Schlusstermin

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Lilly35
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Re: Schlusstermin

Beitrag von Lilly35 »

El Torro hat geschrieben: 17. Apr 2024, 23:40 Hallo...Auch diese Frage ist hier schon oft erklärt worden..
Das Insolvenzverfahren als solches wirkt wie Pfaendung auf das Konto..und zwar bis zur Aufhebung des Verfahrens durch Beschluss.(Stichwort..Insolvenzbeschlag)
Gibt ein IV das Konto vorher frei. Handelt er meiner Meinung nach fahrlässig..Es kann ja sein, daß noch irgendwelche Gelder eintrudeln bis zum Schlusstermin, wo er dann , weil er das Konto vorher freigegeben hat, keine Zugriff mehr hat..eventuell macht er sich angreifbar ..deswegen wird wohl kaum einer das Konto vorher freigeben.
Gruß El Torro
El Torro hat geschrieben: 17. Apr 2024, 23:40 Hallo...Auch diese Frage ist hier schon oft erklärt worden..
Das Insolvenzverfahren als solches wirkt wie Pfaendung auf das Konto..und zwar bis zur Aufhebung des Verfahrens durch Beschluss.(Stichwort..Insolvenzbeschlag)
Gibt ein IV das Konto vorher frei. Handelt er meiner Meinung nach fahrlässig..Es kann ja sein, daß noch irgendwelche Gelder eintrudeln bis zum Schlusstermin, wo er dann , weil er das Konto vorher freigegeben hat, keine Zugriff mehr hat..eventuell macht er sich angreifbar ..deswegen wird wohl kaum einer das Konto vorher freigeben.
Gruß El Torro
Es ging aber auch um eine änderung nach dem Schlusstermin.
Die Abschlussrechnung habe ich schon vor einiger Zeit bekommen und jetzt bin ich froh, wenn ich auch mal ein DB Ticket stornieren kann. Und mein Geld dann nicht einfach weg ist nur, weil ich an der Grenze des P-Kontos und bin. Das macht mich irre echt.

Ich musste so schon diverse Male Tickets quasi doppelt bezahlen.

Klar schützt es mich vor Pfändungen ich habe aber keine Pfändungen auf dem Konto.

Darf man in der Phase nach dem Schlusstermin dann wieder was ansparen ?


Ist hier vielleicht jemand in einer ähnlichen Situation gewesen?

Oder geht ihr bewusst weniger Arbeiten damit euch nicht weg genommen wird ?

Lg
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tidus82
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Re: Schlusstermin

Beitrag von tidus82 »

Hey Lilly,

nun, das ist nunmal so - wenn du eine Insolvenz durchläufst, dann wirst du nunmal bis zur Pfändungsfreigrenze gepfändet.
Da lässt sich nichts dran ändern. Wenn du kein P-Konto hättest, dann wäre alles Geld weg, weil es dem Insolvenzbeschlag unterliegt.

Da hilft leider auch das „meckern“ nichts - ich behaupte annähernd jeder, der hier eine Insolvenz durchlaufen hat (oder Pfändungen auf dem Konto hatte) konnte teilweise nicht über Geld auf dem Konto verfügen. Du bist da keine Ausnahme. :-)

Also, warte bitte ab bis das Verfahren aufgehoben ist (und nicht nur bis zum Schlusstermin!) und dann kannst du dein P-Konto wieder zurück umwandeln lassen.
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Lilly35
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Re: Schlusstermin

Beitrag von Lilly35 »

El Torro hat geschrieben: 17. Apr 2024, 23:40 Hallo...Auch diese Frage ist hier schon oft erklärt worden..
Das Insolvenzverfahren als solches wirkt wie Pfaendung auf das Konto..und zwar bis zur Aufhebung des Verfahrens durch Beschluss.(Stichwort..Insolvenzbeschlag)
Gibt ein IV das Konto vorher frei. Handelt er meiner Meinung nach fahrlässig..Es kann ja sein, daß noch irgendwelche Gelder eintrudeln bis zum Schlusstermin, wo er dann , weil er das Konto vorher freigegeben hat, keine Zugriff mehr hat..eventuell macht er sich angreifbar ..deswegen wird wohl kaum einer das Konto vorher freigeben.
Gruß El Torro

Ich dachte es gibt vielleicht jemand der ähnliches Problem hatte. Mir ist bewusst das alle verfahren gleich laufen und unter den gleichen Voraussetzungen.

