Genau so sehe und kenne ich das auch. Die Anträge nach § 268 AO funktionieren in beide Richtungen.ichhabwasvergessen hat geschrieben: ↑23. Jun 2019, 18:16 Eine Steuerschuld kann negativ oder positiv sein. Nach meiner Kenntnis und persönlichen Erfahrung werden Erstattungen und Nachzahlungen nach dem gleichen Verfahren aufgeteilt.
Steuererstattung Aufteilung unter Eheleuten im eröffneten Verfahren
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Re: Steuererstattung Aufteilung unter Eheleuten im eröffneten Verfahren
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Re: Steuererstattung Aufteilung unter Eheleuten im eröffneten Verfahren
Danke, mir wurde gesagt, das geht nicht, aber dann werden wir das einfach probieren, schlimmer kann es nicht mehr werden.caffery hat geschrieben: ↑23. Jun 2019, 21:27Genau so sehe und kenne ich das auch. Die Anträge nach § 268 AO funktionieren in beide Richtungen.ichhabwasvergessen hat geschrieben: ↑23. Jun 2019, 18:16 Eine Steuerschuld kann negativ oder positiv sein. Nach meiner Kenntnis und persönlichen Erfahrung werden Erstattungen und Nachzahlungen nach dem gleichen Verfahren aufgeteilt.
Die prozentuale Aufteilung ist für uns in der Konstellation nämlich wirklich eine finanzielle Katastrophe.
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Re: Steuererstattung Aufteilung unter Eheleuten im eröffneten Verfahren
Du kannst 2019 nicht mit 2018 vergleichen und die gleichen Prozente zur Berechnung heranziehen. In 2019 wird der Anteil der abzugsfähigen Positionen, Deiner Frau, einen höheren Anteil habe, als in 2018.RubyGloom hat geschrieben: ↑23. Jun 2019, 15:26
Für 2019 wird es noch extremer: Habe eine Proberechnung mit Elster gemacht für 2019 und wir bekommen fast 2000€ Rückerstattung ... wenn ich dann die prozentuale Aufteilung laut Finanzamt rechne, bekommt meine Frau gerade 250€ wieder ... und der Rest geht an den IV ... ist das nicht ungerecht ? Da darf man doch mal nachfragen, ob das normal und so gewollt ist oder ob es ein Hintertürchen gibt ... und wenn mein IV diese hohe Rückerstattung bekommt, bin ich in 5 Jahren noch nicht in der WVP
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Re: Steuererstattung Aufteilung unter Eheleuten im eröffneten Verfahren
Den "Pudding" des Aufteilens kann man auseinanderhalten...
Aufteilungsbescheid der Steuerschuld nach 268 AO Ehegatten als Gesamtschuldner:
Der Aufteilungsbescheid sorgt für Folgendes: Die Gesamtsteuerschuld wird auf die beiden Partner aufgeteilt – und zwar entsprechend ihrem prozentualen Anteil an der Einkommensteuer; nicht pauschal jeweils zur Hälfte. Es kommt zu einer fiktiven Einzelveranlagung, ohne dass die Vorteile der Zusammenveranlagung verloren gehen.
Abrechnungsbescheid der Steuerestattung nach 218 AO für Ehegatten als nicht Gesamtgläubiger:
Schreiben Sie einen Brief an Ihr zuständiges Finanzamt, in dem Sie einen Antrag auf Erteilung eines Abrechnungsbescheides gemäß § 218 Abs. 2 AO stellen. Weisen Sie darauf hin, dass Ehepaare, die gemeinsam eine Steuererklärung abgeben, zwar Gesamtschuldner sind (§ 44 Abs. 1 AO), aber nach § 37 Abs. 2 AO nicht Gesamtgläubiger eines Erstattungsanspruchs. Geben Sie im Schreiben für beide Ehegatten jeweils an: Name, Steuer-ID, Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung.
