Verständnisfrage zur Regelinsolvenz

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Ben1986
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Re: Verständnisfrage zur Regelinsolvenz

Beitrag von Ben1986 »

Mach dir kein Kopf @Itak65 ich verstehe deine Bedenken,es gehen in der Inso tausende Gedanken in den Kopf ,ob man am Ende auch die RSB erreicht was in den allermeisten Fällen auch der Fall ist. Du hast ja den Schlusstermin überstanden,von daher wird der eine vbuh Gläubiger auch dir die RSB nicht streitig machen. Nur musst du gucken wie du jetzt vorgehen möchtest,da der Sigma Gläubiger nicht auf seine Forderung verzichten wird das kann ich dir jetzt schon sagen ,dass weiß ich da ich mich mit dem Gläubiger lange auseinander setzen musste . Die Gesetzestexte bezüglich §290 findest du ja im Netz. Schönes Wochenende dir auch und lass von dir hören in paar Monaten wie es bei dir ausgegangen ist .
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Itak65
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Re: Verständnisfrage zur Regelinsolvenz

Beitrag von Itak65 »

Hi@Ben1986 danke für die aufmunternden Worte ich werde das Geld versuchen beiseite zu legen und dann bezahle ich das nach der WHP.habe noch Zeit bis Nov 2025.
LG itak65
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Ben1986
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Re: Verständnisfrage zur Regelinsolvenz

Beitrag von Ben1986 »

Mahlzeit,mein Stundenlohn wird vom Arbeitgeber angehoben,muss ich das dem Amtsgericht sowie Insolvenzverwalter melden? Lg
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Verständnisfrage zur Regelinsolvenz

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Nein, das brauchst du nicht melden.

Dein Nettogehalt wird steigen und auch deine Lohnpfändung wird steigen.
Gehaltsveränderungen braucht man nicht melden.
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