mein Schuldnerberater hat mir am 16.06 gesagt das ein Antrag gestellt wird. ich rufe ihn morgen deswegen anLieschenmüller hat geschrieben: ↑20. Jun 2019, 21:48 So wie ich das lese, geht es in dem Urteil um unpfändbare Beträge. Das Geld der Krankenkasse unterliegt aber erst mal der Pfändung, da es eine nicht frei gegebene Zahlung auf dein Konto ist. Also morgen ein Schreiben an deinen Sachbearbeiter bei Gericht, das ganze mit dem Vermerk eilt, faxen und darauf vertrauen, dass es schnell geht.
Bei mir hat die Freigabe ganze 5 Tage gebraucht. Ich finde das schnell, obwohl sie noch erst meinen IV darüber befragt haben.
Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!
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Re: Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!
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Re: Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!
die Bank sagte mir in der mail, das der Betrag zum 28.06 sofern kein Antrag eingeht, Ausgekehrt wird.
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Re: Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!
Es liegt keine Mitteilung von meinem Inso Verwalter vor das die Bank an ihn Auskehren soll.
darf die Bank das einfach so machen? die haben nicht mal die Daten und IBAN meines Insolvenzkontos wo immer die Beträge eingehen.
darf die Bank das einfach so machen? die haben nicht mal die Daten und IBAN meines Insolvenzkontos wo immer die Beträge eingehen.
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Re: Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!
Mich wundert ein wenig, dass der Schuldnerberater einen Antrag stellen will. Bei wem? Und wie kann er das in deinem Namen? Du bist ja vermutlich nicht entmündigt
Dass am Ende des Monats ausgekehrt wird, ist, so wie du das geschildert hast, Blödsinn.
Dass am Ende des Monats ausgekehrt wird, ist, so wie du das geschildert hast, Blödsinn.
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Re: Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!
Das Konto ist nicht vom IV freigegeben, also kehrt die Bank aus. Das darf sie und muss sie.
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Re: Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!
So sagte es mir aber die Bank und die sitzt am längeren Hebel
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Re: Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!
Ist aber falsch.Sparfuch123 hat geschrieben: ↑20. Jun 2019, 21:59
So sagte es mir aber die Bank und die sitzt am längeren Hebel
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Re: Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!
Ich habe einen Beschluss des AG Münchens über § 850 k abs. 4 unter Punkt 1 steht ich darf über mein Lohn der aufs Konto kommt ohne Einschränkungen verfügen und unter Punkt 2 steht, Überschüsse die über die Lohnzahlung hinaus gehen unterliegen weiterhin der Pfändung.
Pfändung hab ich nicht, Doppelpfändung ist verboten. Ich hab das P-Konto ja eh nur wegen dem IV
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Re: Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!
Ja das versuche ich ja der Bank seid 3 Tagen und 50 e-mails klar zu machenShopgirl hat geschrieben: ↑20. Jun 2019, 22:01Ist aber falsch.Sparfuch123 hat geschrieben: ↑20. Jun 2019, 21:59
So sagte es mir aber die Bank und die sitzt am längeren Hebel
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Re: Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!
Das Konto ist aber NICHT freigegeben. Deswegen darf und wird die Bank abführen, wenn du nichts tust.
Dein Lohn ist freigegeben. Gelder der Krankenkasse sind kein Lohn. Die Bank handelt hier vollkommen rechtens.
Dein Lohn ist freigegeben. Gelder der Krankenkasse sind kein Lohn. Die Bank handelt hier vollkommen rechtens.
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