Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

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mischa1981
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von mischa1981 »

Graf Wadula hat geschrieben: 26. Feb 2024, 13:10 Tidus hat den Text der Abtretung bereits hier eingesetzt: von 3 Jahren nach Eröffnung, nicht von 3 Jahren nach erster Pfändung des Gehalts...
imker schreibt aber auch was von 36 Monaten Abtretung. Daher bin ich nun leicht verwirrt.
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imker
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von imker »

ich bin auch verwirrt - 36 Monate Gehalt - warum hat das bei Dir erst im März des Eröffnungsjahres und nicht vorher mit der Zahlung an den IV funktioniert?
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mischa1981
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von mischa1981 »

imker hat geschrieben: 26. Feb 2024, 14:17 ich bin auch verwirrt - 36 Monate Gehalt - warum hat das bei Dir erst im März des Eröffnungsjahres und nicht vorher mit der Zahlung an den IV funktioniert?
Ich vermute mal, vorher hat mein Arbeitgeber keine Post vom Insolvenzverwalter erhalten. Genaueres weiß ich auch nicht.
Ich hab jetzt mal den Schriftverkehr wegen Wohlverhaltensphase und der Mail von der Sekretärin des Treuhänders an die Personalabteilung geschickt.
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imker
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von imker »

Wenn das so war: Hast Du eine Idee aus den Beiträgen hier im Forum, wie es weitergehen müsste?

Wer bleibt auf der unterbliebenen Zahlung im ersten Monat hängen oder zahlst Du dann länger als die Frist ist?
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mischa1981
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von mischa1981 »

imker hat geschrieben: 26. Feb 2024, 14:42 Wenn das so war: Hast Du eine Idee aus den Beiträgen hier im Forum, wie es weitergehen müsste?

Wer bleibt auf der unterbliebenen Zahlung im ersten Monat hängen oder zahlst Du dann länger als die Frist ist?
Also laut Graf Wadula, der ja selbst auch professioneller Schuldnerberater ist, nachdem was ich hier raus lese, sollte das Gericht nach Ablauf der Abtretungsphase nun die Gläubiger informieren, dass die Restschuldbefreiung bevorsteht und die bekommen dann nochmal 4 Wochen Zeit, um dagegen zu klagen.
Wenn das nicht passiert wird mir dann die RSB erteilt.
Und Gehaltsabtretungen sollte der Arbeitgeber mit Ablauf der Wohlverhaltensphase / Abtretung auch nicht mehr an den Treuhänder überweisen. Es wurde aber erneut gepfändet, was mir dann gutgeschrieben werden sollte mit Ende der Insolvenz.
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Ben1986
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Ben1986 »

Moin,bitte doch einmal schriftlich deinen Insolvenzverwalter,dass er dir schriftlich bestätigt bis wann er dein Gehalt abtreten möchte? ,so hab ich das gemacht und er hat mir dann geantwortet bis zum Ende der Abtretungsfrist. Dies habe ich dann meinen Arbeitgeber vorgelegt und damit war mein Arbeitgeber auch dann einverstanden und überweist dann auch nicht mehr den pfändbaren Anteil an den Verwalter bis halt zum Ende der Abtretungsfrist. So ist man abgesichert schriftlich.

Falls das nicht klappt warum auch immer, wird ja der Verwalter das zuviel eingezogene irgendwann zurück zahlen müssen an dich.
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mischa1981
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von mischa1981 »

Ben1986 hat geschrieben: 26. Feb 2024, 19:12 Moin,bitte doch einmal schriftlich deinen Insolvenzverwalter,dass er dir schriftlich bestätigt bis wann er dein Gehalt abtreten möchte? ,so hab ich das gemacht und er hat mir dann geantwortet bis zum Ende der Abtretungsfrist. Dies habe ich dann meinen Arbeitgeber vorgelegt und damit war mein Arbeitgeber auch dann einverstanden und überweist dann auch nicht mehr den pfändbaren Anteil an den Verwalter bis halt zum Ende der Abtretungsfrist. So ist man abgesichert schriftlich.

Falls das nicht klappt warum auch immer, wird ja der Verwalter das zuviel eingezogene irgendwann zurück zahlen müssen an dich.
Ich habe jetzt mal das Schreiben des Amtsgerichts sowie das Schreiben des Anwalts über das Ende der Wohlverhaltensphase zum 26.01. an meinen Arbeitgeber geschickt. Ich habe das Gefühl, die wurden darüber gar nicht informiert. Morgen weiß ich mehr.

Ich mein, es ist nicht enorm viel Geld, ca. 70 Euro, aber auch die kann man bei Steuerklasse 1 gut gebrauchen.
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Ben1986
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Ben1986 »

Sehr gut . Ich glaube ich wäre da auch nicht so erfreut drüber,wenn noch eine Pfändung des Gehalts weiterlaufen würde,bei mir geht immer über 700 Euro vom Gehalt ab. Mein Insoverwalter hätte sich denke ich auch nicht bei meinen Arbeitgeber gemeldet ,ist ja auch keine Pflicht leider.Jeder Insoverwalter handelt da anders.Das Geld ist ja zum Glück nicht weg ,sondern wird hinterher ausgekehrt,aber wer will darauf schon lange warten.
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mischa1981
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von mischa1981 »

Ben1986 hat geschrieben: 26. Feb 2024, 19:48 Sehr gut . Ich glaube ich wäre da auch nicht so erfreut drüber,wenn noch eine Pfändung des Gehalts weiterlaufen würde,bei mir geht immer über 700 Euro vom Gehalt ab. Mein Insoverwalter hätte sich denke ich auch nicht bei meinen Arbeitgeber gemeldet ,ist ja auch keine Pflicht leider.Jeder Insoverwalter handelt da anders.Das Geld ist ja zum Glück nicht weg ,sondern wird hinterher ausgekehrt,aber wer will darauf schon lange warten.
Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass die Schreiben nicht nur an mich, sondern auch den Arbeitgeber gehen, woher soll der denn sonst wissen, dass die Abtretungsphase / Wohlverhaltensphase vorbei ist? Naja gut, dann werden die 70 Euro von diesem Monat dann eben ausbezahlt, wenn die Inso mal durch ist.
Ich habe noch zwei unterhaltspflichtige Personen, daher liegt der Freibetrag umso höher. Ansonsten wären bei mir auch deutliche höhere Pfändungen drin.
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Graf Wadula
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Graf Wadula »

Der Treuhänder sendet dem AG die Abtretungserklärung zu, in der steht, dass Sie für 3 Jahre ab EÖ ihren pfändbaren Teil abtreten. Warum sollte er das dann nicht wissen? Ketzerisch gefragt: wenn Sie einen Arbeitsvertrag für 3 Jahre schließen, dann zahlt Ihnen der AG doch auch nicht nach Ablauf weiter Lohn weil er auf eine Bestätigung des Ablaufs der 3 Jahre wartet...
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