Schlusstermin

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Itak65
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Re: Schlusstermin

Beitrag von Itak65 »

Hi El torro , seltsam bei mir war alles wie gehabt ich konnte über alle geldeingänge ohne irgendwelche Einschränkungen verfügen. Pfändungen hatte ich keine.
Tag genau ab insoeröffnung wa es dann damit vorbei .
Itak65
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mischa1981
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Re: Schlusstermin

Beitrag von mischa1981 »

El Torro hat geschrieben: 18. Apr 2024, 12:43 Hallo,,,
Pkonto light...
Spass beiseite..Also bei meiner BanK sind viele Funktionen eingeschraenkt mit P Konto...war nicht so toll..
war eher nachteilig als vorteilig waehrend der Inso---
Das ist mir ehrlich gesagt zu ungenau. Welche Funktionen waren denn eingeschränkt bzw. nur mit normalem Girokonto benutzbar? Ich hab von meiner Sparkasse seit Kontoeröffnung eine ganz normale Bankkarte für 10 Euro im Jahr, kann ganz normal Onlinebanking betreiben. Der pfändbare Anteil meines Lohns wurde direkt vom Arbeitgeber ans das Insolvenzverwalterkonto überwiesen.
Welche Einschränkungen meinst du denn?
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El Torro
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Re: Schlusstermin

Beitrag von El Torro »

Hallo...
mir wurde die Debitkarte entzogen
Konto kostenfrei auf Kostenpflichtig umgestellt..auf 6 Jahre ganz schöner Betrag
300 Euro Dispo eingestellt
Überweisungen gefühlt immer länger gedauert usw.
Bei allen Anliegen immer wie 2 Klasse Kunde vorgekommen usw.
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mischa1981
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Re: Schlusstermin

Beitrag von mischa1981 »

Sorry, aber hä? Gut, Umstellung Konto von kostenfrei auf kostenpflichtig kann gut sein, seitdem ich mein P Konto habe zahle ich bei der Sparkasse pro Transaktion generell 25 Cent. Bekannter von mir arbeitet in einer Sparkasse in einem anderen Bundesland und er meinte, bei ihnen gibt es nur kostenpflichtige Konten. Aber das würde jede Sparkasse ohnehin selbst entscheiden.
Debitkarte ist also die ganz normale Bankkarte. Die hab ich seit vielen Jahren inzwischen und wurde mir sogar aktiv von der Bank angeboten.

Überweisungen sind bei mir spätestens am 2. Werktag da. Blitzüberweisungen mit Sofortüberweisung geht bei mir ebenfalls völlig problemlos.

Wenn du da solche Probleme hast würde ich mich mal an die Bank wenden.
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robo
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Re: Schlusstermin

Beitrag von robo »

@ ElTorro, lies dazu hier:
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... echen-6478


Ich würde einfreundliches Schreiben an die Bank schreiben und um Erstattung zumindest der Kontoführungsgebühren bitten, da es nach dem BGH nicht zulässig ist.
Zitat von der Verbraucherzentrale:
Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zuvor schon mit Urteil vom 16. Juli 2013 (Az. XI ZR 260/12) entschieden, dass ein P-Konto nicht mit Nachteilen und Einschränkungen für die Kunden verbunden sein darf.

Das Urteil ist von 2013, die Banken wissen also, was sie tun.
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Ben1986
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Re: Schlusstermin

Beitrag von Ben1986 »

Bis zur Wohlverhaltensphase war meine einzigste Einschränkung,das ich erst zum 1 ten meinen kompletten Lohn zur Verfügung hatte, jetzt in der Wohlverhaltensphase steht alles immer zur Verfügung auch wenn ich paar hundert Euro auf mein P Konto überweise. Keine Einschränkung mehr. Daher ist der PKonto Vermerk ja nur eine Sicherheit für mich falls eine Pfändung kommen sollte. Gebühren zahlen ich für Transaktionen alles im Rahmen und das bei der Postbank die ja nicht den besten Ruf hat ,ich bin da ganz zufrieden.
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Itak65
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Re: Schlusstermin

Beitrag von Itak65 »

So war es bei mir auch Ben vor der inso.wie ist das eigentlich wenn der aufhebungsbeschluss da ist meldet das der insoverwalter der Bank oder muss ich das tun?
LG itak65
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Ben1986
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Re: Schlusstermin

Beitrag von Ben1986 »

Den Aufhebungsbeschluss habe ich damals meiner Bank zukommen lassen reicht ja als Kopie per Mail.
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Itak65
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Re: Schlusstermin

Beitrag von Itak65 »

Danke Ben trotzdem noch eine Frage, die Bank teilte mir mit das ich keine pfändungen auf dem Konto habe.aber der insoverwalter hatte ja im verfahren die Hände drauf. Muss er das konto wieder freigeben oder reicht dann der aufhebungsbeschluss? Danke fürs lesen.
Itak65
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tidus82
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Re: Schlusstermin

Beitrag von tidus82 »

Der Aufhebungsbeschluss reicht
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