Wie funktioniert ein P-Konto?

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Bernd111
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Registriert: 4. Jun 2020, 20:18

Re: Wie funktioniert ein P-Konto?

Beitrag von Bernd111 »

Handelt es sich um "Weihnachtsgeld" oder um eine "Jahressonderzahlung". Das sind pfändungtechnisch zwei unterschiedliche Dinge. Wie wird diese Zahlung auf deiner Gehaltsmitteilung bezeichnet?
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robo
Allwissender
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Beiträge: 876
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Wie funktioniert ein P-Konto?

Beitrag von robo »

Jells99 hat geschrieben: 28. Nov 2023, 16:11 ...
Meine Bank benötigt eine Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber in der hervorgeht das es sich z.B. um Weihnachtsgeld handelt um den Freibetrag zu erhöhen.
Hast Du das schriftlich von der Bank ?
Vermutlich nicht.
Und der Mitarbeiter, der Dir das gesagt hat, kann sich im Zweifel nachher nicht mehr daran erinnern.
Oder sagt: "Sorry, da habe ich mich wohl vertan ...".
Oder ist in einer anderen Abteilung, oder gleich bei einer anderen Bank ...

Keine Bank in D wird Deinen Freibetrag eigenmächtig erhöhen.
Auch nicht mit einer Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber.

Du brauchst einen "Freigabe-Beschluss" vom Gericht, den Antrag habe ich Dir oben verlinkt, und ganz wichtig ist die Frage von Bernd111: Was steht in der Gehaltsabrechnung: "Weihnachtsgeld" oder "Jahressonderzahlung" ???
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Jells99
Neuankömmling
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Beiträge: 4
Registriert: 27. Nov 2023, 12:33

Re: Wie funktioniert ein P-Konto?

Beitrag von Jells99 »

Anbei die Mail von meinem Bankberater:

Hallo Herr XXX,

Weihnachtsgeld kann bis maximal zur Höhe von 500 € netto beim Freibetrag berücksichtigt werden.
Beispiel: Kunden erhält 800 € Weihnachtsgeld – abzgl. Sozialleistungen/Versicherungen bleiben netto 450 € - der Freibetrag wird um 450 € erhöht
Kunde erhält 1.000 € Weihnachtsgeld – netto verbleiben 600 € - Freibetrag wird um 500 € erhöht

Dafür benötigen wir die Gehaltsabrechnung, aus der die Zahlung eindeutig als Weihnachtsgeld oder zumindest Einmalzahlung hervorgeht.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
KRM/Abwicklung

_________________________

Ob das wiklich funktioniert kann ich ja auch nicht sagen.
Im besten Fall funktioniert es, im schlimmsten Fall muss ich dann einen Antrag beim Amtsgericht stellen. Danke für den Link. Ich halte euch gerne auf dem Laufenden.
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