Privatinsolvenz neue Arbeitsstelle / AlG II Überschneidung

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Indiahh
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Privatinsolvenz neue Arbeitsstelle / AlG II Überschneidung

Beitrag von Indiahh »

Hallo,

Ich befinde mich seit einem Jahr in der Privatinsolvenz und fange Mitte Februar eine Arbeitsstelle an. Mein Arbeitgeber zahlt Gehalt zum 15. Eines Monats aus. Das heißt Anfang März kann ich weder Miete, Strom oder Wasser zahlen, da ich auch keine Rücklagen habe.

Ich bin also auf ein Überbrückungsdarlehen vom Jobcenter angewiesen und habe dann, zum 15. März meinen Freibetrag. durch das Gehalt, definitiv überschritten. Wird vom Gehalt dann gepfändet? Weil das fehlt mir im nächsten Monat ja auch wieder. Ich mach mir da wirklich Kopf und habe im Internet nicht wirklich eine Antwort gefunden :(

Außerdem komme ich mit Gehalt und Kindergeld ebenfalls geringfügig über meinen Freibetrag (etwa 70-80 Euro). Bisher ist das kindergeld stets auf dem Konto meiner Tochter überwiesen worden. Das war bisher kein Problem, weil ich mit AlG II nie mehr als Freibetrag bekommen habe und nichts gepfändet werden konnte. Kann ich das weiterhin so lassen oder wäre das jetzt ein Problem? Möchte nichts falsch machen!
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Re: Privatinsolvenz neue Arbeitsstelle / AlG II Überschneidung

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Hi Indiahh,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Privatinsolvenz neue Arbeitsstelle / AlG II Überschneidung" geschaut?
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robo
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Re: Privatinsolvenz neue Arbeitsstelle / AlG II Überschneidung

Beitrag von robo »

Indiahh hat geschrieben: 24. Jan 2024, 23:44 ...
Mein Arbeitgeber zahlt Gehalt zum 15. Eines Monats aus. Das heißt Anfang März kann ich weder Miete, Strom oder Wasser zahlen, da ich auch keine Rücklagen habe.
...
Hier sollte m.E. das 'Zuflussprinzip' gelten:
Wenn Du im Februar noch keinen Lohn bekommst,
müsste das JobCenter Dir noch für den ganzen Februar das Bürgergeld zahlen.
Und am 29.2. dann das Überbrückungsdarlehn (1.-14.3.),
so dass Du ja eigentlich am 1.3. das Geld für die Miete usw haben solltest.
Indiahh hat geschrieben: 24. Jan 2024, 23:44 ...
und habe dann, zum 15. März meinen Freibetrag. durch das Gehalt, definitiv überschritten. Wird vom Gehalt dann gepfändet? Weil das fehlt mir im nächsten Monat ja auch wieder.
...
1. Je mehr Du verdienst, um so mehr darfst Du davon behalten
Deinen persönlichen Freibetrag findest Du zB hier:
https://schuldner-community.de/pfaendun ... e-p-konto/

2. Und geht dann im März tatsächlich mehr ein (als Dein persönlicher Freibetrag),
dann darfst Du im März nur über Deinen Freibetrag verfügen - und ab 1.4. dann über den Rest.
Das wird also erstmal in den Folgemonat übertragen und nicht sofort an den IV überwiesen.
Indiahh hat geschrieben: 24. Jan 2024, 23:44 Außerdem komme ich mit Gehalt und Kindergeld ebenfalls geringfügig über meinen Freibetrag (etwa 70-80 Euro). Bisher ist das kindergeld stets auf dem Konto meiner Tochter überwiesen worden. Das war bisher kein Problem, weil ich mit AlG II nie mehr als Freibetrag bekommen habe und nichts gepfändet werden konnte. Kann ich das weiterhin so lassen oder wäre das jetzt ein Problem? Möchte nichts falsch machen!
Ja, lass das so. Kindergeld ist zwar nicht pfändbar, zählt bei Dir also nicht mit.
Aber wenn Du jetzt tatsächlich mehr als Deinen Freibetrag verdienst, dann musst Du den pfändbaren Teil schon dem IV überlassen, das gehört zu den Inso-Regeln.

Wie ist das eigentlich mit dem Überbrückungsdarlehn ?
Muss man das wirklich zu 100% zurückzahlen oder darf man nicht einen Teil behalten ?
Ich meine, ich hätte mal so was gelesen.
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Indiahh
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Re: Privatinsolvenz neue Arbeitsstelle / AlG II Überschneidung

Beitrag von Indiahh »

Hallo '
herzlichen Dank für Deine Antwort.

Ich verstehe das aber noch nicht so ganz...ich werde ungefähr 1760 netto verdienen. Wird das Kindergeld nicht mitgerechnet? Ich darf mit einem Unterhaltspflichtigen Kind etwa 1930 Euro haben und mit Kindergeld bin ich ja drüber?

Das wäre ja auch in Ordnung...ich hab halt für März bisschen Sorge, denn Überbrückungsdarlehen und volles Gehalt im März ist halt wirklich sehr, sehr viel über Freibetrag und wenn dann vom Gehalt gepfändet wird, fehlt es mir ja für den nächsten Monat. Aber wenn ich es richtig lese, bekomme ich es dann im nächsten Monat...ok...aber wenn dann im April wieder Gehalt drauf geht, gleiches Spiel, oder nicht?

