Schlusstermin

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Lilly35
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Re: Schlusstermin

Beitrag von Lilly35 »

Hallo

Ich bin hier neu

Ich möchte gerne zum Sxhlusstermin Infos von euch als erfahrene oder überstandenen oder oder..

Ich stehe kurz vorm Schlusstermin. Ich möchte das P-Kontp zwingend los werden. Meine Anwältin hat gesagt ich soll warten bis der Schlusstermin da ist dann könnte ich es auch ohne ihre Zustimmung machen.

Hat da jemand Erfahrung? Hat das schon jemand gemacht?

Konnte bisher nichts darüber lesen…

Freue mich über einen Ansprechpartner oder einen guten Austausch…


Danke
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Schlusstermin

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Hallo Lilly,
wenn ich mich nicht irre, dann bist du noch im Insolvenzverfahren. Aktuell solltest du noch dein P-Konto beibehalten. Da ansonsten dein Geld weg ist vom Konto.

Sobald du in der Wohlverhaltensphase bist, dann kannst du die P-Konto-Eigenschaft von deinem Konto entfernen lassen, vorausgesetzt du hast keine Pfändungen auf deinem Konto. Dies solltest du vorher abklären.

Was stört dich an deinem P-Konto? Es ist nur eine zusätzliche Sicherheit während deiner Privatinsolvenz.
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Lilly35
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Re: Schlusstermin

Beitrag von Lilly35 »

Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 17. Apr 2024, 14:13 Hallo Lilly,
wenn ich mich nicht irre, dann bist du noch im Insolvenzverfahren. Aktuell solltest du noch dein P-Konto beibehalten. Da ansonsten dein Geld weg ist vom Konto.

Sobald du in der Wohlverhaltensphase bist, dann kannst du die P-Konto-Eigenschaft von deinem Konto entfernen lassen, vorausgesetzt du hast keine Pfändungen auf deinem Konto. Dies solltest du vorher abklären.

Was stört dich an deinem P-Konto? Es ist nur eine zusätzliche Sicherheit während deiner Privatinsolvenz.

Ich empfinde es als Belastung. Also zum Beispiel kann ich nichts stornieren - kommt das Geld zurück ist es quasi weg da ich genau an der Grenze bin, als Alleinerziehende in der Insolvenz mit einem Kind. Und dann habe ich quasi Geld verloren obwohl ich es eig ja nicht verloren habe.
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robo
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Re: Schlusstermin

Beitrag von robo »

Wen meinst Du mit "Deine Anwältin" ?
Doch nicht Deine Insolvenzverwalterin ??

Weil Du schreibst:
" ... dann könnte ich es auch ohne ihre Zustimmung machen..."

Deine Insolvenzverwalterin ist nicht "Deine" Anwältin.
Das siehst Du ja hier selbst: Sie will keine Extra-Arbeit mit Dir haben.

Je schneller Deine IV Ihren Schlussbericht schreibt, um so schneller kann das Gericht den Schlusstermin festsetzen.
Deine IV könnte Dein Konto auch einfach 'freigeben', gerade, wenn sie weiß, dass Dein Einkommen dort unter der Pfändungsgrenze liegt.

Sie meint aber: "Gedulde Dich, Lilly35, und mach mir keinen Stress."
Kann man ja auch verstehen, bringt ihr ja nichts ausser Arbeit und dem Risiko, dass da vielleicht doch noch mehr Pfändbares auf Deinem Konto eingeht, was sie dann nicht mitbekommt.

Wann wurde Dein Inso-Verfahren eröffnet ?
Woher weißt Du, dass Du "kurz vor dem Schlusstermin" stehst ?
Das weiß der 'Insolaner' normal nie, eben weil es an div. Faktoren hängt.
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mischa1981
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Re: Schlusstermin

Beitrag von mischa1981 »

jemand hat geschrieben: 4. Apr 2024, 23:55
mischa1981 hat geschrieben: 26. Mär 2024, 13:52 Da ich hier nur aus meiner eigenen Erfahrung berichten kann, meiner war fast 2 Jahre später, ab dem 26,01.2023 war ich in der Wohlverhaltensphase und diese habe ich nun auch hinter mir, am 6.5. wird entschieden, ob mir Restschuldbefreiung erteilt wird.
Verfahrenseröffnung war damals der 25.01.2021.
Wieso ich nun 6 Wochen auf RSB warten soll erschließt sich mir aber auch nicht, üblich sind 4 Wochen, aber sei's drum.
Falls die RSB vereitelt wird, gilt das dann für alle Gläubiger oder nur für den Gläubiger, der eine unerlaubte Handlung eingereicht hat"
Owei, so tief in der Materie bin ich nicht drin, daher kann ich auch nur eine Einschätzung abgeben.
Für mich der einzig "relevante" Gläubiger wäre dann die Barclays Bank, da ich bei denen irgendwann Ende 2019 einen Kredit über 20.000 Euro aufgenommen hatte. Ich vermute mal, für eine Bank sind auch diese 20.000 Euro eher eine Art "Fliegenschiss". Ich hab keine Ahnung, mit welchen Summen eine Bank sonst so handelt, aber da wird sich wohl kein Gläubiger die Mühe machen und mir die RSB versauen. Zu viel Aufwand.
Zudem dieser Gläubiger ja auch Beweise braucht, dass ich mich nicht an die Regeln gehalten habe. Ich habe im gesamten Insolvenzportal in den letzten Monaten nur einen einzigen Fall gesehen, bei dem die RSB vereitelt wurde und das war ein lokales Unternehmen. Da hat der Treuhänder sogar den Antrag bei Gericht erstellt, weil (ich vermute) nicht mal die Mindestvergütung ihv 129 Euro bezahlt wurde.
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mischa1981
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Re: Schlusstermin

