Tablet Verkauf durch mein abgelaufenen Vertrag während des Insolvenzverfahren
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Re: Tablet Verkauf durch mein abgelaufenen Vertrag während des Insolvenzverfahren
Im eigentlichen Insolvenzverfahren darf man Geld über dem Freibetrag 3 Monate "mitnehmen", danach wird alles drüber abgeführt an den Insolvenzverwalter.
Man kann theoretisch sparen, indem man am Monatsende das Geld, das noch übrig ist, bar abhebt. Inwiefern das nachverfolgt wird und ob man damit gegen Obliegenheiten verstößt, keine Ahnung.
Fakt ist aber, was auf dem Konto bleibt wird abgeführt.
Man kann theoretisch sparen, indem man am Monatsende das Geld, das noch übrig ist, bar abhebt. Inwiefern das nachverfolgt wird und ob man damit gegen Obliegenheiten verstößt, keine Ahnung.
Fakt ist aber, was auf dem Konto bleibt wird abgeführt.
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Re: Tablet Verkauf durch mein abgelaufenen Vertrag während des Insolvenzverfahren
Du beschreibst das Prinzip des P-Kontos, wo wir dann wieder beim Freibetrag wären, der aber nichts mit "Vermögen" zu tun hat, das evtl an den Insolvenzverwalter abgetreten werden muss.mischa1981 hat geschrieben: ↑13. Mai 2024, 02:06 Im eigentlichen Insolvenzverfahren darf man Geld über dem Freibetrag 3 Monate "mitnehmen", danach wird alles drüber abgeführt an den Insolvenzverwalter.
Man kann theoretisch sparen, indem man am Monatsende das Geld, das noch übrig ist, bar abhebt. Inwiefern das nachverfolgt wird und ob man damit gegen Obliegenheiten verstößt, keine Ahnung.
Fakt ist aber, was auf dem Konto bleibt wird abgeführt.
Das beste Beispiel ist doch hier das Tablet. Auch wenn der TE mit dem Verkauf im besagten Monat unter dem P-Konto-Freibetrag bleibt, ist der Verkaufserlös herauszugeben.
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Re: Tablet Verkauf durch mein abgelaufenen Vertrag während des Insolvenzverfahren
Das stimmt. Eigentlich müsste der Erlös des Tablets doch direkt an das Inso-Verwalter Konto gehen, also überwiesen werden?Shopgirl hat geschrieben: ↑13. Mai 2024, 02:46Du beschreibst das Prinzip des P-Kontos, wo wir dann wieder beim Freibetrag wären, der aber nichts mit "Vermögen" zu tun hat, das evtl an den Insolvenzverwalter abgetreten werden muss.mischa1981 hat geschrieben: ↑13. Mai 2024, 02:06 Im eigentlichen Insolvenzverfahren darf man Geld über dem Freibetrag 3 Monate "mitnehmen", danach wird alles drüber abgeführt an den Insolvenzverwalter.
Man kann theoretisch sparen, indem man am Monatsende das Geld, das noch übrig ist, bar abhebt. Inwiefern das nachverfolgt wird und ob man damit gegen Obliegenheiten verstößt, keine Ahnung.
Fakt ist aber, was auf dem Konto bleibt wird abgeführt.
Das beste Beispiel ist doch hier das Tablet. Auch wenn der TE mit dem Verkauf im besagten Monat unter dem P-Konto-Freibetrag bleibt, ist der Verkaufserlös herauszugeben.
Ich weiß es nicht, ich hatte den Fall persönlich nie.
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Re: Tablet Verkauf durch mein abgelaufenen Vertrag während des Insolvenzverfahren
So ist das ,ohne wenn und aber.
Bei meiner Insolvenz hat der insolvenzverwalter von einem "vergessenen " Sparbuch erfahren. Hatte ich vergessen anzugeben. Da waren ganze 2 Cent drauf.
Kein Witz die musste ich an ihm überweisen, und das Sparbuch kündigen.
Bei meiner Insolvenz hat der insolvenzverwalter von einem "vergessenen " Sparbuch erfahren. Hatte ich vergessen anzugeben. Da waren ganze 2 Cent drauf.
Kein Witz die musste ich an ihm überweisen, und das Sparbuch kündigen.
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Re: Tablet Verkauf durch mein abgelaufenen Vertrag während des Insolvenzverfahren
Das ist ja ein Ding 0.2 Cent damit kann man doch nichts anfangen.
Itak65
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Re: Tablet Verkauf durch mein abgelaufenen Vertrag während des Insolvenzverfahren
Update: Hatte jetzt mit der Sachbearbeiterin gesprochen und sie meinte sie wird das mit dem IV klären aber zumindest wäre ne Ratenzahlung möglich, die höhe konnte man mir aber nicht sagen bisher.
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Re: Tablet Verkauf durch mein abgelaufenen Vertrag während des Insolvenzverfahren
Ich bin schonmal deutlich erleichtert das ich es in Raten abbezahlen kann. Jetzt hoffe ich nur, das die raten nicht zu hoch sind
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Re: Tablet Verkauf durch mein abgelaufenen Vertrag während des Insolvenzverfahren
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass du das mit hoher Wahrscheinlichkeit komplett dem IV abgeben musst. Ich kann mich auch nur meinen Vorrednern anschließen und sagen, dass weder der IV noch der TH auf deiner Seite stehen und dich beraten, auch wenn sie/er nett ist.
Mir ist es aus Unwissenheit einmal passiert, dass ich für meine Kinder Kleidung im Katalog bestellt habe, sofort per Lastschrift habe abbuchen lassen. Dann passte ein Teil der Sachen doch nicht und ich habe es zurück geschickt und eine Gutschrift auf mein Konto erhalten. Auch die musste ich abgeben. Weil jeder Geldeingang "Einkommen" ist und gepfändet werden kann. Genauso ist es auch mit Gutschriften von Strom, Nebenkosten der Wohnung usw.
Mir ist es aus Unwissenheit einmal passiert, dass ich für meine Kinder Kleidung im Katalog bestellt habe, sofort per Lastschrift habe abbuchen lassen. Dann passte ein Teil der Sachen doch nicht und ich habe es zurück geschickt und eine Gutschrift auf mein Konto erhalten. Auch die musste ich abgeben. Weil jeder Geldeingang "Einkommen" ist und gepfändet werden kann. Genauso ist es auch mit Gutschriften von Strom, Nebenkosten der Wohnung usw.
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Re: Tablet Verkauf durch mein abgelaufenen Vertrag während des Insolvenzverfahren
Naja was gutschrift vom Strom angeht, das musste ich nicht abdrücken, bzw Guthaben angeht von der Jahresabrechnung.
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Re: Tablet Verkauf durch mein abgelaufenen Vertrag während des Insolvenzverfahren
Da hat weder sowohl mein entlassener IV was gesagt als auch noch mein neuer IV.
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