Hallo,
ich bin nächsten Monat mit meiner Insolvenz durch und bekomme die Restschuldbefreiung.
Ich wollte nachfragen, was ich dann am Besten mache, um so schnell wie möglich das Thema Insolvenz abzuhaken.
Mir kam z.B. in den Sinn, das Schreiben der Restschuldbefreiung an den Arbeitgeber oder die Schufa zu senden oder ist dies überflüssig und der Treuhänder macht dies?
Was fällt euch denn noch so ein, was man danach erledigen muss.
Restschuldbefreiung
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Re: Restschuldbefreiung
Moin Tille, Glückwunsch zur RSB! Eigentlich musst du danach nichts machen. Allerdings wundere dich nicht, wenn nach Erteilung der RSB noch ein/zwei Monate weiter vom Gehalt gepfändet wird, die RSB ist erst nach vier Wochen rechtsgültig und solange wird weiter gepfändet. Das Geld bekommst du aber wieder, evtl. musst du wegen der Schlussabrechnung beim IV nachhaken. Das Prozedere kannst du auch gut in den Insolvenzbekanntmachungen im Internet verfolgen.
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Re: Restschuldbefreiung
Also obwohl in der Bekanntmachung der Insolvenzaufhebung steht, dass die Abtretungsfrist beispielsweise bis zum 25. Juni geht, wird anschließend noch ein oder zwei Monate weitergepfändet? Wir sprechen hier nicht von einem vorzeitig beendeten Verfahren (?).
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Re: Restschuldbefreiung
Nein, das Verfahren ist nicht vorzeitig beendet, sondern ging dann die kompletten 3 Jahre.
Stichdatum ist der 20.02.24.
Stichdatum ist der 20.02.24.
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Re: Restschuldbefreiung
Ich würde sagen: Ja, kann ... muss aber nicht.
Kommt, wie so oft, darauf an ... hier: Auf den IV/TH - und auf den Arbeitgeber.
In aller Regel informiert der IV den AG über die Abtretungserklärung und deren Dauer.
Ist die Zeit um, könnte der AG ja die Zahlung an den (idR dann) TH ja einfach einstellen.
Oder auf Infos dazu vom TH warten.
Und dann liegt es eben daran, wie schnell ein TH arbeitet und den AG informiert: "So, fertig".
Da der Arbeitnehmer mit dem Ende der Abtretungsfrist aber wieder Anspruch auf Auszahlung des vollen Lohns gegen den Arbeitgeber hat, würde ich als AG nicht auf die Nachricht vom TH warten.
Und als Arbeitnehmer (im Inso-Verfahren) würde ich meinem Arbeitgeber den RSB-Beschluss vom Gericht unverzüglich zukommen lassen mit der freundlichen Bitte, mir meinen Lohn ab ... wieder komplett zu überweisen.
Und als AG würde ich das auch machen (sonst muss ich ja ggf. zweimal zahlen).
Und "nein", für den TH gibt es wohl keine Frist, bis wann er zuviel erhaltenes Gehalt zurückzahlen muss
(eigentlich ja an den Arbeitgeber, von dem er es bekommen hat), hatten wir hier ja schon mal, meine ich.
Kommt, wie so oft, darauf an ... hier: Auf den IV/TH - und auf den Arbeitgeber.
In aller Regel informiert der IV den AG über die Abtretungserklärung und deren Dauer.
Ist die Zeit um, könnte der AG ja die Zahlung an den (idR dann) TH ja einfach einstellen.
Oder auf Infos dazu vom TH warten.
Und dann liegt es eben daran, wie schnell ein TH arbeitet und den AG informiert: "So, fertig".
Da der Arbeitnehmer mit dem Ende der Abtretungsfrist aber wieder Anspruch auf Auszahlung des vollen Lohns gegen den Arbeitgeber hat, würde ich als AG nicht auf die Nachricht vom TH warten.
Und als Arbeitnehmer (im Inso-Verfahren) würde ich meinem Arbeitgeber den RSB-Beschluss vom Gericht unverzüglich zukommen lassen mit der freundlichen Bitte, mir meinen Lohn ab ... wieder komplett zu überweisen.
Und als AG würde ich das auch machen (sonst muss ich ja ggf. zweimal zahlen).
Und "nein", für den TH gibt es wohl keine Frist, bis wann er zuviel erhaltenes Gehalt zurückzahlen muss
(eigentlich ja an den Arbeitgeber, von dem er es bekommen hat), hatten wir hier ja schon mal, meine ich.
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Re: Restschuldbefreiung
In Bezug auf vorzeitig beendete Verfahren kann ich nachvollziehen, dass noch kurze Zeit weiter gepfändet wird.