Überbrückungsdarlehen muss übrigens im vollen Maße zurück gezahlt werden.
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robo
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Re: Privatinsolvenz neue Arbeitsstelle / AlG II Überschneidung

Beitrag von robo »

Richtig: Lt. Pfändungstabelle darfst Du (mit einem Kind) Dein Netto komplett behalten.
Dazu auch das Kindergeld, das zählt nicht zu Deinem 'Erwerbseinkommen', s. zB hier:
https://www.ra-franzke.de/privatinsolve ... r-abgeben/

Hast Du bereits ein P-Konto ?
Und hat Deine Bank bereits die Bescheinigung, dass Du ein Kind hast und dass Dir folglich ein erhöhter Freibetrag zusteht ?

Richtig, im März bist Du dann wohl mit vollem Gehalt UND Überbrückungsdarlehn drüber ...
Ich habe keine Ahnung, wie hoch das Darlehn vom JC ist, nehmen wir hier mal glatte 1.000,- zum rechnen:

März:
1.760,- vom Arbeitgeber
1.000,- vom JobCenter
=2.760,- Eingang auf dem P-Konto
-1.940,- darfst Du (und solltest Du) im März 'verfügen'
= 820,- = "Kontoübertrag" vom März in den April
April:
Ab 1.4. darfst Du / kannst Du über diese 820,- verfügen - und dazu dann noch über
1.120,-, sobald Dein Lohn auf dem Konto ist (1.120+820=1.940 = Dein "Freibetrag"),
verbleiben aus April (1.760-1120=) 640 Kontoübertrag in Mai.
Mai
640 übertrag aus April plus
1.760 Eingang Lohn
= 2.400 davon darfst Du verfügen über
- 1.940, verbleiben also 460 übertrag von Mai in Juni
Juni
460 Übertrag aus Mai plus
1.760 Eingang Lohn
= 2.220 davon darfst Du verfügen:
- 1.940, verbleiben also 280 Übertrag von Juni in Juli
Juli
280 Übertrag
1.760 vom Arbeitgeber
= 2.040, davon darfst Du verfügen
-1.940, verbleiben also 100 Übertrag von Juli nach August
August
100 Übertrag plus
1.760 vom Arbeitgeber
= 1.860 = darfst Du / kannst Du im August komplett verfügen !
AusdieMaus!
ab September kannst Du dann nur noch über Deinen 'normalen' Eingang
(= 1.760 vom Arbeitgeber) verfügen.

So wäre ein Verfahren auf dem P-Konto bei einmaligen Einnahmen.
Das Prinzip dazu heißt: "First in - first out".

Eine andere Möglichkeit wäre, Du gehst zu Deinem Gericht und beantragst in der Rechtsantragsstelle die Freigabe des einmaligen Einkommens (Überbrückungsdarlehn vom Jobcenter), hier ein Formular dazu:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... -Nr-13.pdf

dann (wenn der Rechtspfleger dort Deinen Antrag zustimmt) kannst Du gleich im März über Deinen ganzen Lohn und über das ganze Überbrückungsdarlehn vom JobCenter 'verfügen'.
Wäre der schnellere Weg.

Viel Glück !

Das von mir oben vorgerechnete Verfahren funktioniert naturgemäß nur dann, wenn das regelmäßige Einkommen NIEDRIGER ist (wie hier: 1760) als der 'persönliche Freibetrag (wie hier: 1.940),
so dass da jeden Monat ein positiver Differenzbetrag bleibt (wie hier: 1.940-1.760=180).

Wenn Du keine Angst vor Formularen und dem Gericht hast, nimm den zweiten Weg und beantrage die "Freigabe" - alle Unterlagen mitnehmen! Schreiben vom JobCenter bez. Darlehn und Arbeitsvertrag mit Lohnangabe und Inso-Eröffnungsbeschluß vom Inso-Gericht usw).
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Indiahh
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Re: Privatinsolvenz neue Arbeitsstelle / AlG II Überschneidung

Beitrag von Indiahh »

Wow, vielen vielen Dank für Deine Mühe!!! Du hast mir super weiter geholfen und endlich habe ich es verstanden :)

Ich habe ein P-Konto und Bescheinigung für höheren Freibetrag und ich denke ich werde versuchen den Weg über das Gericht zu gehen !


Nochmal Dankeschön :)
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robo
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Re: Privatinsolvenz neue Arbeitsstelle / AlG II Überschneidung

Beitrag von robo »

Gerne.

Das mit dem Darlehn (dass man das nur zur Hälfte zurückzahlen muss) gilt, glaube ich, nur dann, wenn es um die Zeit zwischen 'Bürgergeld' und 'Rente' geht.
Gemäß § 37a SGB 12 s. hier
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__37a.html

Das Bürgergeld gib es ja am letzten Bankarbeitstag des Monats für den FOLGE-Monat, also zB jetzt am 31.1. für Februar
und Rente gibt es (wohl erst seit einigen Jahren ?) am letzten Bankarbeitstag für den aktuellen Monat,
also zB jetzt am 31.1. rückwirkend für Januar.
So dass, wer jetzt aus dem 'Bürgergeld' in die Rente geht, am 31.1. gar nichts bekommt.
Nicht gut. Gar nicht gut.

Aber Du kannst ja mal Dein Jobcenter fragen, warum das so ungleich behandelt wird,
vielleicht gibt es doch ne Chance, nur 50% zurückzuzahlen ?
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