Tablet Verkauf durch mein abgelaufenen Vertrag während des Insolvenzverfahren

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OwlCity95
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Re: Tablet Verkauf durch mein abgelaufenen Vertrag während des Insolvenzverfahren

Beitrag von OwlCity95 »

Okay, naja ich hatte direkt immer angerufen sobald es auf Insolvenzbekanntmachungeb stand. Oder ich rückfragen hatte.

Hab mit ihr bisher so 1-2 mal im Monat telefonischen Kontakt gehabt.

Aber wenn sie wirklich kulant sein sollte dann sollte sie dies auch berücksichtigen. Man sollte noch ein leben führen können. Bzw rechtsgeschäfte durchgeführt hat. Solange man es mitteilt.

Für mich ist es wichtig das hatte ich ihr auch gesagt das ich Geld sparen muss für Reparaturen oder sonstigem wo ich dringend Geld brauche. Wenn sie es zurückfordert und das Gericht die Stundung aufheben sollte( wenn nicht mal eine Ratenzahlung möglich ist) dann seh ich wirklich schwarz. Da ich auch mein laufender Handyvertrag abbezahlen muss, was nicht wenig ist.


Und klar der IV die IV ist nicht verpflichtet allerdings muss man ihn ja auch irgendwo bezahlen und nicht jeder kann sich ein Rechtsanwalt leisten. Selbst bei meiner Schuldnerberatung konnten sie mich nicht vertreten wo meine Privatinsolvenz anlief weil sie meinten ja sowas kann man alleine schaffen. Aber falls irgendein Problem gibt ist man aufgeschmissen :x
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OwlCity95
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Re: Tablet Verkauf durch mein abgelaufenen Vertrag während des Insolvenzverfahren

Beitrag von OwlCity95 »

Also ich meinte das sie mich vertreten, da die meisten Schuldnerberatungen zumindest in meiner Stadt wirklich nur den Insolvenzantrag stellen können, alles weitere ist man raus ich glaube nur bei der Caritas ist es ne Ausnahme, aber war damals beim Deutsches Rotes Kreuz, also bei einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle, sie hatten nur gemeint sie machen alles für mich bis zur Inso alles weitere dann muss man selbst klarkommen. Wäre damals auch lieber zur Caritas Schuldnerberatung gegangen hätte ich es vorher gewusst.
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Itak65
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Re: Tablet Verkauf durch mein abgelaufenen Vertrag während des Insolvenzverfahren

Beitrag von Itak65 »

Ich war von Anfang an bei der Catitas und wenn ich fragen habe , frage ich die schuldnerberaterin die mich von anfang an begleitet hat und sie gibt mir immer Auskunft.
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OwlCity95
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Re: Tablet Verkauf durch mein abgelaufenen Vertrag während des Insolvenzverfahren

Beitrag von OwlCity95 »

Das ist gut. 🙂 aber ich werde berichten, was meine IV morgen antwortet, ich denke sie wird darauf schon schnell reagieren.
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schwarzwaldbote
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Re: Tablet Verkauf durch mein abgelaufenen Vertrag während des Insolvenzverfahren

Beitrag von schwarzwaldbote »

OwlCity95 hat geschrieben: 12. Mai 2024, 10:58 Okay, naja ich hatte direkt immer angerufen sobald es auf Insolvenzbekanntmachungeb stand. Oder ich rückfragen hatte.

Hab mit ihr bisher so 1-2 mal im Monat telefonischen Kontakt gehabt.

Aber wenn sie wirklich kulant sein sollte dann sollte sie dies auch berücksichtigen. Man sollte noch ein leben führen können. Bzw rechtsgeschäfte durchgeführt hat. Solange man es mitteilt.

