Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!

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Sparfuch123
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Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!

Beitrag von Sparfuch123 »

Hallo Leute,
ich weis nicht mehr weiter ich bin total verzweifelt :cry:

Zu meinen Grunddaten:

Habe ein P-Konto da ich seid einem Jahr in der Privaten Insolvenz bin. Mein Inso Verwalter zieht die Pfändungsrate jeden Monat direkt von meinem Arbeitgeber ab. Über den Lohn der dann übrig bleibt und auf mein Konto kommt darf ich frei verfügen da mein Schuldnerberater bei unserem Amtsgericht einen Antrag nach Abs. 850 k, Abs. 4 gestellt hat der auch durch meinen Inso Verwalter zugestimmt wurde. Unter Punkt 1 steht das meine Pfändungsfreigrenze auf den Betrag eingestellt wird der meinen monatlichen Lohn entspricht. Unter Punkt 2 steht das Gutschriften die über meinen eingestellte Freigrenze hinaus geht, weiterhin der Pfändung unterliegen. Es sind keine Pfändungen auf meinem Konto, da ja die Gläubiger über den Inso Verwalter bedient werden.


Zum eigentlichen Problem diesen Monat Juni:

Ich habe im Monat Mai mein komplettes Konto leer gemacht, damit ich keinen Rest in den neuen Monat mitnehme und es keine Probleme gibt. Zum 12.06 habe ich von meiner Krankenkasse mehrere Lohnfortzahlungen erhalten in Form von Gutschriften. Ich musste öfter auf mein Kind aufpassen und bin deshalb der Arbeit fern geblieben (Krankschreibung aufs Kind) und habe deshalb über die Kasse meinen Lohn für die Tage bezogen. dies steht auch auf meiner Lohnabrechnung
Zum 13.06 habe ich dann meinen Lohn bekommen und mein Gehalt und die Gutschriften entsprachen einen betrag von 3200 Euro. Ich hatte mich schon gefreut, leider zu früh. Den der Sachbearbeiter von der Bank erkennt das Geld der Kasse nicht als Lohnfortzahlung an und berechnete meine neue Pfändungsfreigrenze nur auf den Lohn der von meiner Firma überwießen wurde.
Die Geschichte begann also damit das ich nur über den tatsächlichen Lohn meiner Firma verfügen konnte aber nicht über das Geld der Kasse. Die wurde jetzt mit 410 euro als Überschuss gewertet und wurde gesperrt.
Eigentlich ist es ja richtig das Geld was über die Freigrenze hinaus gehen, gesperrt werden und dann zum 01. des Folgemonats wieder freigegeben ABER auf die Frage an meinen Sachbearbeiter ob der Betrag dann zum 01.07.2019 freigegeben wird und mir dann zur Verfügung steht wurde mir wie folgt geantwortet:

"Guten Tag Herr XXXXXXXXXXX,

wie bereits mitgeteilt, können wir die Freigabe des Restbetrages nur mit schriftlicher Genehmigung des Insolvenzverwalters veranlassen.
Sobald uns die Bestätigung vorliegt, wird das Guthaben spätestens zum 01.07.2019 freigeschalten. Gerne können wir in dem Fall jedoch schon vorab die Freischaltung durchführen.
Sofern uns keine Bestätigung eingereicht wird, wird das Guthaben nicht zum 01.07.2019 freigegeben, da wir vorher bereits eine Überweisung an den Insolvenzverwalter ausführen müssen.
Die Einschränkung des Guthabens besteht ausschließlich wegen der Insolvenz und da keine komplette Kontofreigabe vorliegt. Der Insolvenzverwalter hat nur einen Teil der Zahlungseingänge aus der Insolvenzmasse freigegeben und dazu gehören die Gehaltszahlungen, die Zahlungen der Krankenkasse zählen dazu leider nicht.
Schöne Grüße
MXXXX, XXXXX Bank"


Ich habe seid 4 tage alles versucht und unternommen der Bank zu erklären das die 410 eur. Nicht an meinen Inso Verwalter "Ausgekehrt" werden dürfen. Ich habe keine Pfändung auf dem Konto und ich könne beweisen das es sich um Lohnfortzahlungen handelt. das alles interessiert die Sachbearbeiter nicht! :evil:
Ich habe 10000 e-mails geschrieben an die Sachbearbeiter der bank sind nur über mail zu erreichen und die Telefonservice kennt sich mit diesen Themen nicht aus.
den von seitens der Damen und Herren am Telefon solle ich mir keine Sorgen machen weil es freigegen wird, ein anderer Sachbearbeiter stimmte mir über email zu und der andere wieder nicht.
Ich habe auch schon meinen Inso Verwalter und meinen Schuldnerberater über e-mail kontaktiert aber auf Grund des heutigen Feiertags natürlich noch keinen erreicht.
Ich brauche das geld da ich noch Rechnungen bezahlen muss aber ich weis einfach nicht mehr weiter und steh kurz vorm Nervenzusammenbruch. :cry: :cry: :cry:
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Re: Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!

