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robo hat geschrieben: ↑8. Nov 2023, 16:19
Es klingt zwar oft was kompliziert, aber im Grunde ist das P-Konto schon eine gute Sache,
der früher hatten Selbständige zB überhaupt keinen Pfändungsschutz,
da war nur Arbeitseinkommen aus unselbständiger Arbeit geschützt.
@robo vielen Dank für diese genaue Stellungnahme. Hat mir sehr geholfen, die Bedinungen eines P-Kontos besser zu verstehen.
Hallo liebe Community, meine Insolvenz wurde im September 2023 eröffnet. Ich habe ein P-Konto und drei unterhaltsberechtigte Personen. Laut Rücksprache mit meiner Bank gibt es eine ruhende Pfändung durch das Finanzamt. Bald steht das Weihnachtsgeld an, und ich befürchte, dass es gepfändet wird. Das P-Konto aufzugeben, ist mir zu riskant, obwohl ich gerne wüsste, ob das Finanzamt die Pfändung zurückziehen wird. Wie stelle ich einen Antrag, um einen Teil des Weihnachtsgeldes zu schützen? Sollte ich dies mit meinem Insolvenzverwalter besprechen oder direkt beim Amtsgericht beantragen? Ich hoffe auf eine Antwort. LG
Die Kombi "Inso-Verfahren" + "P-Konto" +"Altpfändung" bleibt trotzdem schwierig.
Es könnte durchaus passieren, dass die Bank Dir das Geld auch mit 'Freigabe' vom Gericht eben NICHT freigibt. Es aber auch nicht an den Gläubiger oder den IV auszahlt.
Am besten wäre: Ein neues, "sauberes" Konto eröffnen.
Jetzt habe ich zu fiesen Thema auch eine Frage wenn man ein P konto hat darf man dann noch ein neues normales konto eröffnen kein p konto das ist klar.Oder muss das p konto erst zurück verwandelt werden in ein normales girokonto?
Vielen Dank schon mal für Antworten.
Herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung. Hier schon die Auflösung. Meine Bank benötigt eine Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber in der hervorgeht das es sich z.B. um Weihnachtsgeld handelt um den Freibetrag zu erhöhen.