Keine Insolvenzanmeldung

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mullmark
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Keine Insolvenzanmeldung

Beitrag von mullmark »

Hallo,

ich habe noch mal kurz eine Frage, vielleicht kann mir da jemand helfen.
Ich habe hier eine Vollstreckungsankündigung resultierend aus einer öffentlich rechtliche Forderung.
Mir ist insoweit vor einigen Monaten die Restschuldbefreiung erteilt worden.
Die Gläubigerin behauptet, die Restschulbefreiung betrifft die Forderung nicht, da sie angeblich aus einer unerlaubten Handlung herrührt.
Man hätte dies dem Insolvenzverwalter vor einigen Jahren angeblich mitgeteilt.
In dem von mir vor kurzem eingeforderten Tabellenauszug vom Insolvenzgericht befindet sich keine derartige Forderung, gleichwohl ich diese damals ordnungsgemäß angezeigt hatte.
Meine Vermutung ist, die haben die Anmeldung einfach verpennt (oder ist diese auf dem Postweg verloren gegangen?).
Was habe ich für Rechtsschutzmöglichkeiten?

Gruß,
Mark
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Re: Keine Insolvenzanmeldung

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Hi mullmark,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Keine Insolvenzanmeldung" geschaut?
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Ben1986
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Re: Keine Insolvenzanmeldung

Beitrag von Ben1986 »

Jede Forderung muss vom Gläubiger angemeldet worden sein . Hat der Gläubiger das verpennt hat er Pech gehabt. Insolvenztabelle müsste sie aufgelistet sein , ansonsten kann der Gläubiger behaupten was er will. Soll der Treuhänder (Insolvenzverwalter) ihn das klar machen .

Hast du den Gläubiger damals artgerecht angegeben ist auch diese Schuld von der Restschuldbefreit und er hat halt Pech gehabt.
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mullmark
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Re: Keine Insolvenzanmeldung

Beitrag von mullmark »

Ben1986 hat geschrieben: 16. Aug 2023, 17:34 Jede Forderung muss vom Gläubiger angemeldet worden sein . Hat der Gläubiger das verpennt hat er Pech gehabt. Insolvenztabelle müsste sie aufgelistet sein , ansonsten kann der Gläubiger behaupten was er will. Soll der Treuhänder (Insolvenzverwalter) ihn das klar machen .

Hast du den Gläubiger damals artgerecht angegeben ist auch diese Schuld von der Restschuldbefreit und er hat halt Pech gehabt.
So sehe ich das ja auch, aber es muss ja irgendwelche gerichtlichen Möglichkeiten geben, um das abzuwehren, denn eine Vollstreckung ist ja erst einmal bedrohlich und mit Unannehmlichkeiten verbunden.
Was du (oder jemand anderes) zufällig noch, was mit einer Teilforderung des o.g. Gläubigers besteht, die nach der Anmeldung zum Insolvenzverfahren entsteht, aber noch während der Prüfungsphase beim Insolvenzgericht, muss diese Forderung der Form nach von dem Gläubiger auch angegeben werden oder ist das nicht zwingend so?
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tidus82
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Re: Keine Insolvenzanmeldung

Beitrag von tidus82 »

mullmark hat geschrieben: 16. Aug 2023, 18:27 Was du (oder jemand anderes) zufällig noch, was mit einer Teilforderung des o.g. Gläubigers besteht, die nach der Anmeldung zum Insolvenzverfahren entsteht, aber noch während der Prüfungsphase beim Insolvenzgericht, muss diese Forderung der Form nach von dem Gläubiger auch angegeben werden oder ist das nicht zwingend so?
Ich liebe diesen Satz - vielleicht weil ich ihn selbst nach dem dritten Mal lesen nicht verstehe. :D
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mullmark
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Re: Keine Insolvenzanmeldung

Beitrag von mullmark »

Bis auf den Tippfehler "Was du" statt "weißt du", habe ich versucht so verständlich wie möglich zu schreiben .
:-)
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tidus82
Admin
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Re: Keine Insolvenzanmeldung

Beitrag von tidus82 »

Jetzt versteh ich den Satz :D nach dem gefühlt einhundertstem Mal lesen :)

Also wie Ben schon schrieb, muss jede Forderung (egal ob vbuH oder nicht) angemeldet werden. Anderenfalls unterliegt sie der Restschuldbefreiung. Insbesondere wenn du die Forderung nicht verschwiegen hast sondern im Antrag mit angegeben hast.

