Schreiben Amtsgericht

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schwarzwaldbote
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Re: Schreiben Amtsgericht

Beitrag von schwarzwaldbote »

Ben1986 hat geschrieben: 16. Apr 2024, 20:28 Danke für die Antwort. Mit Neid hat das auch nichts zu tun mir ist das völlig Wurst was er bekommt,mir ging noch durch den Kopf was am Ende eigentlich traurigerweise[/b] wenig an die Gläubiger verteilt wird und für ein IK Verfahren wie in meinen Fall 23.000 Euro schon eine gute Masse. Bei den meisten Verfahren kommt überhaupt nichts in die Pfändung. Schlussendlich da bin ich bei dir kann man froh sein ,dass man dann schuldenfrei ist.


Nur der Form halber :D
Aber nich sauer sein über meine vorherige Antwort. War nicht böse gemeint.
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Ben1986
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Re: Schreiben Amtsgericht

Beitrag von Ben1986 »

Mein Post war auch nicht böse gemeint . Es geht im Kern darum ,dass es traurigerweise wie ich geschrieben habe es so ist das schlussendlich eigentlich der Insoverwalter mehr verdient an den Verfahren als die Gläubiger denen ja das Geld/Schulden zusteht. Und das finde ich nicht gerecht sollte doch eigentlich einläuten . Natürlich muss und soll er auch Geld verdienen und er steckt sich ja nicht alles selbst in die Tasche. Schlussendlich war meine Frage auch schon von @tidus beantwortet worden. Und für mich ist es vollkommen ok,dass man es anders sehen kann.

Das ist meine Meinung,dass die Gesetze nunmal so sind ist klar und ich finde deine Intpretation halt nur nicht passend ,weil ich weder darüber traurig bin noch enttäuscht,sondern rein Formel gesehen ist das halt nicht ganz gerecht. So nun kann man man sich den eigentlichen Themen hier widmen und nicht jede Meinung ausdiskutieren . Die Antwort wollte ich die aber noch mitteilen.
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robo
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Re: Schreiben Amtsgericht

Beitrag von robo »

Ich möchte meinen Senf aber auch noch dazugeben:

Absolut ungerecht, bzw. kontraproduktiv, finde ich auch, dass ein IV während des 'eröffneten Verfahrens' 40% von der "Masse" bekommt (und danach in der WVP nur noch 25%) und quasi selbst bestimmen kann, wie lange dieser Status 'eröffnetes Verfahren' anhält (indem er seinen Schlussbericht früher oder später schreibt).

S. zB die Antwort von Lilly35's IV zu ihrem Wunsch, von ihrem P-Konto das 'P' wieder zu entfernen.

Da hat wohl jemand gute Lobbyarbeit bei der Formulierung des Gesetzes geleistet ...
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Schreiben Amtsgericht

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

In der Wohlverhaltensphase bekommt der Insolvenzverwalter nur noch 5 Prozent. Die 25 Prozent werden im eröffneten Verfahren angewendet, wenn die Insolvenzmasse mehr als 25.000 Euro beträgt.

Grundsätzlich ist die Diskrepanz zwischen den beiden Werten sehr hoch und der Insolvenzverwalter verdient quasi nur Geld im eröffneten Verfahren. Da hat er wahrscheinlich kein zuuuuuuuuuu großes Interesse daran, das der Schuldner zeitnah in die Wohlverhaltensphase wechselt. ich hatte mit der Mitarbeiterin zu tun, die für mich zuständig ist und sie hat mir erzählt, dass sie einen Haufen Arbeit hat und quasi untergeht, weil sie soviele Fälle hat. Sie bearbeitet mehrere Tausend Verfahren. Sie jongliert quasi nur noch. Der Insolvenzverwalter ballert seine Mitarbeiter mit Fällen zu, die kaum in dieser Phase ertragsreich sind, wenn sie überhaupt Umsatz erzeugen, aber dennoch abgearbeitet werden müssen. Daher wird der Insolvenzverwalter ein großes Interesse haben in Fällen mit großer Masse davon möglichst lange zu profitieren.
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Shopgirl
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Re: Schreiben Amtsgericht

Beitrag von Shopgirl »

Es ist wohl schlicht eine Mischkalkulation. Die Verfahren, wo was abfällt, finanzieren all die Insolvenzen, wo nur die Mindestvergütung bei herumkommt.
Mag man doof finden, aber ist für einen selbst doch am Ende egal. Es könnte wohl eher die Gläubiger ärgern.

