Schreiben Amtsgericht

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mischa1981
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Re: Schreiben Amtsgericht

Beitrag von mischa1981 »

robo hat geschrieben: 17. Apr 2024, 16:45 Absolut ungerecht, bzw. kontraproduktiv, finde ich auch, dass ein IV während des 'eröffneten Verfahrens' 40% von der "Masse" bekommt (und danach in der WVP nur noch 25%) und quasi selbst bestimmen kann, wie lange dieser Status 'eröffnetes Verfahren' anhält (indem er seinen Schlussbericht früher oder später schreibt).
Also zugegeben hab ich auch nicht schlecht gestaunt, was letztlich in der Insolvenzmasse drin war und wie viel sich der IV rausgenommen hat davon, er darf es aber. Mich persönlich juckt es ja ohnehin nicht, ich komme an die Insolvenzmasse ja ohnehin nicht mehr ran.
In Zahlen gesehen: Laut Gericht hatte ich Schulden ihv 35.000 Euro. An die Gläubiger wurden, wenn ich mich noch recht erinnere, von grob 5.000 Euro Insolvenzmasse 1,5% ausgeschüttet und ich meine, der Insolvenzverwalter hat sich davon 3.500 Euro rausgenommen. Sind jetzt aber auch nur Zahlen, die mir grad im Kopf "rumspuken".
Konkretere Zahlen hab ich von der Wohlverhaltensphase. Dort war am Ende eine Masse von knapp 950 Euro noch drin, der Treuhänder hat sich davon noch knapp 300 Euro rausgenommen. Im Sinne der Gläubiger kann man da nur sagen "Besser als nichts".

Ob das nun gerechtfertigt ist oder nicht, im Endeffekt ist es vom Gesetz her so vorgesehen.
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Shadow
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Re: Schreiben Amtsgericht

Beitrag von Shadow »

robo hat geschrieben: 17. Apr 2024, 16:45 Absolut ungerecht, bzw. kontraproduktiv, finde ich auch, dass ein IV während des 'eröffneten Verfahrens' 40% von der "Masse" bekommt (und danach in der WVP nur noch 25%) und quasi selbst bestimmen kann, wie lange dieser Status 'eröffnetes Verfahren' anhält (indem er seinen Schlussbericht früher oder später schreibt).
Kommt aber auch auf das Gericht an. Bei mir hatte das Gericht seine Vergütung zusammengestrichen, weil er länger als der Durchschnitt gebraucht hatte. Er sollte sich schriftlich dazu äußern, dies tat er nicht und so wurde es dann auf die Durchschnitts Dauer gekürzt.

Warum er sich so viel Zeit gelassen hatte, weiß ich allerdings nicht. Zu holen war bei mir eh nichts gewesen...

Eventuell kann man das aber auch selbst beanstanden vor Gericht? Also wenn es überdurchschnittlich lange dauert und kein wirklicher Grund bekannt ist.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Schreiben Amtsgericht

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Als Otto-Normal-Schuldner weiß man natürlich nicht, was ein durchnschnittlicher Wert ist .

Bei mir waren es 20 Monate im Insolvenzverfahren. Vom Gefühl hat er es schon ziemlich gut ausgereizt. Und wenn ich "gut" schreibe, dann meine ich dies aus seiner Sicht.
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Ben1986
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Re: Schreiben Amtsgericht

Beitrag von Ben1986 »

