Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

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tidus82
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von tidus82 »

Veronique hat geschrieben: 7. Aug 2024, 19:01 Danke dir!

Ob die ehemalige Krankenkasse mir an den Karren pissen will, weiß ich nicht.

Mir wurde gesagt, dass ich während der Inso pro Monat drei Bewerbungen oder mehr schreiben muss. Aber dann warte ich jetzt erstmal ab, was meine Beraterin meint.
Empfindest du 3 Bewerbungen pro Monat als ausreichend um deine Schulden zu tilgen?
Stell dir vor du wärst nicht arbeitsunfähig, wieviele Bewerbungen würdest du schreiben, wenn du unbedingt einen Job suchst?
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Veronique
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von Veronique »

Hmm... Sorry, wenn ich hier einen falschen Eindruck hinterlasse.
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Shopgirl
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von Shopgirl »

Veronique hat geschrieben: 8. Aug 2024, 18:58 Hmm... Sorry, wenn ich hier einen falschen Eindruck hinterlasse.
Tust du nicht. Ich glaube, hier im Thread verfolgen wir nur teils unterschiedliche Ansätze.
Team Bewerbungen und Team ärztliche Diagnosen.
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Shopgirl
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von Shopgirl »

tidus82 hat geschrieben: 8. Aug 2024, 18:48

Empfindest du 3 Bewerbungen pro Monat als ausreichend um deine Schulden zu tilgen?
Stell dir vor du wärst nicht arbeitsunfähig, wieviele Bewerbungen würdest du schreiben, wenn du unbedingt einen Job suchst?
Wir sind uns grundsätzlich einig. Ich finde 3 Bewerbungen auch etwas mager. Aber wenn ich doch arbeitsunfähig bin, muss ich theoretisch gar keine Bewerbungen schreiben, denn arbeiten kann ich ja nicht. Nur müsste man diese Unfähigkeit irgendwie nachweisen - wobei wir dann wieder am Anfang des Threads wären.
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lolazasa
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von lolazasa »

Antrag auf Bürgergeld erstmal stellen,egal was der Mann verdient.
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tidus82
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von tidus82 »

Shopgirl hat geschrieben: 8. Aug 2024, 19:43
Veronique hat geschrieben: 8. Aug 2024, 18:58 Hmm... Sorry, wenn ich hier einen falschen Eindruck hinterlasse.
Tust du nicht. Ich glaube, hier im Thread verfolgen wir nur teils unterschiedliche Ansätze.
Team Bewerbungen und Team ärztliche Diagnosen.
Ja, das denke ich auch. Problematisch wird es halt, wenn kein Arzt etwas diagnostiziert und kein „Nachweis“ der Erwerbsunfähigkeit vorliegt.

Ich hab gerade mal etwas gegoogelt und finde auch nur die Aussage, dass es reichen würde, wenn man beim Arbeitsamt eine Wiedereingliederungsmassnahme anstrebt. Allerdings finde ich diesen Satz auf einer Seite eines Anwaltes - weswegen ich das 1. nicht verlinke und 2. der Anwalt natürlich Geld mit Insolvenzlern verdient - deswegen würde ich so einer Aussage nicht zu 100% trauen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du dich bemühen. Es geht ja nur darum, dass man sich bemüht - der BGH hat mal gesagt, dass 2-3 Bewerbungen pro Woche notwendig sind.

Ob das in dem Fall hier auch so ist, kann natürlich niemand richtig beurteilen.
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imker
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von imker »

Shopgirl hat geschrieben: 8. Aug 2024, 19:45
tidus82 hat geschrieben: 8. Aug 2024, 18:48

Empfindest du 3 Bewerbungen pro Monat als ausreichend um deine Schulden zu tilgen?
Stell dir vor du wärst nicht arbeitsunfähig, wieviele Bewerbungen würdest du schreiben, wenn du unbedingt einen Job suchst?
Wir sind uns grundsätzlich einig. Ich finde 3 Bewerbungen auch etwas mager. Aber wenn ich doch arbeitsunfähig bin, muss ich theoretisch gar keine Bewerbungen schreiben, denn arbeiten kann ich ja nicht. Nur müsste man diese Unfähigkeit irgendwie nachweisen - wobei wir dann wieder am Anfang des Threads wären.

@shopgirl: mE ist - wer einräumt von zu Hause aus arbeiten zu können und das aber zu wollen - nicht arbeitsunfähig.

Wenn "SIE" sich im Insolvenzverfahren so aufstellt, dass von zu Hause aus gearbeitet werden kann, ist doch für das Verfahren nicht arbeitsunfähig.

Wenn es keine Tätigkeiten mit der konkreten Vor- oder Ausbildung von zu Hause aus gibt, ist nicht in der Rubrik "ich kann nicht arbeiten", sondern in der Rubrik ich finde nichts oder man nimmt mich nicht.

Und - wäre mein Bruder in so einer Lage - würde ich ihm raten, irgendeinen Telefon-Job anzustreben und mich dann entweder dort sofort wieder rauswerfen zu lassen oder es zu können und Geld zu verdienen - ob davon etwas pfändbar sein wird ist ein ganz anderes Thema.

Und: wenn eine Krankheit vorliegt, wird man mE verpflichtet sein, sich sachgerecht behandeln zu lassen.

Und da hat "SIE" mE einen Joker: bis zur Eheschließung und Familienversicherung war "SIE" doch im Notlagentarif und wäre nicht behandelt worden, wenn eine Behandlung der Erkrankung denn möglich ist.

Aber: warten auf den Hausbesuch der Beraterin -
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Veronique
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von Veronique »

Auch mit Telefonjobs habe ich es schon versucht. Mal abgesehen davon, dass die meisten von ihnen illegal waren - Bei meiner Sozialphobie ging es soweit, dass ich mich täglich betrinken musste, um Kontakt zu anderen Menschen aufzunehmen. So weit möchte ich es nicht mehr kommen lassen.
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Shopgirl
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von Shopgirl »

imker hat geschrieben: 9. Aug 2024, 07:55

Und: wenn eine Krankheit vorliegt, wird man mE verpflichtet sein, sich sachgerecht behandeln zu lassen.

Ich glaube, damit steht und fällt es.

Es gibt die Aussage "ich kann nicht arbeiten", aber eben keine Belege dafür.
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schwarzwaldbote
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von schwarzwaldbote »

Eigentlich muss, wenn man so psychisch krank ist, dies bei einem längeren stationären Aufenthalt in einer dafür endsprechenden Klinik behandelt werden.
Da bekommt man dann auch eine Bescheinigung das man nicht arbeitsfähig ist.
So war es jedenfalls bei einen meiner Söhne der starke Depressionen hatte.
Er brauchte die Bescheinigung weil er Bürgergeld bezogen hat.
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