Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 133
Beiträge: 937
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von Shopgirl »

Sobald sie sich bei der Arbeitsagentur meldet, muss sie doch irgendwas nachweisen.

Ein freundliches "Kann ich nicht", wird da wenig helfen. Atteste vom Facharzt schon eher.
0
Veronique
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 39
Registriert: 2. Jul 2024, 13:32

Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von Veronique »

Genauso meine ich das.
0
robo
Allwissender
Reaktionen: 104
Beiträge: 876
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von robo »

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann willst Du ja keine (Geld-) Leistungen von der Agentur für Arbeit haben ?

Vielleicht ist hier der Unterschied zwischen einer 'Arbeitslos'-Meldung und einer 'Arbeitssuchend'-Meldung nicht bekannt ?

Ziel dieser Aktion ist doch, dass Du ggfs. Deine Bemühungen um eine 'angemessene Tätigkeit' belegen kannst, denn das gehört in einem Inso-Verfahren zu den Obliegenheitspflichten.

Besprich das am besten mit Deiner Schuldnerberatung, wenn bisher noch nicht einmal der AEV (= außergerichtliche Einigungsversuch) gestartet wurde, dann hat das ja auch Zeit, bis sie im September wieder da ist.
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 133
Beiträge: 937
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von Shopgirl »

... und was "angemessen" ist, hängt in diesem Fall von den Diagnosen ab.
1
1 Bild
robo
Allwissender
Reaktionen: 104
Beiträge: 876
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von robo »

... allerdings kann der 'vorauseilende Gehorsam' auch schon mal kontraproduktiv sein ...

Deswegen mein Rat: Besprich das erst mit Deiner Schuldnerberaterin und warte ab, was die AfA dann tatsächlich von Dir verlangt, wenn Du Deine Arbeitssuchend-Meldung dort eingereicht hast
(bevor Du Dir jetzt so einen Stress damit machst, einen Facharzt für ein Attest zu finden, was Du dann möglicherweise selbst bezahlen muss und was dann möglicherweise gar nicht verlangt wird).

Viel Glück !

Hier zB gibt es Infos zur Online-Meldung bei der AfA:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/s ... mit-termin
1
1 Bild
lolazasa
Mitglied
Reaktionen: 5
Beiträge: 20
Registriert: 11. Jun 2024, 16:44

Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von lolazasa »

Du musst Bürgergeld beantragen.Die schätzen über einen Amtsarzt deine Arbeitsfähigkeit ein.
0
Veronique
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 39
Registriert: 2. Jul 2024, 13:32

Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von Veronique »

robo, vielen Dank für den Link!

lolazasa, für Bürgergeld habe ich nicht lange genug gearbeitet. Ich könnte höchstens Grundsicherung / Sozialhilfe beantragen. Das wird allerdings abgelehnt werden, weil mein Mann angeblich zu viel verdient.
0
Shadow
Fortgeschrittener
Reaktionen: 6
Beiträge: 67
Registriert: 22. Dez 2022, 23:22

Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von Shadow »

Moin,
das mit dem Bürgergeld ist aber nicht korrekt, es ist ja nur ein neuer Name für Hartz IV/ALG2. Dort gibt es nur die Voraussetzung, dass du arbeitsfähig sein musst. Ob generell Anspruch bestehen würde, kannst du bei einem Bürgergeldrechner grob selbst prüfen. Einfach die Daten von euch beiden eingeben und gucken, was er ausspuckt.

Ganz generell wäre das vorgehen aber einen Antrag auf Bürgergeld stellen, dort angeben, dass man nicht oder eingeschränkt arbeitsfähig ist. Die wären dann dafür zuständig, deine Arbeitsfähigkeit zu bestimmen. Also würde es zu einem Amtsarzt gehen. Bei psychischen Sachen geht es hier bei uns z.B. zum sozial Psychatrischendienst.

Und damit hättest du dann schon einen Nachweis für deine Inso.

Ich würde als erstes einfach erstmal einen Bürgergeldrechner hernehmen und alles eingeben und gucken, was der sagt. Danach kannst du weiter überlegen.
1
1 Bild
robo
Allwissender
Reaktionen: 104
Beiträge: 876
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von robo »

Hier stehen die Voraussetzungen für das "Bürgergeld":
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... -vermoegen

" ... lange genug gearbeitet ... " gehört nicht dazu - aber man muss im Prinzip schon arbeitsfähig sein, insofern könnte der Tip von lolazasa hilfreich sein, damit Du Dein "amtliches Attest" bekommst, dass Du gar nicht oder nur sehr beschränkt arbeitsfähig bist.

Wahrscheinlich wird das JobCenter aber eher sagen:
" ... eh kein Anspruch auf Leistungen, da der Ehemann zuviel verdient, was sollen wir da noch den Aufwand mit ärztlichem Gutachten betreiben ... ?!".

Und zudem würde es Dir ja auch gar nichts nützen,
es steht nirgendwo in der InsO, dass man nachweisen muss, dass man nicht arbeitsfähig ist.

Es steht aber sehr wohl da, dass man seine Bemühungen um eine angemessene Arbeit nachweisen muss.
Und diesen Nachweis hättest Du zB mit einer "arbeitssuchend" - Meldung bei der AfA.
1
1 Bild
Veronique
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 39
Registriert: 2. Jul 2024, 13:32

Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von Veronique »

Wow, man lernt nie aus! Vielen Dank, ihr Lieben!
0
Antworten