Aufteilungsbescheid der Steuerschuld nach 268 AO Ehegatten als Gesamtschuldner:
Der Aufteilungsbescheid sorgt für Folgendes: Die Gesamtsteuerschuld wird auf die beiden Partner aufgeteilt – und zwar entsprechend ihrem prozentualen Anteil an der Einkommensteuer; nicht pauschal jeweils zur Hälfte. Es kommt zu einer fiktiven Einzelveranlagung, ohne dass die Vorteile der Zusammenveranlagung verloren gehen.
Abrechnungsbescheid der Steuerestattung nach 218 AO für Ehegatten als nicht Gesamtgläubiger:
Schreiben Sie einen Brief an Ihr zuständiges Finanzamt, in dem Sie einen Antrag auf Erteilung eines Abrechnungsbescheides gemäß § 218 Abs. 2 AO stellen. Weisen Sie darauf hin, dass Ehepaare, die gemeinsam eine Steuererklärung abgeben, zwar Gesamtschuldner sind (§ 44 Abs. 1 AO), aber nach § 37 Abs. 2 AO nicht Gesamtgläubiger eines Erstattungsanspruchs. Geben Sie im Schreiben für beide Ehegatten jeweils an: Name, Steuer-ID, Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung.
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Re: Steuererstattung Aufteilung unter Eheleuten im eröffneten Verfahren
Nunja, ich hab schon anhand der zu erwarteten einbehaltenen Lohnsteuer das ausgerechnet ... das Verhältnis bleibt sich trotzdem ziemlich gleich, weil ich einfach wesentlich mehr brutto verdiene aber z.B. aufgrund der "fehlenden 2 Unterhaltsberechtigten bei der Pfändung" und weiteren Dingen, Lohnsteuerklasse 3/5 für uns nicht in frage kommt.
Hm, also doch ein Unterschied ... jetzt hat meine Frau schon einen Widerspruch geschrieben, allerdings mit dem §268 AO ... sollten wir dann einfach den Antrag nach §218 AO hinterherschicken ? Und die sollen sich den richtigen aussuchen ???imker hat geschrieben: Abrechnungsbescheid der Steuerestattung nach 218 AO für Ehegatten als nicht Gesamtgläubiger:
Schreiben Sie einen Brief an Ihr zuständiges Finanzamt, in dem Sie einen Antrag auf Erteilung eines Abrechnungsbescheides gemäß § 218 Abs. 2 AO stellen. Weisen Sie darauf hin, dass Ehepaare, die gemeinsam eine Steuererklärung abgeben, zwar Gesamtschuldner sind (§ 44 Abs. 1 AO), aber nach § 37 Abs. 2 AO nicht Gesamtgläubiger eines Erstattungsanspruchs. Geben Sie im Schreiben für beide Ehegatten jeweils an: Name, Steuer-ID, Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung.
Danke erstmal und Gruss
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Re: Steuererstattung Aufteilung unter Eheleuten im eröffneten Verfahren
Ja, einfach schreiben, dass ein Abrechnungsdingens gemein gewese sei...
Das ist alles nicht fürs Tagesgeschäft, aber wenn man mit jemanden lebt, der davon lebt, merkt man sich so was....
Kennst Du die Beträge, die bei Einzelveranlagung jeder zu bekommen hätte?
Das ins Verhältnis setzen - so wird der Erstattunsgbetarg bei gemeinsamer Veranlagung dann aufgeteilt/abgerechnet
Einzelveranlagung: Mann 2.000 Erstattung - Frau 1.000 Erstattung
gemeinsamer vernalgung Erstattung 5.000 - dann davon 2/3 für Dich und den IV und 1/3 für die Ehefrau
Das ist alles nicht fürs Tagesgeschäft, aber wenn man mit jemanden lebt, der davon lebt, merkt man sich so was....
Kennst Du die Beträge, die bei Einzelveranlagung jeder zu bekommen hätte?
