Vermögensauskunft und Auslandsaufenthalt

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Schuldnerhase
Neuankömmling
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Vermögensauskunft und Auslandsaufenthalt

Beitrag von Schuldnerhase »

Hallo,

ich habe heute Post vom Gerichtsvollzieher bekommen. Ich werde augefordert, innerhalb von 14 Tagen die Schuldensumme zu begleichen, andernfalls muss ich Ende August zur Vermögensauskunft.

Ich kann die Summe definitiv nicht zahlen, wäre demnach bereit dafür, eine Vermögensauskunft abzugeben. Nun ist das Problem, dass ich bis Mitte November im Ausland bin und aufgrund der Kosten auch nicht mal eben so zurück nach Deutschland kann. Das ist vielleicht eine blöde Frage, aber kann man eine Vermögensauskunft auch "online" abgeben, bzw. den Termin für die Auskunft so lange verschieben, bis ich wieder in Deutschland bin? Der Gerichtsvollzieher ist erst Ende nächster wieder Woche zu erreichen, sonst hätte ich ihn direkt gefragt.

Viele Grüße
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Re: Vermögensauskunft und Auslandsaufenthalt

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Hi Schuldnerhase,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vermögensauskunft und Auslandsaufenthalt" geschaut?
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lolazasa
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Re: Vermögensauskunft und Auslandsaufenthalt

Beitrag von lolazasa »

EV geht nur live beim GV.Die Sache im Ausland einfach aussitzen.Der GV wird einen Haftbefehl ausstellen,ist aber nicht weiter schlimm.Eine eigene Wohnung wäre ev. ein Problem.
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schwarzwaldbote
Wissender
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Beiträge: 103
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Re: Vermögensauskunft und Auslandsaufenthalt

Beitrag von schwarzwaldbote »

lolazasa hat geschrieben: 26. Jul 2024, 21:55 EV geht nur live beim GV.Die Sache im Ausland einfach aussitzen.Der GV wird einen Haftbefehl ausstellen,ist aber nicht weiter schlimm.Eine eigene Wohnung wäre ev. ein Problem.
Wie kann man nur so einen Mist schreiben/raten.
Setzt dich schnellstmöglich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung, un erkläre ihm deine Situation.
Er wird dir dann schon sagen wie es weitergeht.
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lolazasa
Mitglied
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Registriert: 11. Jun 2024, 16:44

Re: Vermögensauskunft und Auslandsaufenthalt

Beitrag von lolazasa »

Der GV wird darauf keine Rücksicht nehmen.Er hat auch bestimmte Fristen einzuhalten,um nicht haftbar zu sein..Nichts wird so heiß gegessen ,wie es gekocht wird.
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