Sollte eine Forderung nach Eröffnung der Insolvenz entstehen, so ist das eine neue Forderung, die NICHT von der Restschuldbefreiung erfasst ist. Diese braucht auch nicht angemeldet werden. Und natürlich wäre diese such eintreibbar.
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imker
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Re: Keine Insolvenzanmeldung

Beitrag von imker »

Bitte nicht Fragen wiederholen - oder ist das ein anderes Thema:

Vollstreckung nach Restschuldbefreiung

Beitrag von mullmark » 19. Jul 2023, 12:42
Hallo,

könnt ihr mir weiterhelfen, ich habe folgendes Problem:
Mir ist vor einiger Zeit die Restschuldbefreiung in meinem Insolvenzverfahren erteilt worden.
Nun versucht ein Gläubiger (öffentlicher Träger) zu vollstrecken und behauptet, die Forderung sei ausgenommen, weil aus unerlaubter Handlung. Ich bin mir ganz sicher, dass dies nicht dem Insolvenzgericht angezeigt worden ist, die Forderung somit von der Restschuldbefreiung erfasst ist. Sie behaupten, sie hätten dies in dem Verfahren dem Insolvenzverwalter angezeigt. Ich bin der Meinung, dass man das dem Gericht anzeigen muss.
Was soll ich jetzt machen? Vollstreckungsschutz beantragen? Wenn ja, bei welchem Gericht, Zivilgericht oder Verwaltungsgericht (weil öffentliche Forderung) oder beim Insolvenzgericht?

Gruß,
Mullmark
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robo
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Re: Keine Insolvenzanmeldung

Beitrag von robo »

Ja, versteh ich auch nicht, warum Du das Gleiche (oder dasselbe ?) jetzt nochmal fragst.
Hast Du inzwischen denn getan, was Imker Dir vor zwei Wochen geraten hatte ?
imker hat geschrieben: 3. Aug 2023, 14:26 trotz der geschilderten Umstände nicht angemeldet

dann mal die Tablle kopieren und demGläubiger mit der Frage schicken, ob sie die Forderung im Verfahren angemeldet haben

wenn die nicht aus einem vollstreckbaren Tabellenauszug vollstrecken wollen, haben sie nicht angemeldet und können nicht mehr vollstrecken, weil die die RSB auch auf nicht angemeldete Forderungen erstreckt
Wenn 'nein' - warum nicht ?
Wenn 'ja' - gibt es schon eine Reaktion vom Gläubiger ?
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robo
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Re: Keine Insolvenzanmeldung

Beitrag von robo »

Das Problem ist doch, wenn es ein 'öffentlich rechtlicher' Gläubiger ist
(wie z.B. eine GKV oder das Finanzamt oder ...),
dann reicht ja für eine Lohn- oder Kontopfändung ein überfälliger Bescheid.
Die können sich quasi ihren eigenen Titel stricken.
Es ist KEIN Gericht involviert
(wenn dazwischen kein Inso-Verfahren war).

Deswegen MUSST Du, meines Erachtens, Deinem ör Gläubiger mitteilen:
"Liebe Leute, Euer 'Titel' ist nix (mehr) Wert, da ich die RSB habe, s. Kopie anbei."
Oder wie Imker schrieb.
Oder anders.

Sonst KÖNNTEN die das einfach versuchen - und Du hast den Ärger.
Wenn die wirklich eine Kontopfändung versuchen sollten,
dann würde ich der Bank die Kopie der RSB schicken.

Also schreib Deinem Gläubiger, am besten per Einwurfeinschreiben.
Und melde Dich dann hier wieder mit seiner Antwort.
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mullmark
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Re: Keine Insolvenzanmeldung

Beitrag von mullmark »

robo hat geschrieben: 16. Aug 2023, 22:03 Das Problem ist doch, wenn es ein 'öffentlich rechtlicher' Gläubiger ist
(wie z.B. eine GKV oder das Finanzamt oder ...),
dann reicht ja für eine Lohn- oder Kontopfändung ein überfälliger Bescheid.
Die können sich quasi ihren eigenen Titel stricken.
Es ist KEIN Gericht involviert
(wenn dazwischen kein Inso-Verfahren war).

Deswegen MUSST Du, meines Erachtens, Deinem ör Gläubiger mitteilen:
"Liebe Leute, Euer 'Titel' ist nix (mehr) Wert, da ich die RSB habe, s. Kopie anbei."
Oder wie Imker schrieb.
Oder anders.

Sonst KÖNNTEN die das einfach versuchen - und Du hast den Ärger.
Wenn die wirklich eine Kontopfändung versuchen sollten,
dann würde ich der Bank die Kopie der RSB schicken.

Also schreib Deinem Gläubiger, am besten per Einwurfeinschreiben.
Und melde Dich dann hier wieder mit seiner Antwort.
Vielen Dank für deinen Beitrag.
Es ist so, dass die Gläubigerin auf meinen Einwand immer abweisend reagiert hat (es bleibt bei unserer Rechtsauffassung). Erst auf meinen Einwand hin, dass sie sich nicht in dem Tabellenauszug befinden, teilen sie mir nunmehr mit, dass sie die ganze Sache derzeit noch prüfen.
Mir ging es nur um die Rechtsschutz-Möglichkeiten eines Worst-Cases-Szenarios. Dachte zunächst an eine Vollstreckungsgegenklage. Aber da das Ganze eine öffentlich rechtliche Forderung ist, dürfte ja nicht das Zivilgericht, sondern das Verwaltungsgericht zuständig sein. Aber dafür müsste erst ein Verwaltungsakt erlassen sein,was bei einer bloßen Vollstreckungsankündigung halt nicht der Fall ist.
Und natürlich bin ich etwas Genervt....
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