Das ins Verhältnis setzen - so wird der Erstattunsgbetarg bei gemeinsamer Veranlagung dann aufgeteilt/abgerechnet
Einzelveranlagung: Mann 2.000 Erstattung - Frau 1.000 Erstattung
gemeinsamer vernalgung Erstattung 5.000 - dann davon 2/3 für Dich und den IV und 1/3 für die Ehefrau
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Zuletzt geändert von imker am 27. Jun 2019, 20:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Steuererstattung Aufteilung unter Eheleuten im eröffneten Verfahren
Du kannst es auch einfach so lassen - zumindest wenn der Steuermensch auf dem Amt nicht völlig mit der Rasierklinge gepudert ist.
Es mag zwar sein, dass der Bezug auf den 218 formal korrekt(er) ist, aber das grundsätzliche Ansinnen dürfte zweifelsfrei (genug) aus Deinem Anschreiben hervorgehen um für das gewünschte Ergebnis zu sorgen. Abgesehen davon, fallen mir spontan 7-8 Fälle ein in denen sich auf den 268er bezogen wurde (weil ichs nie besser wusste und es ja auch immer geklappt hat) und immer das Gewünschte daraus erwachsen ist.
Es mag zwar sein, dass der Bezug auf den 218 formal korrekt(er) ist, aber das grundsätzliche Ansinnen dürfte zweifelsfrei (genug) aus Deinem Anschreiben hervorgehen um für das gewünschte Ergebnis zu sorgen. Abgesehen davon, fallen mir spontan 7-8 Fälle ein in denen sich auf den 268er bezogen wurde (weil ichs nie besser wusste und es ja auch immer geklappt hat) und immer das Gewünschte daraus erwachsen ist.
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Re: Steuererstattung Aufteilung unter Eheleuten im eröffneten Verfahren
Ja die Zahlen kenne ich aber sprechen nicht für ein besseres Ergebnis, nach Euren Beispielen ...
Gemeinsam veranlagt:
Erstattung 1000€ - Ehemann 900€ - Ehefrau 100€
Einzelveranlagung:
Ehemann 3000€ Nachzahlung
Ehefrau 1000€ Erstattung
Gemeinsam veranlagt:
Erstattung 1000€ - Ehemann 900€ - Ehefrau 100€
Einzelveranlagung:
Ehemann 3000€ Nachzahlung
Ehefrau 1000€ Erstattung
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Re: Steuererstattung Aufteilung unter Eheleuten im eröffneten Verfahren
das Ministerium stellt zur Verfügung
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=1
aber ich versteh die Beispielrechnung unter Ziffer 3.5 auch nicht mehr
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=1
aber ich versteh die Beispielrechnung unter Ziffer 3.5 auch nicht mehr
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Re: Steuererstattung Aufteilung unter Eheleuten im eröffneten Verfahren
Moin zusammen ...
wir haben heute Post vom Finanzamt bekommen ... der Einspruch meiner Frau wurde abgelehnt.
Zur Aufteilung von Guthaben:
Sorry, ich kann und will es nicht verstehen, dass es keine Möglichkeit gibt, meine Frau so zu stellen, als ob ich keine Schulden hätte
wir haben heute Post vom Finanzamt bekommen ... der Einspruch meiner Frau wurde abgelehnt.
Zur Aufteilung von Guthaben:
Wunderbar und der IV freut sich und zieht das Verfahren wahrscheinlich noch länger hinausEine Aufteilung nach § 268 ff AO ist nur für Steuerrückstände zum Zwecke von Vollstreckungsmaßnahmen möglich.
Guthaben weden nacg § 37 (2) AO aufgeteilt und zwar im Verhältnis der einbehaltenen Lohnsteuerabzugebeträge.
Eine Änderung der Guthabenaufteilung kommt daher nicht in Betracht.
Sorry, ich kann und will es nicht verstehen, dass es keine Möglichkeit gibt, meine Frau so zu stellen, als ob ich keine Schulden hätte
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