Beschluss Insoverfahren aufgehoben
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Frage 1: Nein. was vereinnahmt wurde ist (grundsätzlich) weg. Sie hätten maximal einen Ersatzanspruch gegen den AG
Frage 2: §§200, 292 InsO. Mit Aufhebung des Insoverfahrens erhalten Sie die volle Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen zurück. Es gilt nur noch die von Ihnen abgegebene Abtretungserklärung, nach der Sie den pfändbaren Teil Ihres Gehalts beim Arbeitgeber abtreten (und Erbschaft und Schenkungen an Sie). Das Konto ist in jedem Fall frei (es sei denn, dort gibt es noch eine Altpfändung eines Gläubigers).
Frage 2: §§200, 292 InsO. Mit Aufhebung des Insoverfahrens erhalten Sie die volle Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen zurück. Es gilt nur noch die von Ihnen abgegebene Abtretungserklärung, nach der Sie den pfändbaren Teil Ihres Gehalts beim Arbeitgeber abtreten (und Erbschaft und Schenkungen an Sie). Das Konto ist in jedem Fall frei (es sei denn, dort gibt es noch eine Altpfändung eines Gläubigers).
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Hallo zusammen
Ich bin mal wieder da.
Ich bin nun noch ca.2 Monate in der Wohlverhaltensphase und danach endet die Abtretungserklärung.
Nun darf ich ja schon seit einiger Zeit wieder Vermögen ansparen,habe ein ganz normales Girokonto und möchte nun bei der Bank ein Sparbuch bzw Tagesgeldkonto eröffnen, auf dem ich gerne jeden Monat etwas einzahlen möchte, um mir ein kleines Polster anzulegen.
Wie verhält sich das nun mit dem Treuhänder, muss ich bei ihm angeben, das ich ein Sparbuch eröffnet habe?
Gepfändet wird ja nur noch beim AG .
Lg Kolibri70
Ich bin mal wieder da.
Ich bin nun noch ca.2 Monate in der Wohlverhaltensphase und danach endet die Abtretungserklärung.
Nun darf ich ja schon seit einiger Zeit wieder Vermögen ansparen,habe ein ganz normales Girokonto und möchte nun bei der Bank ein Sparbuch bzw Tagesgeldkonto eröffnen, auf dem ich gerne jeden Monat etwas einzahlen möchte, um mir ein kleines Polster anzulegen.
Wie verhält sich das nun mit dem Treuhänder, muss ich bei ihm angeben, das ich ein Sparbuch eröffnet habe?
Gepfändet wird ja nur noch beim AG .
Lg Kolibri70
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Nein, das müssen Sie nicht. Ihre (abschließenden) Pflichten ergeben sich aus § 295 InsO:
"eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
2.Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht oder durch Schenkung erwirbt, zur Hälfte des Wertes sowie Vermögen, das er als Gewinn in einer Lotterie, Ausspielung oder in einem anderen Spiel mit Gewinnmöglichkeit erwirbt, zum vollen Wert an den Treuhänder herauszugeben; von der Herausgabepflicht sind gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke und Gewinne von geringem Wert ausgenommen;
3.jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
4.Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen;
5.keine unangemessenen Verbindlichkeiten im Sinne des § 290 Absatz 1 Nummer 4 zu begründen."
Das Ansparen auf einem Sparbuch gehört nicht dazu.
"eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
2.Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht oder durch Schenkung erwirbt, zur Hälfte des Wertes sowie Vermögen, das er als Gewinn in einer Lotterie, Ausspielung oder in einem anderen Spiel mit Gewinnmöglichkeit erwirbt, zum vollen Wert an den Treuhänder herauszugeben; von der Herausgabepflicht sind gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke und Gewinne von geringem Wert ausgenommen;
3.jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
4.Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen;
5.keine unangemessenen Verbindlichkeiten im Sinne des § 290 Absatz 1 Nummer 4 zu begründen."
Das Ansparen auf einem Sparbuch gehört nicht dazu.
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Hallo zusammen
Ich bin nun seit 19.4. Aus der WFP heraus bzw die Abtretungserklärung endete da.
Die 2 Wochen Frist für die Gläubiger ist seit Ende Mai rum.
Nun warte ich eigentlich nur noch auf die Restschuldbefreiung bzw den Brief vom Amtsgericht.
Wie lange dauert das im Schnitt ? Hat jemand Erfahrung?
Lg Kolibri
Ich bin nun seit 19.4. Aus der WFP heraus bzw die Abtretungserklärung endete da.
Die 2 Wochen Frist für die Gläubiger ist seit Ende Mai rum.
Nun warte ich eigentlich nur noch auf die Restschuldbefreiung bzw den Brief vom Amtsgericht.
Wie lange dauert das im Schnitt ? Hat jemand Erfahrung?