mischa1981 hat geschrieben: 18. Apr 2024, 08:48
robo hat geschrieben: 17. Apr 2024, 16:45 Absolut ungerecht, bzw. kontraproduktiv, finde ich auch, dass ein IV während des 'eröffneten Verfahrens' 40% von der "Masse" bekommt (und danach in der WVP nur noch 25%) und quasi selbst bestimmen kann, wie lange dieser Status 'eröffnetes Verfahren' anhält (indem er seinen Schlussbericht früher oder später schreibt).
Also zugegeben hab ich auch nicht schlecht gestaunt, was letztlich in der Insolvenzmasse drin war und wie viel sich der IV rausgenommen hat davon, er darf es aber. Mich persönlich juckt es ja ohnehin nicht, ich komme an die Insolvenzmasse ja ohnehin nicht mehr ran.
In Zahlen gesehen: Laut Gericht hatte ich Schulden ihv 35.000 Euro. An die Gläubiger wurden, wenn ich mich noch recht erinnere, von grob 5.000 Euro Insolvenzmasse 1,5% ausgeschüttet und ich meine, der Insolvenzverwalter hat sich davon 3.500 Euro rausgenommen. Sind jetzt aber auch nur Zahlen, die mir grad im Kopf "rumspuken".
Konkretere Zahlen hab ich von der Wohlverhaltensphase. Dort war am Ende eine Masse von knapp 950 Euro noch drin, der Treuhänder hat sich davon noch knapp 300 Euro rausgenommen. Im Sinne der Gläubiger kann man da nur sagen "Besser als nichts".

Ob das nun gerechtfertigt ist oder nicht, im Endeffekt ist es vom Gesetz her so vorgesehen.
Ich werde aus der Insolvenzquote nicht ganz schlau ,stimmt es im Kern wenn ich 39.000€ Schulden habe und am Ende der RSB sind in der Masse 23.000 € wie in meinen Fall .

Bis zur Aufhebung des Verfahrens hat der Verwalter fast 6000 rausgenommen,dann kommt noch die Vergütung in der WVP ,wenn da am Ende 7000 Euro für Verwalter und Gericht bezahlt sind bleiben doch 16.000 Euro zum verteilen an die Gläubiger macht locker ne Qoute von 20-23 Prozent ist doch richtig oder nicht?

Beispiel Gläubiger A. hat eine Schuldsumme von 3960 €/ Insomasse 16.000€= 0,245 aufgerundet 0,25 × 100 = 25 Prozent und 25 Prozent von 3960 sind 990€ die dann davon abgezogen werden
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imker
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Re: Schreiben Amtsgericht

Beitrag von imker »

Wenn das von Interesse it, dann hilft nur eine Kopie von der Schlussrechnung. Die kann man meistverstehen und die % nachvollziehen. Deine Rechnung versteh ich nun aber auch nicht.
Wenn die festgestellten Forderungen rd. 39.000 betragen und davon hat jemand einen Anteil von 3.960 , dann bekommt er von dem zu verteilenden Kuchen 3.960/39.0000?? etwas weniger als 10%.
Sind 5.000 zu verteilen, also 500.
So kenn ich das, aber wennich Gläubiger war, habe ich nie Interesse gehabt, das nachzurechnen. Es ist und bleibt ein Erinnerungsposten.
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Ben1986
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Re: Schreiben Amtsgericht

Beitrag von Ben1986 »

In Prinzip ist das Wurst wer wieviel bekommt ,es sei denn man hat einen vbuh Gläubiger,weil der ja auch etwas bekommt ist mir das wichtig. Naja ich werde es ja am Ende der RSB erfahren was er bekommen hat aus der Masse.

Meine Berechnung kommt von dieser Homepage: https://www.juraforum.de/lexikon/insolvenzquote
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mischa1981
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Re: Schreiben Amtsgericht

Beitrag von mischa1981 »

Ben1986 hat geschrieben: 21. Apr 2024, 18:52
mischa1981 hat geschrieben: 18. Apr 2024, 08:48

Also zugegeben hab ich auch nicht schlecht gestaunt, was letztlich in der Insolvenzmasse drin war und wie viel sich der IV rausgenommen hat davon, er darf es aber. Mich persönlich juckt es ja ohnehin nicht, ich komme an die Insolvenzmasse ja ohnehin nicht mehr ran.
In Zahlen gesehen: Laut Gericht hatte ich Schulden ihv 35.000 Euro. An die Gläubiger wurden, wenn ich mich noch recht erinnere, von grob 5.000 Euro Insolvenzmasse 1,5% ausgeschüttet und ich meine, der Insolvenzverwalter hat sich davon 3.500 Euro rausgenommen. Sind jetzt aber auch nur Zahlen, die mir grad im Kopf "rumspuken".
Konkretere Zahlen hab ich von der Wohlverhaltensphase. Dort war am Ende eine Masse von knapp 950 Euro noch drin, der Treuhänder hat sich davon noch knapp 300 Euro rausgenommen. Im Sinne der Gläubiger kann man da nur sagen "Besser als nichts".