Beitrag von mischa1981 »

Lilly35 hat geschrieben: 17. Apr 2024, 12:55 Ich stehe kurz vorm Schlusstermin. Ich möchte das P-Kontp zwingend los werden. Meine Anwältin hat gesagt ich soll warten bis der Schlusstermin da ist dann könnte ich es auch ohne ihre Zustimmung machen.
Ich kann nur aus meiner Erfahrung berichten, daher keine Gewähr.
Meine Insolvenz begann Ende Januar 2021, Schlusstermin war dann im Januar 2023, also grob 2 Jahre nach Eröffnung des Verfahrens. Hast du es schriftlich, dass der Schlusstermin bald stattfindet? Du weißt ja noch nicht mal, ob nach diesem Schlusstermin das Insolvenzverfahren aufgehoben wird, das wird dir in einem separaten Schreiben mitgeteilt.

Ohne dieses Schreiben brauchst du auch zu keiner Bank gehen und dein P-Konto in ein normales Girokonto wandeln. Würde die Bank das machen hast du keinen Pfändungsschutz mehr, das muss dir klar sein und von heute auf morgen auf Gläubigerantrag ist dein Konto auf null.

Meine Sparkasse hat auf meine Anfrage hin das Limit ("alles über Freibetrag wird einbehalten") rausgenommen und seitdem darf ich auch wieder ansparen. Warte aber definitiv den Schlusstermin ab, sonst handelst du dir derbe Probleme ein, ich glaube auch wie gesagt nicht, dass die Bank da mitmachen würde.
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Itak65
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Re: Schlusstermin

Beitrag von Itak65 »

Selbst wenn schlusstermin sollte man warten bis das Verfahren aufgehoben wurde
Itak65
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Lilly35
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Re: Schlusstermin

Beitrag von Lilly35 »

Hallo meine Liebe,

Mit „Anwältin“ meine ich die Insolvenzanwältin ich dachte das ist einfach klar. Sie hat zu mir gesagt am 24.04 ist der Schlusstermin. Das ist dann fast 2 Jahre nach meiner Eröffnung. Die Eröffnung ist seit 31.07.2022. sie meinte nach dem Schlusstermin wird sie das Konto frei geben und dann kann ich es ohne ihre Genehmigung oder eines Schreiben umwandelnder ein neues einrichten.
Für mich war das jetzt ok. Mir geht es nicht um ein paar Wochen ich habe ihr auch erklärt worum es mir geht und sie war sehr verständnisvoll. Dazu muss ich auch sagen das ich eine sehr nette Anwältin habe.

Mir geht es und eure Erfahrung, habt ihr auch nach dem Schlusstermin euer Konto geändert?

Das ist dann die Wvp oder ?

Ich habe viel gegoogelt aber wenig gute Hinweise gefunden.

Lg Danke für eure tollen Beiträge
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Lilly35
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Re: Schlusstermin

Beitrag von Lilly35 »

Itak65 hat geschrieben: 17. Apr 2024, 16:47 Selbst wenn schlusstermin sollte man warten bis das Verfahren aufgehoben wurde
Itak65
Warum?
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El Torro
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Re: Schlusstermin

Beitrag von El Torro »

Hallo...Auch diese Frage ist hier schon oft erklärt worden..
Das Insolvenzverfahren als solches wirkt wie Pfaendung auf das Konto..und zwar bis zur Aufhebung des Verfahrens durch Beschluss.(Stichwort..Insolvenzbeschlag)
Gibt ein IV das Konto vorher frei. Handelt er meiner Meinung nach fahrlässig..Es kann ja sein, daß noch irgendwelche Gelder eintrudeln bis zum Schlusstermin, wo er dann , weil er das Konto vorher freigegeben hat, keine Zugriff mehr hat..eventuell macht er sich angreifbar ..deswegen wird wohl kaum einer das Konto vorher freigeben.
Gruß El Torro
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