Meinen Insolvenzanwältin weiß ja was ich an Geld habe und ich weiß auch das es sonst unter Beschlag genommen wird. Es geht aber nicht um jetzt, sondern um nach den Termin.


Ich habe eine Grenze einzuhalten das tue ich auch und deshalb habe ich auch nichts zu verschenken.

Viele Arbeiten ja weniger damit ihnen nichts gepfändet werden kann.

Naja …
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robo
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Re: Schlusstermin

Beitrag von robo »

Lilly35 hat geschrieben: 17. Apr 2024, 23:16 ...
Mit „Anwältin“ meine ich die Insolvenzanwältin ich dachte das ist einfach klar.
...
Nein, das ist nicht 'einfach klar', denn das ist, wie gesagt, die 'Insolvenzverwalterin' (das sind oft Anwälte, muss aber nicht) und nicht eine von Dir beauftragte Rechtsanwältin, die Deine Interessen vertritt.
Lilly35 hat geschrieben: 17. Apr 2024, 23:16 ...
Sie hat zu mir gesagt am 24.04 ist der Schlusstermin.
...
Dann müsstest Du dazu auch schon Post vom Gericht bekommen haben und es müsste auch hier stehen:
https://neu.insolvenzbekanntmachungen.d ... B.node-086
Lilly35 hat geschrieben: 17. Apr 2024, 23:16 ...
sie meinte nach dem Schlusstermin wird sie das Konto frei geben und dann kann ich es ohne ihre Genehmigung oder eines Schreiben umwandelnder ein neues einrichten.
...
Das wird sie vermutlich nicht machen (nach dem Schlusstermin das Konto "freigeben"), das könnte sie ja jetzt auch schon machen.
Nach dem Schlusstermin kommt irgendwann der "Aufhebungsbeschluss gem. § 200 InsO" vom Inso-Gericht, erst dann bist Du in der sogen. 'Wohlverhaltensphase' und erst dann liegt kein Insolvenzbeschlag mehr auf Deinem Konto und erst dann solltest Du das P-Konto wieder umwandeln.
Das wurde hier ja jetzt schon mehrfach gesagt.

Wenn Du den Aufhebungsbeschluss vom Gericht bekommst, dann steht da auch drin, dass die Insolvenzverwalterin jetzt Treuhänderin heisst.
Lilly35 hat geschrieben: 17. Apr 2024, 23:16 ...
Mir geht es und eure Erfahrung, habt ihr auch nach dem Schlusstermin euer Konto geändert?
...
Das ist dann die Wvp oder ?

...
Nein, nach dem Schlusstermin beginnt noch nicht die WVP,
die beginnt erst nach dem Aufhebungsbeschluss (der irgendwann nach dem Schlusstermin kommt).
Und erst dann liegt kein Insolvenzbeschlag mehr auf Deinem Konto,
dann braucht die Insolvenzverwalterin (dann Treuhänderin) auch gar nichts "freigeben".
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robo
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Re: Schlusstermin

Beitrag von robo »

Lilly35 hat geschrieben: 18. Apr 2024, 07:02 ...
Ich habe eine Grenze einzuhalten das tue ich auch und deshalb habe ich auch nichts zu verschenken.
...
Nein, Du hast keine Grenze einzuhalten.
Diese Grenze ist gesetzlich festgelegt und die haben andere (als "Drittschuldner") einzuhalten:
Dein Arbeitgeber und Deine Bank.

