Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Kolibri70
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von Kolibri70 »

Müssen sie das nicht begründen?

Und hätte ich das nicht erfahren?
Ich meine wenn das jetzt bei mir der Fall wäre?
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Ben1986
Wissender
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von Ben1986 »

Also derjenige Gläubiger meldet das an mit der Begründung zum bsp. Kreditbetrug und legen die Beweise dazu. Das Gericht aber prüft nicht ob es wirklich so geschehen ist. Wenn sich aus der Anmeldung ergibt das es sich um eine Vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung handelt sieht man das anhand der Insolvenztabelle im Vermerk notiert. Man wird aber auch vom Gericht schriftlich benachrichtigt wenn dies ein Gläubiger gemacht hat.Du würdest auf jedenfall davon erfahren. Meist ist dies auch Recht früh nach Eröffnung des Insolvenzverfahren ,wenn die Gläubiger sich zur Tabelle anmelden.
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tidus82
Admin
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von tidus82 »

Als Info noch dazu: der Schuldner wird zu einer vbuH Anmeldung informiert und der Schuldner kann dagegen Widerspruch einlegen.
Dann erst muss der Gläubiger das weiter verfolgen und ggf beweisen.

Deswegen gibt es leider immer mal wieder vbuH Anmeldungen ins Blaue hinein, bei denen der Gläubiger hofft, dass der Schuldner das so hin nimmt und nichts dagegen macht. Deswegen sollte man solche Anmeldungen immer prüfen!
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Itak65
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von Itak65 »

Eine Frage noch Tidus steht das dann auch im gerichtsbeschluss bei erteilung der RSB welche forderung von welchem gläubiger ausgeschlossen ist? Ich meine man weiss natürlich selber um wen ess dich handelt, aber der formalhalber und das man dann was in den Händen hat.
Lg itak65
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Kolibri70
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von Kolibri70 »

Hallo zusammen

Ich habe es geschafft, der
Beschluss der Restschuldbefreiung ist heute schriftlich gekommen, es wurden keine Anträge auf Versagung gestellt und auch sonst keine weiteren Forderungen mehr.

puh, Gott sei Dank !!

Ich möchte mich hier noch einmal für die nette Hilfe bedanken und ich hoffe ich kann hier auch noch einigen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Ich wünsche euch alles, alles Gute und kommt gut durch diese schwierige Zeit.

ganz liebe Grüsse
Kolibri
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Itak65
Wissender
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von Itak65 »

Herzlichen Glückwunsch!
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Herzlichen Glückwunsch auch von mir. Jetzt beginnt ein noch besseres Leben ;-)
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