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Hi Sparfuch123,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!" geschaut?
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Sparfuch123
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Re: Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!

Beitrag von Sparfuch123 »

Sparfuch123 hat geschrieben: 20. Jun 2019, 20:39 Hallo Leute,
ich weis nicht mehr weiter ich bin total verzweifelt :cry:

Zu meinen Grunddaten:

Habe ein P-Konto da ich seid einem Jahr in der Privaten Insolvenz bin. Mein Inso Verwalter zieht die Pfändungsrate jeden Monat direkt von meinem Arbeitgeber ab. Über den Lohn der dann übrig bleibt und auf mein Konto kommt darf ich frei verfügen da mein Schuldnerberater bei unserem Amtsgericht einen Antrag nach Abs. 850 k, Abs. 4 gestellt hat der auch durch meinen Inso Verwalter zugestimmt wurde. Unter Punkt 1 steht das meine Pfändungsfreigrenze auf den Betrag eingestellt wird der meinen monatlichen Lohn entspricht. Unter Punkt 2 steht das Gutschriften die über meinen eingestellte Freigrenze hinaus geht, weiterhin der Pfändung unterliegen. Es sind keine Pfändungen auf meinem Konto, da ja die Gläubiger über den Inso Verwalter bedient werden.


Zum eigentlichen Problem diesen Monat Juni:

Ich habe im Monat Mai mein komplettes Konto leer gemacht, damit ich keinen Rest in den neuen Monat mitnehme und es keine Probleme gibt. Zum 12.06 habe ich von meiner Krankenkasse mehrere Lohnfortzahlungen erhalten in Form von Gutschriften. Ich musste öfter auf mein Kind aufpassen und bin deshalb der Arbeit fern geblieben (Krankschreibung aufs Kind) und habe deshalb über die Kasse meinen Lohn für die Tage bezogen. dies steht auch auf meiner Lohnabrechnung
Zum 13.06 habe ich dann meinen Lohn bekommen und mein Gehalt und die Gutschriften entsprachen einen betrag von 3200 Euro. Ich hatte mich schon gefreut, leider zu früh. Den der Sachbearbeiter von der Bank erkennt das Geld der Kasse nicht als Lohnfortzahlung an und berechnete meine neue Pfändungsfreigrenze nur auf den Lohn der von meiner Firma überwießen wurde.
Die Geschichte begann also damit das ich nur über den tatsächlichen Lohn meiner Firma verfügen konnte aber nicht über das Geld der Kasse. Die wurde jetzt mit 410 euro als Überschuss gewertet und wurde gesperrt.
Eigentlich ist es ja richtig das Geld was über die Freigrenze hinaus gehen, gesperrt werden und dann zum 01. des Folgemonats wieder freigegeben ABER auf die Frage an meinen Sachbearbeiter ob der Betrag dann zum 01.07.2019 freigegeben wird und mir dann zur Verfügung steht wurde mir wie folgt geantwortet:

"Guten Tag Herr XXXXXXXXXXX,

wie bereits mitgeteilt, können wir die Freigabe des Restbetrages nur mit schriftlicher Genehmigung des Insolvenzverwalters veranlassen.
Sobald uns die Bestätigung vorliegt, wird das Guthaben spätestens zum 01.07.2019 freigeschalten. Gerne können wir in dem Fall jedoch schon vorab die Freischaltung durchführen.
Sofern uns keine Bestätigung eingereicht wird, wird das Guthaben nicht zum 01.07.2019 freigegeben, da wir vorher bereits eine Überweisung an den Insolvenzverwalter ausführen müssen.
Die Einschränkung des Guthabens besteht ausschließlich wegen der Insolvenz und da keine komplette Kontofreigabe vorliegt. Der Insolvenzverwalter hat nur einen Teil der Zahlungseingänge aus der Insolvenzmasse freigegeben und dazu gehören die Gehaltszahlungen, die Zahlungen der Krankenkasse zählen dazu leider nicht.
Schöne Grüße
MXXXX, XXXXX Bank"


