Hallo,
ich habe heute Post vom Gerichtsvollzieher bekommen. Ich werde augefordert, innerhalb von 14 Tagen die Schuldensumme zu begleichen, andernfalls muss ich Ende August zur Vermögensauskunft.
Ich kann die Summe definitiv nicht zahlen, wäre demnach bereit dafür, eine Vermögensauskunft abzugeben. Nun ist das Problem, dass ich bis Mitte November im Ausland bin und aufgrund der Kosten auch nicht mal eben so zurück nach Deutschland kann. Das ist vielleicht eine blöde Frage, aber kann man eine Vermögensauskunft auch "online" abgeben, bzw. den Termin für die Auskunft so lange verschieben, bis ich wieder in Deutschland bin? Der Gerichtsvollzieher ist erst Ende nächster wieder Woche zu erreichen, sonst hätte ich ihn direkt gefragt.
Viele Grüße
Vermögensauskunft und Auslandsaufenthalt
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Re: Vermögensauskunft und Auslandsaufenthalt
Hi Schuldnerhase,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vermögensauskunft und Auslandsaufenthalt" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vermögensauskunft und Auslandsaufenthalt" geschaut?
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Re: Vermögensauskunft und Auslandsaufenthalt
EV geht nur live beim GV.Die Sache im Ausland einfach aussitzen.Der GV wird einen Haftbefehl ausstellen,ist aber nicht weiter schlimm.Eine eigene Wohnung wäre ev. ein Problem.
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Re: Vermögensauskunft und Auslandsaufenthalt
Wie kann man nur so einen Mist schreiben/raten.
Setzt dich schnellstmöglich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung, un erkläre ihm deine Situation.
Er wird dir dann schon sagen wie es weitergeht.
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Re: Vermögensauskunft und Auslandsaufenthalt
Der GV wird darauf keine Rücksicht nehmen.Er hat auch bestimmte Fristen einzuhalten,um nicht haftbar zu sein..Nichts wird so heiß gegessen ,wie es gekocht wird.
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