Hallo ihr Lieben ,
vielleicht kann mir jemand erklären, warum ich trotz P Konto nicht an mein Geld komme.
Insolvenzverfahren ist seit dem 01.08 24 eröffnet, Erstgespräch mit meinem Verwalter hat auch schon statt gefunden. Das P Konto hatte ich schon vorsichtshalber 2 Monate vor Eröffnung anlegen lassen, Pfändung etc stand noch nicht im Raum.
Das komische war: Lohn kam vergangenen Donnerstag, da konnte ich auch noch mit meiner Karte bezahlen. Gestern im Kaufland ging es sich noch , anschließend im Edeka dann schon nicht mehr, was ja nun mehr als peinlich ist, aber Gott sei dank hatte ich noch Bargeld einstecken.
Heute denke ich so versuche ich mal Geld abzuheben : Leider sind von ihrem Konto zur Zeit keine Bargeldauszahlungen möglich......Hääää?
Auf meinem Konto befinden sich aktuell 1600 Euro....
Ich bin alleinerziehend mit einer Tochter, bekomme Lohn in Höhe von 1989 ,- Euro plus 250 Euro Kindergeld plus 350 Euro Kindesuntergeld , wo ich gerade noch Donnerstag den Antrag an das Insolvenzgericht geschickt habe damit der Unterhalt noch frei gegeben wird!
Zumindest habe ich doch aber einen Freibetrag ohne Unterhalt von gut 2100 Euro oder nicht?
In manchen Sachen wird man irgendwie zu wenig aufgeklärt......woran kann das jetzt liegen?
Ich weiß Glaskugel......aber den IV erreiche ich ja heute leider nicht und dumm sterben möchte auch keiner
lieben Dank für einen Tip ,
Sandra
Trotz P Konto kein Geld
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Re: Trotz P Konto kein Geld
Am kommenden Montag wirst du sicher an dein Geld kommen. Neuer Monat.
Du hast bestimmt dein für August zur Verfügung stehendes Geld ausgeschöpft gehabt
Du hast bestimmt dein für August zur Verfügung stehendes Geld ausgeschöpft gehabt
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Re: Trotz P Konto kein Geld
ohne zusätzliche Bescheinigung beträgt der Freibetrag beim P-Konto 1.500 EUR/mtl.
Mehr nur mit Bescheinigung/en.
Und warum soll das Gericht D I R den Unterhalt freigeben, der dem Kind zusteht und NUR an Dich gezahlt wird?? Anspruchsinhaber bist Du halt nicht.
Mach für das Kind und den JiKindesunterhalt "norfalls" ein eigenes Konto des Kindes auf.
Einfach geht das nur, wenn das allenige Sorgerecht D I R zusteht.
Mehr nur mit Bescheinigung/en.
Und warum soll das Gericht D I R den Unterhalt freigeben, der dem Kind zusteht und NUR an Dich gezahlt wird?? Anspruchsinhaber bist Du halt nicht.
Mach für das Kind und den JiKindesunterhalt "norfalls" ein eigenes Konto des Kindes auf.
Einfach geht das nur, wenn das allenige Sorgerecht D I R zusteht.
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Re: Trotz P Konto kein Geld
Ja sowas habe ich auch schon gelesen gehabt im Netz , aber das erklärt mir ja nicht wieso ich gestern noch bis mittags bezahlen konnte und zack dann auf einmal nicht mehr....Guthaben habe ich nicht mitgenommen gehabt, ich schaffe es immer auf null .....dann kam Donnerstag der Lohn und ja....irgendwie seltsam.....schwarzwaldbote hat geschrieben: ↑31. Aug 2024, 19:02 Am kommenden Montag wirst du sicher an dein Geld kommen. Neuer Monat.
Du hast bestimmt dein für August zur Verfügung stehendes Geld ausgeschöpft gehabt
Lg
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Re: Trotz P Konto kein Geld
Vermutlich kannst am Montag ( = neuer Monat) wieder über Dein Geld "verfügen".
Vermutlich aber nicht über alles, sondern nur über den sogen. 'Grundfreibetrag' ( = zZt. 1.499,-€/Monat).
Rechne doch mal nach, über wieviel Geld von Deinem Konto Du jetzt im August "verfügt" hast.
Egal, wie, ob Lastschrift, Überweisung, Barabhebung.
Vom 1.8. bis heute, 31.8.
Vermutlich sind das genau diese 1.499,- € Grundfreibetrag.
MW musst Du zwei Anträge ans Gericht stellen:
1. was Du schon gemacht hast wg. Kindergeld und Kindesunterhalt, damit Dein 'persönlicher Freibetrag' entsprechend angepasst wird und
2. einen Antrag auf 'Quellenfreigabe', d.h. das Gericht soll bitte Deinen gesamten Lohn freigeben, den Dein Arbeitgeber Dir überweist, denn er überweist Dir ja schon nur den nichtpfändbaren Teil und alles, was pfändbar ist, bekommt der Insolvenzverwalter.
Hier gibt es z.B. ein Muster für den Antrag:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Viel Glück !
Vermutlich aber nicht über alles, sondern nur über den sogen. 'Grundfreibetrag' ( = zZt. 1.499,-€/Monat).
Rechne doch mal nach, über wieviel Geld von Deinem Konto Du jetzt im August "verfügt" hast.
Egal, wie, ob Lastschrift, Überweisung, Barabhebung.
Vom 1.8. bis heute, 31.8.
Vermutlich sind das genau diese 1.499,- € Grundfreibetrag.