Ich habe seid 4 tage alles versucht und unternommen der Bank zu erklären das die 410 eur. Nicht an meinen Inso Verwalter "Ausgekehrt" werden dürfen. Ich habe keine Pfändung auf dem Konto und ich könne beweisen das es sich um Lohnfortzahlungen handelt. das alles interessiert die Sachbearbeiter nicht! :evil:
Ich habe 10000 e-mails geschrieben an die Sachbearbeiter der bank sind nur über mail zu erreichen und die Telefonservice kennt sich mit diesen Themen nicht aus.
den von seitens der Damen und Herren am Telefon solle ich mir keine Sorgen machen weil es freigegen wird, ein anderer Sachbearbeiter stimmte mir über email zu und der andere wieder nicht.
Ich habe auch schon meinen Inso Verwalter und meinen Schuldnerberater über e-mail kontaktiert aber auf Grund des heutigen Feiertags natürlich noch keinen erreicht.
Ich brauche das geld da ich noch Rechnungen bezahlen muss aber ich weis einfach nicht mehr weiter und steh kurz vorm Nervenzusammenbruch. :cry: :cry: :cry:



Hier noch das BGH Urteil von dem die bank aber auch nichts wissen möchte!

https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... ang-f83422
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Shopgirl
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Re: Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!

Beitrag von Shopgirl »

Die Bank hat Recht.
Wenn dein monatlicher Lohneingang freigegeben wurde, bezieht sich das nicht auf Zahlungen der Krankenkasse. Das ist eben kein Lohn und wird auch nicht so deklariert sein.

Was spricht dagegen, sich eine Freigabe für den Betrag zu besorgen?
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Janadi
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Re: Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!

Beitrag von Janadi »

Bei mir sind auch nur die Lohnzahlungen des AG freigegeben. Für alle anderen Zahlungen stelle ich einen Antrag bei Gericht. Das geht schnell und einfach.
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Sparfuch123
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Re: Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!

Beitrag von Sparfuch123 »

Hallo Shopgirl,
erstmal danke für deine Antwort.
Ich habe meinem Schuldnerberater am 16.06 schon darüber informiert. Er ist ein Staatlich anerkannter der mir schon viel geholfen hat. Er wollte dafür dann einen extra Antrag stellen. Ich habe aber von ihm nichts mehr gehört und die Zeit läuft. die Bank will das Geld am 28.06 überweisen wenn keine Freigabe eingeht. Ich werde ihn morgen dies bezüglich anrufen. Die Bank hat mir geschrieben das sie vom Inso Verwalter eine Freigabe möchte aber der Inso Verwalter hatte schon mehrmals klargestellt das mein Pfändungsschutzkonto sowie die Probleme der Bank nicht seine Aufgabe wären. Jetzt will die Bank aber das ich das vom Inso Verwalter besorge, der wiederum fühlt sich nicht angesprochen und es dreht sich im Kreis. Außerdem glaube ich das es ihm nur recht ist wenn in die Masse mehr geld fließt :cry:
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Sparfuch123
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Re: Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!

Beitrag von Sparfuch123 »

Shopgirl hat geschrieben: 20. Jun 2019, 21:22 Die Bank hat Recht.
Wenn dein monatlicher Lohneingang freigegeben wurde, bezieht sich das nicht auf Zahlungen der Krankenkasse. Das ist eben kein Lohn und wird auch nicht so deklariert sein.

Was spricht dagegen, sich eine Freigabe für den Betrag zu besorgen?
Dann ist das BGH Urteil umsonst?
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Sparfuch123
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Re: Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!

Beitrag von Sparfuch123 »

Janadi hat geschrieben: 20. Jun 2019, 21:37 Bei mir sind auch nur die Lohnzahlungen des AG freigegeben. Für alle anderen Zahlungen stelle ich einen Antrag bei Gericht. Das geht schnell und einfach.
In wie fern "schnell"?
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Shopgirl
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Re: Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!

Beitrag von Shopgirl »

Der Verwalter ist dafür auch nicht zuständig. Du musst damit zu deinem Amtsgericht. Einen entsprechenden Beschluss wird die Bank anerkennen - muss sie auch.
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Shopgirl
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Re: Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!

Beitrag von Shopgirl »

Sparfuch123 hat geschrieben: 20. Jun 2019, 21:40

Dann ist das BGH Urteil umsonst?

Ne, ist es nicht. Dass die Bank direkt auskehren will, ist Quatsch. Sie müsste einmalig übertragen.
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Lieschenmüller
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Re: Bank möchte gesperrten Überschuss "Auskehrer" obwohl keine Pfändungen vorliegen!

Beitrag von Lieschenmüller »

So wie ich das lese, geht es in dem Urteil um unpfändbare Beträge. Das Geld der Krankenkasse unterliegt aber erst mal der Pfändung, da es eine nicht frei gegebene Zahlung auf dein Konto ist. Also morgen ein Schreiben an deinen Sachbearbeiter bei Gericht, das ganze mit dem Vermerk eilt, faxen und darauf vertrauen, dass es schnell geht.
Bei mir hat die Freigabe ganze 5 Tage gebraucht. Ich finde das schnell, obwohl sie noch erst meinen IV darüber befragt haben.
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