bescheinigung nicht "freigeholt" werden. Freigeholt wird mitder Bescheinigung D E I N Aufwand für den Unterhalt D E I N ES Kindes.
So jetzt einen starken Tee für mich ...
Den bekommst du , deinen starken Tee und ich hoffe es hat sich etwas Wind aufgemacht ....lieben Dank erstmal für deine Informationen und Grüße nach Warnemünde
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