Für mich ist es wichtig das hatte ich ihr auch gesagt das ich Geld sparen muss für Reparaturen oder sonstigem wo ich dringend Geld brauche. Wenn sie es zurückfordert und das Gericht die Stundung aufheben sollte( wenn nicht mal eine Ratenzahlung möglich ist) dann seh ich wirklich schwarz. Da ich auch mein laufender Handyvertrag abbezahlen muss, was nicht wenig ist.


Und klar der IV die IV ist nicht verpflichtet allerdings muss man ihn ja auch irgendwo bezahlen und nicht jeder kann sich ein Rechtsanwalt leisten. Selbst bei meiner Schuldnerberatung konnten sie mich nicht vertreten wo meine Privatinsolvenz anlief weil sie meinten ja sowas kann man alleine schaffen. Aber falls irgendein Problem gibt ist man aufgeschmissen :x
Fakt ist, der/die Insolvelzverwalter/in vertritt nicht deine Interessen, sondern die der Gläübiger. Ob du nun einen Handyvertrag abzahlen musst, oder sonst irgendetwas, interessiert den Insolvenzverwalter in der Regel wenig. Und im Sinne der Schuldener ist der Insolvenzverwalter verplichtet deine Einnahmen aus dem Verkauf deines Tablets einzuziehen.
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OwlCity95
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Re: Tablet Verkauf durch mein abgelaufenen Vertrag während des Insolvenzverfahren

Beitrag von OwlCity95 »

Kann man dann mit dem IV eine Ratenzahlungsvereinbarung von 2 Jahren dann wenigstens vereinbaren? Oder hängt es vom IV ab? Danke.
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OwlCity95
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Re: Tablet Verkauf durch mein abgelaufenen Vertrag während des Insolvenzverfahren

Beitrag von OwlCity95 »

Da ich es schon für mehrere Gutscheine gekauft hatte, und ich es nicht einfach so gegen Bargeld zurückgeben kann. Oder kann ich das dem IV geben also die Geschenkkkarten.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Tablet Verkauf durch mein abgelaufenen Vertrag während des Insolvenzverfahren

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Die Geschenkkarten kannst du natürlich nicht zur Begleichung dem Insolvenzverwalter geben. Wie soll man damit die Gläubiger bedienen?! ;-) Auf Ratenzahlung wird sich wahrscheinlich auch kein Insolvenzverwalter einlassen, aber versuchen kann man es natürlich. Vielleicht kannst du die Gutscheine im Freundeskreis verkaufen und so das Geld wieder bekommen?! Aber bitte nicht bei Ebay oder ähnliches....!
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schwarzwaldbote
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Re: Tablet Verkauf durch mein abgelaufenen Vertrag während des Insolvenzverfahren

Beitrag von schwarzwaldbote »

OwlCity95 hat geschrieben: 12. Mai 2024, 14:57 Da ich es schon für mehrere Gutscheine gekauft hatte, und ich es nicht einfach so gegen Bargeld zurückgeben kann. Oder kann ich das dem IV geben also die Geschenkkkarten.
So langsam wird es lustig.
Hat dich den mal jemand ernsthaft beraten, wie zB eine Schuldnerberatungsstelle oder so ?
Nochmal, der Insolvenzverwalter vertritt nicht dich, sondern die Interessen der Glübiger.
Ich dem Fall geht garantiert keine Ratezahlung, und Gutscheine auf keinem Fall.
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Shopgirl
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Re: Tablet Verkauf durch mein abgelaufenen Vertrag während des Insolvenzverfahren

Beitrag von Shopgirl »

Dein Pfändungsfreibetrag hat nichts mit der Forderung des Insolvenzverwalters bezüglich des Tablets zu tun. Es ist vollkommen egal, ob du mit der Summe über oder unter dem Freibetrag bist.

Thema Sparen im Verfahren: Kannst du machen, aber erst dann, wenn du in der Wohlverhaltensphase bist. Alles, was du jetzt sparst, ist an den Insolvenzverwalter abzuführen. Daher wäre ich vorsichtig mit Aussagen wie "ich muss für Reparaturen sparen".
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