könnte, könnte, könnte.
Die Gefahr mit der RSB-Versagung seh ich eher nicht.
Wenn schon, dann könnte (merke: KÖNNTE = Konjunktiv = Möglichkeitsform), also dann könnte diese Bank zu Ihrer Forderung den vbuH- Zusatz melden
("Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung), aber dagegen kann man sich wehren. Wenn der Gläubiger aber damit durchkommen sollte, dann wären seine Forderungen (nur seine!) von der RSB ausgenommen und Du hättest sie nach dem Inso-Verfahren weiterhin 'an der Backe'.
Aber was wäre denn die Alternative ?
Ab nächsten Monat Zahlungsstop?
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Re: Ab nächsten Monat Zahlungsstop?
Über die Insolvenzbekanntmachungen.de wissen die Gläubiger nun, dass ich mich auf den letzten Metern befinde. Nun haben die Gläubiger nochmal die Gelegenheit, Versagungsanträge zu stellen, hätte ich mich in der Insolvenz/Wohlverhaltensperiode falsch verhalten. Wenn bis zum 04.09. 24.00 Uhr kein Antrag vorliegt, erhalte ich endgültig die Restschuldbefreiung.Elli hat geschrieben: ↑20. Aug 2023, 16:40Wie läuft das mit den Anhörungen? Wie kann ich mir das vorstellen?vogelmeister hat geschrieben: ↑13. Aug 2023, 16:36
Ich muss noch bis zum 04.09. warten, solange werden noch meine Gläubiger angehört und sie können Versagungsanträge stellen.
Gruß
Ich drücke die Daumen und freue mich für Dich, dass Du schon soweit bist und dann hoffentlich neu starten kannst
Ich habe aber sogar jetzt schon mein zuviel gepfändeten Teil von Juli zurücküberwiesen bekommen und jetzt im August war keine Lohnabztetung mehr an den Treuhänder.
Das mit deinem Kredit sehe ich genauso wie robo.
Gruß
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Re: Ab nächsten Monat Zahlungsstop?
Hey . Es gibt keine Alternative. Ich denke man will irgendwas lesen von „wird schon nicht so schlimm werden “. Aber am Ende ist es wie es ist. Ich mache mir sicher (zu) viele Gedanken und hoffe mich vielleicht auf das unerwartete einstellen zu können 🫣. Aber lass ich es nun auf mich zurollen.robo hat geschrieben: ↑21. Aug 2023, 20:00 könnte, könnte, könnte.
Die Gefahr mit der RSB-Versagung seh ich eher nicht.
Wenn schon, dann könnte (merke: KÖNNTE = Konjunktiv = Möglichkeitsform), also dann könnte diese Bank zu Ihrer Forderung den vbuH- Zusatz melden
("Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung), aber dagegen kann man sich wehren. Wenn der Gläubiger aber damit durchkommen sollte, dann wären seine Forderungen (nur seine!) von der RSB ausgenommen und Du hättest sie nach dem Inso-Verfahren weiterhin 'an der Backe'.
Aber was wäre denn die Alternative ?
Ich habe nun alle Zahlungen eingestellt und warte nun auf den Tsunami der Banken und Inkassos. Ab Mitte November möchte ich gerne zusammen mit meiner Beraterin den Versuch einer Einigung starten.. und je nach dem wie lange es bis zum Feedback dauert dann das Inso beantragen. Vermutlich wohl ab Januar(?).
Aber trotz aller Bedenken fühlt sich diese Entscheidung gerade einfach nur richtig an und ich fühle mich irgendwie „befreit“. Paradoxerweise kommt der ganze Stress ja noch .
Ich möchte euch hier gerne ab und an ein Update geben.. ich persönlich finde es immer schön, wenn man auch das -wie es weiterging- erfährt .
Also bis Mitte November erstmal
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Re: Ab nächsten Monat Zahlungsstop?
vogelmeister hat geschrieben: ↑25. Aug 2023, 07:46Über die Insolvenzbekanntmachungen.de wissen die Gläubiger nun, dass ich mich auf den letzten Metern befinde. Nun haben die Gläubiger nochmal die Gelegenheit, Versagungsanträge zu stellen, hätte ich mich in der Insolvenz/Wohlverhaltensperiode falsch verhalten. Wenn bis zum 04.09. 24.00 Uhr kein Antrag vorliegt, erhalte ich endgültig die Restschuldbefreiung.
Ich habe aber sogar jetzt schon mein zuviel gepfändeten Teil von Juli zurücküberwiesen bekommen und jetzt im August war keine Lohnabztetung mehr an den Treuhänder.
Das mit deinem Kredit sehe ich genauso wie robo.
Gruß
Hey, ich hoffe Du bist durch .
Glückwunsch wenn ja, und alles Gute für den Neustart
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