Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Graf Wadula hat geschrieben: ↑5. Feb 2024, 13:32
Es ist ja eben nicht gepfändet, Pfändung (bzw. in der Insolvenz: Beschlagnahme) endet mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens. In der Wohlverhaltensperiode gilt nur noch die Abtretungserklärung. Deshalb gibt es überhaupt keine rechtliche Begründung mehr für eine weitere Zahlung an den TH. Allerdings gebe ich Ihnen recht, wahrscheinlich müssen Sie Ihren Arbeitgeber darauf stupsen.
Ich vermute es auch. Jetzt schau ich mal was der nächste Lohnzettel sagt und wenn da weiterhin "Pfändung" auftaucht dann muss ich da mal nachfragen.
Hier im Forum hab ich halt auch schon von andere gelesen, deren Treuhänder trotz Ende der Abtretungsphase weiterhin gepfändet haben.
Meine Abtretungserklärung endet am 28.05.24.Kann ich also mein Arbeitgeber sagen Ende Juni nichts mehr am Treuhänder an pfändbaren Gehalt abführen,falls der Treuhänder sich nicht bei ihm meldet?
Der Treuhänder wird sich normalerweise nicht bei deinem Arbeitgeber melden - weil es nicht notwendig ist.
Dein Arbeitgeber muss sich nur an die Abtretungserklärung halten, mehr nicht
tidus82 hat geschrieben: ↑5. Feb 2024, 15:30
Der Treuhänder wird sich normalerweise nicht bei deinem Arbeitgeber melden - weil es nicht notwendig ist.
Dein Arbeitgeber muss sich nur an die Abtretungserklärung halten, mehr nicht
Dein Wort in Gottes Ohr
Meine Abtretungserklärung (Wohlverhaltensphase) endete zum 26.01.2024. Theoretisch dürfte dann ab dem Februar Gehalt nichts mehr gepfändet werden.
tidus82 hat geschrieben: ↑5. Feb 2024, 15:30
Der Treuhänder wird sich normalerweise nicht bei deinem Arbeitgeber melden - weil es nicht notwendig ist.
Dein Arbeitgeber muss sich nur an die Abtretungserklärung halten, mehr nicht
Dein Wort in Gottes Ohr
Meine Abtretungserklärung (Wohlverhaltensphase) endete zum 26.01.2024. Theoretisch dürfte dann ab dem Februar Gehalt nichts mehr gepfändet werden.
Sprich deinen Arbeitgeber doch einfach mal drauf an - was soll er machen? Dir den Kopf abreißen?
Dein Wort in Gottes Ohr
Meine Abtretungserklärung (Wohlverhaltensphase) endete zum 26.01.2024. Theoretisch dürfte dann ab dem Februar Gehalt nichts mehr gepfändet werden.
Sprich deinen Arbeitgeber doch einfach mal drauf an - was soll er machen? Dir den Kopf abreißen?
Wer weiß
Nein Spaß, aber ja ich könnte mal nachfragen
So ich habe mit meinem Treuhändler gesprochen.
Mit Ende der Wohlverhaltensphase, enden auch die Lohnabtretungen.
Mein Arbeitgeber hat auch damals ein Schreiben erhalten bis wann die Lohnabtretungen gezahlt werden müssen, wie gesagt, mit Ende der Wohlverhaltensphase.
Sehr gut. Mein Arbeitgeber möchte es schriftlich haben ,dass es nach der Abtretungsfrist sich erledigt hat. Bei mir ist es noch ein bisschen hin ,aber Sicherheitshalber habe ich mein Treuhänder dies so geschildert,dass er dies mein Arbeitgeber oder mir schriftlich gibt das er es sich erledigt hat. Mehr kann ich leider da auch nicht machen.Jeder Arbeitgeber hantiert es anders. Hoffentlich klappt es ,dass bei mir Ende Mai die letzte Lohnabtretung läuft.
Ben1986 hat geschrieben: ↑14. Feb 2024, 17:41
Sehr gut. Mein Arbeitgeber möchte es schriftlich haben ,dass es nach der Abtretungsfrist sich erledigt hat. Bei mir ist es noch ein bisschen hin ,aber Sicherheitshalber habe ich mein Treuhänder dies so geschildert,dass er dies mein Arbeitgeber oder mir schriftlich gibt das er es sich erledigt hat. Mehr kann ich leider da auch nicht machen.Jeder Arbeitgeber hantiert es anders. Hoffentlich klappt es ,dass bei mir Ende Mai die letzte Lohnabtretung läuft.
Er hat es doch schriftlich erhalten ! Er hat von dem Treuhänder die Mitteilung erhalten, dass die pfändbaren Teile Ihres Lohns bis zum 28.05.2024 abgetreten sind. Und wie in allen Verträgen läuft das dann aus. Wenn Sie einen Kreditvertrag mit 48 Monatsraten unterschreiben, dann kann die Bank ja auch nicht noch eine 49. Rate einziehen....