Bernd111 hat geschrieben: ↑9. Apr 2024, 23:49
Ben1986 hat geschrieben: ↑9. Apr 2024, 15:23
Also reicht man die Gehaltsnachweise nur bis zum Ende der Abtretungfrist ein und nicht bis zur Erteilung der RSB.Habe ich das hier richtig rausgelesen?
Diese Frage kann dir nur dein IV beantworten. Das wird unterschiedlich gehandhabt. Ich selbst musste zum Beispiel noch nie Gehaltsnachweise einreichen. Mein IV wollte diese nie haben.
Finde ich schon sehr interessant. Mein IV und Treuhänder (ein und dieselbe Person) wollte alle 6 Monate sowohl meine Einkommensnachweise als auch die Nachweise über die Unterhaltszahlungen an Frau und Kind sehen.
Mitte Februar kam dann die Anfrage vom Treuhänder, ich solle noch die Nachweise von Oktober bis Januar einreichen und das zu viel abgetretene Gehalt von Februar 2024 wurde mir vom Treuhänder wieder zurücküberwiesen.
Bei mir war es so, dass sich der Insolvenzverwalter kurz telefonisch bei mir gemeldet hatte und meinte, die 3 Jahre kriegen wir locker rum und schriftlich kamen dann die Verhaltensregeln, dass ich eben die Nachweise alle 6 Monate zuschicken soll.
Wenn du sowas nicht bekommen hast, mal höflich beim Treuhänder nachfragen.
Und gib auch deinem Arbeitsgeber Bescheid, dass mit dem Ende der Abtretungsfrist auch keine Gehaltsabtretungen mehr stattfinden werden. Ich habe als Nachweis das Schreiben des Treuhänders vom Januar 2023 mitgeschickt und es kam dann per Mail vom Treuhänder, dass kein Gehalt mehr in die Insolvenzmasse abgetreten werden muss. Thema erledigt.
06.05. ist dann Termin, dann ist die Inso durch

Und ich feiere es jetzt schon, dass ich mal in den schwarzen Zahlen bin und nicht in den roten