MW musst Du zwei Anträge ans Gericht stellen:
1. was Du schon gemacht hast wg. Kindergeld und Kindesunterhalt, damit Dein 'persönlicher Freibetrag' entsprechend angepasst wird und
2. einen Antrag auf 'Quellenfreigabe', d.h. das Gericht soll bitte Deinen gesamten Lohn freigeben, den Dein Arbeitgeber Dir überweist, denn er überweist Dir ja schon nur den nichtpfändbaren Teil und alles, was pfändbar ist, bekommt der Insolvenzverwalter.
Hier gibt es z.B. ein Muster für den Antrag:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Viel Glück !
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Re: Trotz P Konto kein Geld
imker hat geschrieben: ↑31. Aug 2024, 19:06 ohne zusätzliche Bescheinigung beträgt der Freibetrag beim P-Konto 1.500 EUR/mtl.
Mehr nur mit Bescheinigung/en.
Und warum soll das Gericht D I R den Unterhalt freigeben, der dem Kind zusteht und NUR an Dich gezahlt wird?? Anspruchsinhaber bist Du halt nicht.
Mach für das Kind und den JiKindesunterhalt "norfalls" ein eigenes Konto des Kindes auf.
Einfach geht das nur, wenn das allenige Sorgerecht D I R zusteht.
Hatte ich alles fertig gemacht mit meiner Schuldnerberaterin....den Nachweis von der Familienkasse für das Kindergeld mit abgegeben und als Alleinerziehende stehen mir mehr als 1500 Euro zu.
Der Vater meiner Tochter weigert sich ein Konto zu eröffnen, habe ich alles schon durch. Leider haben wir geteiltes Sorgerecht und somit bekomme ich keine Kontoeröffnung alleine durch.
Deswegen habe ich einen Antrag bekommen von der Schuldnerberaterin für das Gericht den Freibetrag um den Unterhalt zu erhöhen.....
Mein IV war noch besser, er hat mir sogar geraten das P Konto wieder umwandeln zu lasden in ein Guthabenkonto.... aber das ist mir zu heiß...
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Re: Trotz P Konto kein Geld
Schnatzi hat geschrieben: ↑31. Aug 2024, 19:08Ja sowas habe ich auch schon gelesen gehabt im Netz , aber das erklärt mir ja nicht wieso ich gestern noch bis mittags bezahlen konnte und zack dann auf einmal nicht mehr....Guthaben habe ich nicht mitgenommen gehabt, ich schaffe es immer auf null .....dann kam Donnerstag der Lohn und ja....irgendwie seltsam.....schwarzwaldbote hat geschrieben: ↑31. Aug 2024, 19:02 Am kommenden Montag wirst du sicher an dein Geld kommen. Neuer Monat.
Du hast bestimmt dein für August zur Verfügung stehendes Geld ausgeschöpft gehabt
Lg
ABER : du könntest natürlich recht haben, der Unterhalt in Höhe von 350 Euro war ja in dem Moment zuviel, weil der noch nicht freigegeben ist.....ich rufe auf jeden Fall Montag meinen IV an.....
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Re: Trotz P Konto kein Geld
"Antrag gestellt" ist ja schon mal gut.
Deine Bank wird aber erst dann reagieren, wenn Du ihr den Beschluss dazu vom Gericht auch tatsächlich vorlegst.
Also Geduld.
"Im Prinzip" hat Dein IV recht, Du brauchst im Inso-Verfahren eigentlich kein P-Konto.
Ohne P-Konto hättest Du dieses Problem jetzt auch nicht.
Aber dafür ein anderes: Ohne P-Konto hättest Du nach Inso-Eröffnung über nichts verfügen dürfen,
denn der IV hätte dann die Verfügungsgewalt über das Konto und der müsste das Konto dann erstmal "freigeben".
Also quasi "Pest oder Cholera" ...
Das sind ja aber nur Anfangsprobleme, nervige, zugegeben, aber wenn sich das erstmal eingespielt hat, dann läuft es ohne Probleme.
Deine Bank wird aber erst dann reagieren, wenn Du ihr den Beschluss dazu vom Gericht auch tatsächlich vorlegst.
Also Geduld.
"Im Prinzip" hat Dein IV recht, Du brauchst im Inso-Verfahren eigentlich kein P-Konto.
Ohne P-Konto hättest Du dieses Problem jetzt auch nicht.
Aber dafür ein anderes: Ohne P-Konto hättest Du nach Inso-Eröffnung über nichts verfügen dürfen,
denn der IV hätte dann die Verfügungsgewalt über das Konto und der müsste das Konto dann erstmal "freigeben".
Also quasi "Pest oder Cholera" ...
Das sind ja aber nur Anfangsprobleme, nervige, zugegeben, aber wenn sich das erstmal eingespielt hat, dann läuft es ohne Probleme.
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Re: Trotz P Konto kein Geld
bei wem wurde was von Dir abgegeben??
Hast Du eine Bescheinigung einer Stelle zum Nachweis einer erhöhten Freibtrages erhalten?
Was soll der Nachweis von der Familienkasse erhöhet haben? Doch nur den Freibetrag um das Kindergeld und nicht auch um den Betrag für die erste unterhaltspflichtige Person.
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Re: Trotz P Konto kein Geld
der IV ist nicht DEIN Berater und nicht Dein Interessenvertreter - auch wenn er außergewöhnlich nett agiert
den Freibetrag und dessen Höhe musst Du mit der Bank klären
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