Bist du dir sicher, dass das ausreicht?
Im Grunde genommen geht es doch darum:
Bemühst du dich nicht um angemessene Arbeit, dann kann ein Gläubiger (und auch nur diese - nicht der IV / TH) einen Versagensantrag stellen. Der Gläubiger könnte übrigens auf gut Dünken einen solchen Antrag in den Raum Zimmern. Er sollte aber Argumente dafür haben, warum er glaubt, dass du dich nicht um angemessene Arbeit bemühst.
Dann kriegst du ne Info im Sinne von: „hier wurde nen Versagensantrag gestellt - bitte nimm Stellung dazu“ und dann solltest du nachweisen können, dass du dich um „angemessene“ Arbeit bemüht hast. Was angemessen ist und was nicht, das wird regelmäßig diskutiert und steht leider nirgendwo zu 100% geschrieben.
Ein allwissender Richter würde dann ggf Recht sprechen und dem Gläubiger oder auch dir recht geben.
Und damit wieder zurück zu robo‘s Antwort:
Ich persönlich denke nicht, dass es ausreicht arbeitssuchend gemeldet zu sein.
Aber, ich möchte dir auch keine Angst machen: es gibt viele Menschen, die eine Insolvenz durchlaufen und nicht bzw nur sehr eingeschränkt arbeitsfähig sind.