Verständnisfrage zur Regelinsolvenz
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Re: Verständnisfrage zur Regelinsolvenz
Mach dir kein Kopf @Itak65 ich verstehe deine Bedenken,es gehen in der Inso tausende Gedanken in den Kopf ,ob man am Ende auch die RSB erreicht was in den allermeisten Fällen auch der Fall ist. Du hast ja den Schlusstermin überstanden,von daher wird der eine vbuh Gläubiger auch dir die RSB nicht streitig machen. Nur musst du gucken wie du jetzt vorgehen möchtest,da der Sigma Gläubiger nicht auf seine Forderung verzichten wird das kann ich dir jetzt schon sagen ,dass weiß ich da ich mich mit dem Gläubiger lange auseinander setzen musste . Die Gesetzestexte bezüglich §290 findest du ja im Netz. Schönes Wochenende dir auch und lass von dir hören in paar Monaten wie es bei dir ausgegangen ist .
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Re: Verständnisfrage zur Regelinsolvenz
Hi@Ben1986 danke für die aufmunternden Worte ich werde das Geld versuchen beiseite zu legen und dann bezahle ich das nach der WHP.habe noch Zeit bis Nov 2025.
LG itak65
LG itak65
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Re: Verständnisfrage zur Regelinsolvenz
Mahlzeit,mein Stundenlohn wird vom Arbeitgeber angehoben,muss ich das dem Amtsgericht sowie Insolvenzverwalter melden? Lg
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- Registriert: 14. Mär 2020, 08:20
Re: Verständnisfrage zur Regelinsolvenz
Nein, das brauchst du nicht melden.
Dein Nettogehalt wird steigen und auch deine Lohnpfändung wird steigen.
Gehaltsveränderungen braucht man nicht melden.
Dein Nettogehalt wird steigen und auch deine Lohnpfändung wird steigen.
Gehaltsveränderungen braucht man nicht melden.
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