Hörte in einem anderen Forumsbeitrag, dass das FA "verrechnet". Ist aber nicht verifiziert.robo hat geschrieben: ↑31. Aug 2023, 13:17 Na ja ... SOOO selten wohl nicht, würde ich mal schätzen, kommt eben immer drauf an, WEN man fragt.
Ein junger Mensch, noch in der Ausbildung oder gerade fertig damit, hat die Theorie vermutlich nicht immer parat. Ein alter Hase weiß da sicher mehr. Und hat Praxiserfahrung.
Aber was nützt es Dir ?
Ich würde mal vermuten, Dein FA hat die Sache intern 'niedergeschlagen', s.
https://de.wikipedia.org/wiki/Niedersch ... Forderung)
Dafür gibt es sicher eine Verwaltungsvorschrift: " ... wenn ... dann 'Niederschlagung' ...",
würde ja Sinn machen, anstatt regelmäßig die Leichen zu sortieren.
Ganz interessant, was bei Wiki dazu steht (" ... im Rahmen des der Verwaltung eingeräumten Ermessens ... ") - ist also wieder abhängig von "Deinem" FA. Kann scheinbar jedes machen, wie es möchte.
An Deiner Stelle würde ich versuchen, dem FA irgendwie "aus dem Weg" zu gehen.
Geht natürlich nicht, wenn Du ein stpfl AV hast.
"Gefährlicher" wäre allerdings (glaube ich), wenn Du vom FA eine Erstattung willst.
Bevor die Dir Kohle (wieder) rausrücken, gucken die vermutlich doch Ihre 'Leichen' durch ...
Aber weiß man's ?
Viel Glück!
Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
Du fragst jetzt hier echt, ob hier jemand was Neues zu Deinem Thema hat ?
*staun*
Das müsstest Du doch selbst am besten wissen.
Wolltest Du nicht mal 'ganz diskret' ... beim FA anrufen (lassen) ?
*staun*
Das müsstest Du doch selbst am besten wissen.
Wolltest Du nicht mal 'ganz diskret' ... beim FA anrufen (lassen) ?
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
Bei mir gibt es tatsächlich etwas Neues. Habe vor längerer Zeit eine Steuererklärung gemacht. Bei dieser hätte ich nach meiner Berechnung eine Rückzahlung bekommen. Das FA hat es genaus berechnet UND hat die Rückzahlung aus tatsächlich ausgezahlt. Also keine "Verrechnung" mit Schulden aus der Zahlungsverjährung. Das war ja verschiedentlich hier vermutet worden, weil auch keine vernünftige Quelle zu finden.
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
Glückwunsch!
Also hat Dein FA seine Forderung gegen Dich tatsächlich niedergeschlagen.
Freu Dich !
Und danke für die Rückmeldung hier.
Also hat Dein FA seine Forderung gegen Dich tatsächlich niedergeschlagen.
Freu Dich !
Und danke für die Rückmeldung hier.
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
Ich freue mich, ein absoluter Alptraum über Jahre. Außerhalb der Forums können sich das viele sicher nicht vorstellen, weil man ja keine Persepktive hat. Hoffe jetzt nur, dass am Ende nicht noch intern gesagt wird: Sekunde, die Rückzahlung war automatisiert erfolgt, aber ab sofort wieder "Sperre". Interne Vorgänge/Versäumnisse kennt man ja nicht.
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
*lach* ja, solche Gedanken würden mir auch kommen … aber dann müsste da ja schon ein besonders fleissiger Beamte am Werk sein, wenn der Zeit hat, Altfällen und ‚Automatismen‘ nachzugehen … und die armen Beamten sind doch auch alle imStress … Manchmal hat man im Leben doch auch einfach mal Glück!
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
Wahrscheinlich sollte man noch eine aktuelle "Schuldfeststellung" wie hier schon mal erwähnt wurde, beantragen.
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
Du könntest eine 'Steuerkontoabfrage' machen:
https://www.elster.de/eportal/helpGloba ... _stka#c315
https://www.elster.de/eportal/helpGloba ... _stka#c315
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis
Guter Tip. Hab mich noch nicht daran gewagt, selber aktiv beim FA vorzusprechen. Hatte eine STErklärung gemacht und sogar ein paar Euro zur bekommen. Daher gehe ich eigentlich davon aus, dass die Zahlungsverjährung automatisch eingetreten ist. Zumindest muß es in der EDV erfasst sein. Diese Board ist wirklich klasse. Ich danke allen die mir geantwortet haben.
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