Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

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tidus82
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von tidus82 »

robo hat geschrieben: 7. Aug 2024, 13:08 Es steht aber sehr wohl da, dass man seine Bemühungen um eine angemessene Arbeit nachweisen muss.
Und diesen Nachweis hättest Du zB mit einer "arbeitssuchend" - Meldung bei der AfA.
Bist du dir sicher, dass das ausreicht?
Im Grunde genommen geht es doch darum:

Bemühst du dich nicht um angemessene Arbeit, dann kann ein Gläubiger (und auch nur diese - nicht der IV / TH) einen Versagensantrag stellen. Der Gläubiger könnte übrigens auf gut Dünken einen solchen Antrag in den Raum Zimmern. Er sollte aber Argumente dafür haben, warum er glaubt, dass du dich nicht um angemessene Arbeit bemühst.

Dann kriegst du ne Info im Sinne von: „hier wurde nen Versagensantrag gestellt - bitte nimm Stellung dazu“ und dann solltest du nachweisen können, dass du dich um „angemessene“ Arbeit bemüht hast. Was angemessen ist und was nicht, das wird regelmäßig diskutiert und steht leider nirgendwo zu 100% geschrieben.
Ein allwissender Richter würde dann ggf Recht sprechen und dem Gläubiger oder auch dir recht geben.

Und damit wieder zurück zu robo‘s Antwort:
Ich persönlich denke nicht, dass es ausreicht arbeitssuchend gemeldet zu sein.

Aber, ich möchte dir auch keine Angst machen: es gibt viele Menschen, die eine Insolvenz durchlaufen und nicht bzw nur sehr eingeschränkt arbeitsfähig sind.
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robo
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von robo »

Nein, ich glaube auch nicht, dass im Fall des Falles diese Meldung bei der AfA ALLEINE ausreicht, aber es wäre wenigstens schon mal EIN Beleg.
Heutzutage bekommt man ja nicht immer Antworten auf Bewerbungen und es ist ja auch völlig ungewiss, wie viele Angebote die TE überhaupt findet, auf die sie sich bewerben tatsächlich ernsthaft bewerben kann / will.
Deswegen glaube ich schon, dass JEDER Beleg hilfreich sein kann. Immer vorausgesetzt: Im Fall des Falles (dass ein Versagungsantrag gestellt wird).
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tidus82
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von tidus82 »

Ja genau - da stimme ich dir wohl 100% zu :)
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Veronique
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von Veronique »

Zählen als Belege die Kopien der Bewerbungen oder allein die Absagen? Desweiteren bewerbe ich mich viel online, weil dort Angebote zum Thema Home Office angeboten werden. Gehört das mit dazu?
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robo
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von robo »

Mal anders: Was hast Du denn überhaupt für Gläubiger ? Könnte da einer dabei sein, der Dir möglicherweise "an die Karre pissen" möchte ? Also einer, der einen persönlichen Rochus auf Dich haben könnte ?

Weiter oben stand mal was von "Null-Plan". Also wird sich Dein IV nicht viel Arbeit mit Dir machen, wenn er nur die Mindestvergütung von Vater Staat bekommt.
Und die "Profi-Gläubiger" (Banken, Inkassofirmen usw) werden sich im Regelfall auch nicht mehr Arbeit als nötig mit Dir machen, da haben sie ja auch gar nichts von (wenn es es auch ohne RSB in Zukunft vermutlich nichts zum Pfänden bei Dir gibt).

Also wer sollte / könnte einen Versagungsantrag gegen Dich stellen ?
Denn nur dann wären Deine Nachweise ggf. gefragt.

Ich würde mir an Deiner Stelle zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht so viele Gedanken machen.
Kümmer Dich lieber um Deine Gesundheit, um eine vernünftige Therapie.

Viel Glück !
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Veronique
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von Veronique »

Danke dir!

Ob die ehemalige Krankenkasse mir an den Karren pissen will, weiß ich nicht.

Mir wurde gesagt, dass ich während der Inso pro Monat drei Bewerbungen oder mehr schreiben muss. Aber dann warte ich jetzt erstmal ab, was meine Beraterin meint.
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robo
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von robo »

Das ist Dein einziger Gläubiger ?

Dann würde ich mir gar nicht so'n Kopp machen.
Warum sollten die einen Versagungsantrag stellen ?
Davon bekommen sie die Fantasie-Beiträge auch nicht.

Kein privater Gläubiger ?
Ein Ex ?
Familie ?
(Ex-) Freunde ?
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Veronique
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von Veronique »

Ein kleiner Beitrag für die Telekom, aber die 100k betreffen allein die Krankenkasse. Ich versuche, ruhiger zu werden und warte auf meine Beraterin.
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Veronique
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von Veronique »

Aber, ich möchte dir auch keine Angst machen: es gibt viele Menschen, die eine Insolvenz durchlaufen und nicht bzw nur sehr eingeschränkt arbeitsfähig sind.
Wie können sie das denn nachweisen? Sorry, dass ich noch mal nerve.
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imker
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von imker »

ach man ---- die weisen nicht nach, dass sie nicht oder ur eingeschränkt arbeitsfgähig sind - die weisen nach, dass sie sich um eine angemessene Beschäftigung bemühen, wenn sie die noch nicht ausüben.

Du übst keine Beschäftigung aus.

Daher wird es darauf hinauslaufen, dass Du dich um eine angemessene Beschäftigung bemühen musst. Und dass Du dies auch dokumentieren = nachweisen können musst.

Das - so mein Eindruck - möchtest Du nicht müssen. Du möchtest ein Attest vorlegen und sonst nichts tun müssen.
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