Ich finde es auch blöd, dass ich jeden Monat kräftig an die Krankenkasse abdrücke, aber im Endeffekt quasi nichts davon habe. Dafür aber vielleicht ein anderer Versicherter, der gesundheitlich schlechter dran ist und Hilfe braucht.
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robo
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Re: Schreiben Amtsgericht

Beitrag von robo »

Wenn 'Shopgirl' einmal Gläubiger in einem Insolvenzverfahren gewesen wäre, dann würde sie die Sache vielleicht ein wenig anders sehen ...
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Shopgirl
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Re: Schreiben Amtsgericht

Beitrag von Shopgirl »

Stell dir vor, das war Shopgirl schon ;)
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imker
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Re: Schreiben Amtsgericht

Beitrag von imker »

so kann man das sehen # man kann das auch so sehen, dass bei den Insolvenzen natürlicher Personen im Gegensatz zu den Insolvenzen der juristischen Personen überhaupt die Vergütung für den Insolvenzverwalter abgesenkt wird - mich hat ein Hamburger Insovenzrichter mal gefragt, ob denn die Vergütung der natürlichen Personen kostendeckend für den Insolvenzverwalter ist oder nur verlustreich und mit der Vergütung aus den anderen Fällen auszugleichen ist - also die von robo erwähnte Lobbyarbeit mag es geben - aber eher in Richtung Erhöhung der Mindestvergütung bei den Verfahren mit gestundeten Kosten

Interesse an den Verbraucherinsolvenzverfahren haben vielleicht Neuensteiger, um zu zeigen, wie leidensfähig sie sind
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Ben1986
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Re: Schreiben Amtsgericht

Beitrag von Ben1986 »

Es ist halt wie bei mir als Privatperson Glück im "Unglück". Natürlich bin ich absolut dankbar das man überhaupt die Möglichkeit hat Schuldenfrei zu werden und dies sogar bei derzeit nur noch drei Jahre. Mein höchsten Respekt an die Leute die dort 5 Jahre oder aufwärts durch mussten.

Auf der anderen Seite ist es etwas Schade bei Menschen die guten Lohn verdienen und wo " viel gepfändet wird" und bei anderen so gut wie gar nichts dass mag Ungerecht sein ,aber man müsste ja auch normalerweise seine Schulden egal wie hoch die auch sind begleichen sonst und da ist es halt super ,dies mit der Insolvenz loszuwerden und von Neuen zu beginnen. Von dem Lohn der gepfändet wird , bekommt man ja auch am Ende das Geschenk der Restschuldbefreiung. So gesehen,wenn man mit einen Schlag seine kompletten Schulden bezahlen müsste, hätte man nichts mehr im Kühlschrank und das für Monate.

Schlussendlich überwiegen ja die Vorteile für einen selbst mit der Restschuldbefreiung und das ist ja auch das Ziel des ganzen.
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El Torro
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Re: Schreiben Amtsgericht

Beitrag von El Torro »

Hallo...
2 Teil der Diskussion..
Wie lange der IV das Verfahren offen lässt..
Dies Fragen und Diskussionen hatten wir hier schon gefühlt 300 mal..
Bei mir hat es knapp 40 Monate bis zur Aufhebung gedauert..Von insgesamt 60..Ergebnis ..Einnahmen des Insolvenzverwalters von 300 bis 400 Euro...er hätte bei mir schon nach 2 bis 3 Monaten aufheben lassen können...
Mir sind asymmetrische Verfahren bekannt, (RSB vor Aufhebung), die laufen mit Nachtragsverteilung usw. Über 10 Jahre...
Manche IV sind halt langsam..andere schneller...
MfG
El Torro
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