Du könntest soviel verdienen wie möglich, das würde Deine Insolvenzverwalterin nur freuen,
weil sie dann davon etwas abbekommt.
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Lilly35
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Re: Schlusstermin

Beitrag von Lilly35 »

robo hat geschrieben: 18. Apr 2024, 07:09
Lilly35 hat geschrieben: 17. Apr 2024, 23:16 ...
Mit „Anwältin“ meine ich die Insolvenzanwältin ich dachte das ist einfach klar.
...
Nein, das ist nicht 'einfach klar', denn das ist, wie gesagt, die 'Insolvenzverwalterin' (das sind oft Anwälte, muss aber nicht) und nicht eine von Dir beauftragte Rechtsanwältin, die Deine Interessen vertritt.
Lilly35 hat geschrieben: 17. Apr 2024, 23:16 ...
Sie hat zu mir gesagt am 24.04 ist der Schlusstermin.
...
Dann müsstest Du dazu auch schon Post vom Gericht bekommen haben und es müsste auch hier stehen:
https://neu.insolvenzbekanntmachungen.d ... B.node-086
Lilly35 hat geschrieben: 17. Apr 2024, 23:16 ...
sie meinte nach dem Schlusstermin wird sie das Konto frei geben und dann kann ich es ohne ihre Genehmigung oder eines Schreiben umwandelnder ein neues einrichten.
...
Das wird sie vermutlich nicht machen (nach dem Schlusstermin das Konto "freigeben"), das könnte sie ja jetzt auch schon machen.
Nach dem Schlusstermin kommt irgendwann der "Aufhebungsbeschluss gem. § 200 InsO" vom Inso-Gericht, erst dann bist Du in der sogen. 'Wohlverhaltensphase' und erst dann liegt kein Insolvenzbeschlag mehr auf Deinem Konto und erst dann solltest Du das P-Konto wieder umwandeln.
Das wurde hier ja jetzt schon mehrfach gesagt.

Wenn Du den Aufhebungsbeschluss vom Gericht bekommst, dann steht da auch drin, dass die Insolvenzverwalterin jetzt Treuhänderin heisst.
Lilly35 hat geschrieben: 17. Apr 2024, 23:16 ...
Mir geht es und eure Erfahrung, habt ihr auch nach dem Schlusstermin euer Konto geändert?
...
Das ist dann die Wvp oder ?

...
Nein, nach dem Schlusstermin beginnt noch nicht die WVP,
die beginnt erst nach dem Aufhebungsbeschluss (der irgendwann nach dem Schlusstermin kommt).
Und erst dann liegt kein Insolvenzbeschlag mehr auf Deinem Konto,
dann braucht die Insolvenzverwalterin (dann Treuhänderin) auch gar nichts "freigeben".

Ok. Danke für diese klare Aussage…

Dann werde ich mich gedulden ☺️
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Itak65
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Re: Schlusstermin

Beitrag von Itak65 »

Hi Lilly mein schlusstermin war am 28.12.23 und mein verfahren ist noch immer nicht aufgehoben weil die Masse nicht verteielt werden kann, da ein gläubiger bummelt und die empfangsgeldvollmacht fehlt. Aber man muss sich gedulden bei manchen läuft es schneller bei anderen schleppend.
Itak65
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mischa1981
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Re: Schlusstermin

Beitrag von mischa1981 »

Kurz gesagt: Man bekommt nach dem Schlusstermin Post vom Amtsgericht, dass das Insolvenzverfahren
"a u f g e h o b e n"
wurde.
Und ja, ich hab das absichtlich so geschrieben, weil das genau so drin steht :)
Du kannst rechtlich zwar nach Aufhebung und wenn keine Pfändungen mehr auf dem Konto sind, dein Konto auf Antrag bei deiner Bank in ein normales Girokonto umwandeln lassen. Meine Bank meinte aber, sie haben nur die Freigrenze rausgenommen, ich habe in dem Sinne auch weiterhin ein P-Konto, einfach damit ich nicht angreifbar bin. Mit einem normalen Girokonto bist du aber angreifbar und das will keiner.
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Itak65
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Re: Schlusstermin

Beitrag von Itak65 »

Da hat mischa recht vor insoeröffnung konnte ich mein p konto genauso nutzen wie ein ganz normales konto , ohne freigrenzen o.ä..Es ist wie ein Schutzschirm falls eine pfändung kommt oder die inso eröffnet wird.
Itak65
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El Torro
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Re: Schlusstermin

Beitrag von El Torro »

Hallo,,,
Pkonto light...
Spass beiseite..Also bei meiner BanK sind viele Funktionen eingeschraenkt mit P Konto...war nicht so toll..
war eher nachteilig als vorteilig waehrend der Inso---
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