Ob das nun gerechtfertigt ist oder nicht, im Endeffekt ist es vom Gesetz her so vorgesehen.
Ich werde aus der Insolvenzquote nicht ganz schlau ,stimmt es im Kern wenn ich 39.000€ Schulden habe und am Ende der RSB sind in der Masse 23.000 € wie in meinen Fall .

Bis zur Aufhebung des Verfahrens hat der Verwalter fast 6000 rausgenommen,dann kommt noch die Vergütung in der WVP ,wenn da am Ende 7000 Euro für Verwalter und Gericht bezahlt sind bleiben doch 16.000 Euro zum verteilen an die Gläubiger macht locker ne Qoute von 20-23 Prozent ist doch richtig oder nicht?

Beispiel Gläubiger A. hat eine Schuldsumme von 3960 €/ Insomasse 16.000€= 0,245 aufgerundet 0,25 × 100 = 25 Prozent und 25 Prozent von 3960 sind 990€ die dann davon abgezogen werden
Das meiste Geld wird zweifelsohne in der Insolvenz an sich gemacht. Natürlich versuchen die Insolvenzverwalter dann auch diese Phase herauszuzögern, mehr Geld ist immer besser. Die Schlussrechnung vom IV hab ich nicht gesehen, aber die vom Treuhänder. Er hat sich noch gut 1/3 des vorhandenen Restbetrags aus dem Treuhandkonto rausgenommen und das wurde vom Gericht so genehmigt.

Finde es schon irgendwie lustig. Einerseits hat man stets drauf gepocht, dass ich auch ja alle 6 Monate die Nachweise zuschicke, da sich da über die Monate eh nichts oder nicht viel getan hat vermute ich, die wurden kurz überflogen und dann "ad acta" gelegt. Aber gut, ich habe meine Schuldigkeit getan und es soll mich nicht weiter jucken.
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robo
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Re: Schreiben Amtsgericht

Beitrag von robo »

mischa1981 hat geschrieben: 22. Apr 2024, 09:07
Finde es schon irgendwie lustig.
Und was findest Du daran jetzt lustig ?
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schwarzwaldbote
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Re: Schreiben Amtsgericht

Beitrag von schwarzwaldbote »

Irgenwie verstehe ich hier einige nicht.
Da man aus den unterschiedlichsten Gründen eine Menge Schulden, die man dann irgendwann nich mehr abzahlen kann.
Und dann wenn es soweit ist, kann man wenn die Voraussetzungen stimmen in Insolvenz gehen, und ist in der Regel nach drei Jahren schuldenfrei.
Anstatt sich darüber zu freuen, wird hier seitenweise depatiert, wieviel von dem gepfändeten Geld sich der "böse" Insolvenzverwalter sich in die eigene Tasche steckt.
Also ehrlich gesagt, mir war das vollkommen egal, denn jetzt habe ich keine Schulden mehr !!!!
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Ben1986
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Re: Schreiben Amtsgericht

Beitrag von Ben1986 »

Naja es gibt hier niemanden der sich über die RSB nicht freut. Wer mein Post richtig gelesen hat geht es mir um die Vbuh Forderung und darum was der Gläubiger aus der Insomasse bekommt,da ich diese Forderung noch bezahlen muss. Aber ich verstehe manchmal auch das man von den gleichen Fragen genervt ist,da sie schon oft gefragt wurden ,aber niemand ist ja gezwungen darauf zu antworten. Debattieren gehört zum Forum dazu,man tauscht seine Erfahrungen schließlich aus.

Schlussendlich ist aber alles gesagt zudem Thema .
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