Lg Kolibri
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Ab dem Zeitpunkt wo es bei Insolvenzbekanntmachungen zu lesen war, da hatte es etwas weniger als eine Woche gedauert, bis die RSB in meinem Briefkasten war.
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Als erstes würde ich mal checken, ob es bei den Insolvenzbekanntmachungen schon eingetragen wurde.
Falls Nein, dann würde ich mal höflich eine Nachricht an den Insolvenzverwalter schicken und er wird dann sicherllich mitteilen, was der aktuelle Stand ist und woran es im zweifelsfall noch hakt.
Falls Nein, dann würde ich mal höflich eine Nachricht an den Insolvenzverwalter schicken und er wird dann sicherllich mitteilen, was der aktuelle Stand ist und woran es im zweifelsfall noch hakt.
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Bei den Insolvenzbekanntmachungen steht es noch nicht, da habe ich schon nachgeschaut.
Ich wüsste jetzt nicht,wie ich da nachfragen könnte,ohne zu nerven.
Ich wüsste jetzt nicht,wie ich da nachfragen könnte,ohne zu nerven.
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Dann denke ich mal, das der Insolvenzverwalter seinen Abschlussbericht noch nicht geschrieben hat. Aber das ist eine Vermutung meinerseits.
Aber man könnte einen harmlosen Text schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 19.04.24 endete meine Abtretungserklärung. Können Sie mir bitte mitteilen, wann ich mit meiner Restschuldbefreiung rechnen kann?
Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Sollte er nicht reagieren, dann würde ich direkt beim Insolvenzgericht anfragen. Die haben mir immer geantwortet und geben auch immer detailliert Antwort.
Aber man könnte einen harmlosen Text schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 19.04.24 endete meine Abtretungserklärung. Können Sie mir bitte mitteilen, wann ich mit meiner Restschuldbefreiung rechnen kann?
Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Sollte er nicht reagieren, dann würde ich direkt beim Insolvenzgericht anfragen. Die haben mir immer geantwortet und geben auch immer detailliert Antwort.
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Könnte mir nur einen
Grund erklären, warum es noch dauert .
Mein AG hätte noch den Lohn bis 19.04. pfänden müssen, da sie das nicht getan haben und ich meinen vollen Lohn für April ausgezahlt bekommen habe. sollte ich Summe X an den IV überweisen.
Da ich aber festgestellt habe,das der IV sich vertan hat und das Urlaubsgeld mit berechnet hat, hatte ich geschrieben, das die Summe X so nicht stimmen kann.Als Antwort erhielt ich, das es weitergeleitet wird an meine Sacbbearbeiterin und diese sich dann beim mir melden würde.
Da ich auch da nichts weiter gehört habe, habe ich doch vor ca 2 Wochen, denn vollen Betrag an den IV überwiesen erstmal, um da auf der vorerst sicheren Seite zu sein.
Danach hatte ich nochmal nachgefragt, bekam aber keine Antwort-, deshalb fände ich es jetzt doof, nochmal nachzufragen.
Alles recht merkwürdig.
Wenn es irgendwo hakt, würde man sich doch bei mir melden, oder ?
Ach. diese Unsicherheit macht mich ganz kirre
Grund erklären, warum es noch dauert .
Mein AG hätte noch den Lohn bis 19.04. pfänden müssen, da sie das nicht getan haben und ich meinen vollen Lohn für April ausgezahlt bekommen habe. sollte ich Summe X an den IV überweisen.
Da ich aber festgestellt habe,das der IV sich vertan hat und das Urlaubsgeld mit berechnet hat, hatte ich geschrieben, das die Summe X so nicht stimmen kann.Als Antwort erhielt ich, das es weitergeleitet wird an meine Sacbbearbeiterin und diese sich dann beim mir melden würde.
Da ich auch da nichts weiter gehört habe, habe ich doch vor ca 2 Wochen, denn vollen Betrag an den IV überwiesen erstmal, um da auf der vorerst sicheren Seite zu sein.
Danach hatte ich nochmal nachgefragt, bekam aber keine Antwort-, deshalb fände ich es jetzt doof, nochmal nachzufragen.
Alles recht merkwürdig.
Wenn es irgendwo hakt, würde man sich doch bei mir melden, oder ?
Ach. diese Unsicherheit macht mich ganz kirre
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Musst dir keine Sorgen machen ,ich musste auch noch Monate danach warten. Kann zig Gründe haben,aber hat nichts mit dir zu tun. Bei manchen geht es halt fix und bei manchen dauert es länger.
Das warten ist natürlich scheiße,aber man kann nichts dagegen tun.Höchstens höflich beim Gericht nachfragen,ob es hilft eher fraglich.
Das warten ist natürlich scheiße,aber man kann nichts dagegen tun.Höchstens höflich beim Gericht nachfragen,ob es hilft eher fraglich.
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