Hinsichtlich einer "regulär" vollzogenen, dreijährigen Insolvenz jedoch nicht, da meine vormals erteilte, dreijährige Abtretungsbefugnis zu einem klaren Zeitpunkt automatisch ihre Wirksamkeit verliert.
Ja was stimmt denn nun?
Hinsichtlich einer "regulär" vollzogenen, dreijährigen Insolvenz jedoch nicht, da meine vormals erteilte, dreijährige Abtretungsbefugnis zu einem klaren Zeitpunkt automatisch ihre Wirksamkeit verliert.
Ja was stimmt denn nun?
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Re: Restschuldbefreiung
Das stimmt ja. Steht so im Gesetz. Aber was willst Du (als Insolaner) denn machen, wenn Dein Arbeitgeber sagt, er wartet lieber auf Nachricht vom IV/TH ?
Du könntest ihn vermutlich auf korrekte Lohnzahlung verklagen.
Aber wer verklagt schon seinen AG ?
Wenn Du einen großen AG hast (bei dem kommt das Thema Insolvenzverfahren/Abtretungserklärung öfter vor), dann frag doch mal in der Lohnbuchhaltung, wie das dort geregelt ist, ab wann sie Dir wieder den vollen Lohn auszahlen.
Ich will ja nicht wieder davon anfangen, dass es IV/TH gibt, die schlampig arbeiten (sie werden ja auch kaum kontrolliert) ... aber WENN Dein AG auf Nachricht vom IV/TH warten will und WENN das dann dauert (soll ja vorkommen), dann könntest Du natürlich auch Dein Inso-Gericht informieren und darum bitten, dass sie dem IV/TH mal "in die Puschen" helfen.
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Re: Restschuldbefreiung
Hallo...
also ertsmal zur Rechhtskraeftigkeit der RSB.....
Die Rechtskraeftigkeit der RSB tritt nach Veroeffentlichung bei Insovenzbekanntmachungen ein, und zwar nach ungefaehr 14-17 Kalendertagen.
Warum?
die ersten 2 bis 3 Tage gelten als sogennante Zustellfrist, die anderen 14 Tage hat nur der SCHULDNER
Einspruchsmöglichkeit...weil der IV/Treuhaender und die Insolvenzgläubiger in der VORHER laufenden Einspruchsfrist,
die je nach Verfahren 1-3 Monate laufen kann, die Möglichkeit haben, Einwaende und Versagungsantraege zu stellen.
So ist der Verfahrensablauf....
Zur Benachrichtigumg mach erteilter RSB....
AUS EIGENER ERFAHRUNG.....
Ich habe nach meiner erteilten RSB....
das Hauptzollamt informiert...wegen eventueller KFZ Steuerpfaendung und so weiter(war bei mir noch Insolvenzbeschlag drauf...)
Arbeitgeber habe Ich selber angeschrieben...
Kontoführende Bank habe ich selber angeschrieben...
Rentenversicherung..habe Ich selber angeschrieben...war auch noch IV Beschlag drauf....
MfG El Torro
also ertsmal zur Rechhtskraeftigkeit der RSB.....
Die Rechtskraeftigkeit der RSB tritt nach Veroeffentlichung bei Insovenzbekanntmachungen ein, und zwar nach ungefaehr 14-17 Kalendertagen.
Warum?
die ersten 2 bis 3 Tage gelten als sogennante Zustellfrist, die anderen 14 Tage hat nur der SCHULDNER
Einspruchsmöglichkeit...weil der IV/Treuhaender und die Insolvenzgläubiger in der VORHER laufenden Einspruchsfrist,
die je nach Verfahren 1-3 Monate laufen kann, die Möglichkeit haben, Einwaende und Versagungsantraege zu stellen.
So ist der Verfahrensablauf....
Zur Benachrichtigumg mach erteilter RSB....
AUS EIGENER ERFAHRUNG.....
Ich habe nach meiner erteilten RSB....
das Hauptzollamt informiert...wegen eventueller KFZ Steuerpfaendung und so weiter(war bei mir noch Insolvenzbeschlag drauf...)
Arbeitgeber habe Ich selber angeschrieben...
Kontoführende Bank habe ich selber angeschrieben...
Rentenversicherung..habe Ich selber angeschrieben...war auch noch IV Beschlag drauf....
MfG El Torro
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Re: Restschuldbefreiung
Endet eine Abtretungfrist paar Tage vor dem Monatsende,ist dann noch bis zum letzen Tag der Abtretungsfrist das Gehalt anteilig pfändbar oder bekommt man seinen vollen Lohn bereits zum Monatsende vollumfänglich?
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