Richtig: Lt. Pfändungstabelle darfst Du (mit einem Kind) Dein Netto komplett behalten.
Dazu auch das Kindergeld, das zählt nicht zu Deinem 'Erwerbseinkommen', s. zB hier:
https://www.ra-franzke.de/privatinsolve ... r-abgeben/
Hast Du bereits ein P-Konto ?
Und hat Deine Bank bereits die Bescheinigung, dass Du ein Kind hast und dass Dir folglich ein erhöhter Freibetrag zusteht ?
Richtig, im März bist Du dann wohl mit vollem Gehalt UND Überbrückungsdarlehn drüber ...
Ich habe keine Ahnung, wie hoch das Darlehn vom JC ist, nehmen wir hier mal glatte 1.000,- zum rechnen:
März:
1.760,- vom Arbeitgeber
1.000,- vom JobCenter
=2.760,- Eingang auf dem P-Konto
-1.940,- darfst Du (und solltest Du) im März 'verfügen'
= 820,- = "Kontoübertrag" vom März in den April
April:
Ab 1.4. darfst Du / kannst Du über diese 820,- verfügen - und dazu dann noch über
1.120,-, sobald Dein Lohn auf dem Konto ist (1.120+820=1.940 = Dein "Freibetrag"),
verbleiben aus April (1.760-1120=) 640 Kontoübertrag in Mai.
Mai
640 übertrag aus April plus
1.760 Eingang Lohn
= 2.400 davon darfst Du verfügen über
- 1.940, verbleiben also 460 übertrag von Mai in Juni
Juni
460 Übertrag aus Mai plus
1.760 Eingang Lohn
= 2.220 davon darfst Du verfügen:
- 1.940, verbleiben also 280 Übertrag von Juni in Juli
Juli
280 Übertrag
1.760 vom Arbeitgeber
= 2.040, davon darfst Du verfügen
-1.940, verbleiben also 100 Übertrag von Juli nach August
August
100 Übertrag plus
1.760 vom Arbeitgeber
= 1.860 = darfst Du / kannst Du im August komplett verfügen !
AusdieMaus!
ab September kannst Du dann nur noch über Deinen 'normalen' Eingang
(= 1.760 vom Arbeitgeber) verfügen.
So wäre ein Verfahren auf dem P-Konto bei einmaligen Einnahmen.
Das Prinzip dazu heißt: "First in - first out".
Eine andere Möglichkeit wäre, Du gehst zu Deinem Gericht und beantragst in der Rechtsantragsstelle die Freigabe des einmaligen Einkommens (Überbrückungsdarlehn vom Jobcenter), hier ein Formular dazu:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... -Nr-13.pdf
dann (wenn der Rechtspfleger dort Deinen Antrag zustimmt) kannst Du gleich im März über Deinen ganzen Lohn und über das ganze Überbrückungsdarlehn vom JobCenter 'verfügen'.
Wäre der schnellere Weg.
Viel Glück !
Das von mir oben vorgerechnete Verfahren funktioniert naturgemäß nur dann, wenn das regelmäßige Einkommen NIEDRIGER ist (wie hier: 1760) als der 'persönliche Freibetrag (wie hier: 1.940),
so dass da jeden Monat ein positiver Differenzbetrag bleibt (wie hier: 1.940-1.760=180).
Wenn Du keine Angst vor Formularen und dem Gericht hast, nimm den zweiten Weg und beantrage die "Freigabe" - alle Unterlagen mitnehmen! Schreiben vom JobCenter bez. Darlehn und Arbeitsvertrag mit Lohnangabe und Inso-Eröffnungsbeschluß vom Inso-Gericht usw).