Keine Insolvenzanmeldung

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robo
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Re: Keine Insolvenzanmeldung

Beitrag von robo »

mullmark hat geschrieben: 17. Aug 2023, 10:52 ...
Und natürlich bin ich etwas Genervt....
Ja, das verstehe ich gut!

Du willst uns ja nicht wissen lassen, ob es um die Krankenkasse oder Umsatzsteuer oder was auch immer geht, aber immerhin wollen "sie" es jetzt "prüfen" ... ist ja schon mal was !

Sie werden Dich also benachrichtigen, was bei der Prüfung rausgekommen ist.
Und vorher vermutlich auch nicht vollstrecken.
Also eigentlich kein Grund zur Sorge.
Eigentlich.

Aber man weiß ja nie ...
(ich darf hier ja nicht über Bänker lästern und vermutlich auch nicht über Mitarbeiter im ÖD ... aber es gibt eben überall solche und solche ...).

Ein Tipp noch: In solchen Fällen besser nicht telefonieren, besser immer alles schriftlich machen - und eine Kopie gut abheften (oder sichern). Man weiß ja nie ... (auf welche Ideen ein Gläubiger kommen könnte).

Viel Glück !
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mullmark
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Re: Keine Insolvenzanmeldung

Beitrag von mullmark »

robo hat geschrieben: 17. Aug 2023, 11:24
mullmark hat geschrieben: 17. Aug 2023, 10:52 ...
Und natürlich bin ich etwas Genervt....
Ja, das verstehe ich gut!

Du willst uns ja nicht wissen lassen, ob es um die Krankenkasse oder Umsatzsteuer oder was auch immer geht, aber immerhin wollen "sie" es jetzt "prüfen" ... ist ja schon mal was !

Sie werden Dich also benachrichtigen, was bei der Prüfung rausgekommen ist.
Und vorher vermutlich auch nicht vollstrecken.
Also eigentlich kein Grund zur Sorge.
Eigentlich.

Aber man weiß ja nie ...
(ich darf hier ja nicht über Bänker lästern und vermutlich auch nicht über Mitarbeiter im ÖD ... aber es gibt eben überall solche und solche ...).

Ein Tipp noch: In solchen Fällen besser nicht telefonieren, besser immer alles schriftlich machen - und eine Kopie gut abheften (oder sichern). Man weiß ja nie ... (auf welche Ideen ein Gläubiger kommen könnte).

Viel Glück !
Ja danke, ich bewahre den Schriftverkehr penibel auf.
Die Forderung ist ursprünglich von der Fernuni Hagen, resultierend aus Kursgebühren ;)
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robo
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Re: Keine Insolvenzanmeldung

Beitrag von robo »

mullmark hat geschrieben: 16. Aug 2023, 18:27 ... was mit einer Teilforderung des o.g. Gläubigers besteht, die nach der Anmeldung zum Insolvenzverfahren entsteht, aber noch während der Prüfungsphase beim Insolvenzgericht, muss diese Forderung der Form nach von dem Gläubiger auch angegeben werden oder ist das nicht zwingend so?
M.W. ist das Datum des Eröffnungsbeschlusses (der Inso vom Gericht) maßgeblich.
Ist die Forderung DAVOR entstanden, kommt sie mit ins Inso-Verfahren.
Ist sie DANACH entstanden, dann nicht, dann musst Du sie bezahlen.

Erst mit der Eröffnung beauftragt das Inso-Gericht den IV - und der schreibt dann alle Gläubiger an, die Du auf Deiner Liste aufgeführt (oder ggfs. nachgemeldet) hattest.
So wird es hier vermutlich auch gewesen sein.
Und die Gläubigerin hat dem IV dann nicht geantwortet
(das kommt wohl nicht sooo selten vor).

Und Dich jetzt im Nachhinein mit der Behauptung " ... war ja eine Forderung aus 'vbuH' ..." unter Druck setzen zu wollen, diese jetzt nach der RSB doch noch zu bezahlen, ist schon eine ganz schöne Frechheit.
Oder Dummheit ?

Kann Dir jedenfalls egal sein, denn Du hattest sie ja auf Deiner Liste und folglich für sie gilt die RSB und keiner kann Dir einen Fehler unterstellen.

Wenn da allerdings eine (Teil-?) Forderung erst NACH der Inso-Eröffnung entstanden sein sollte, dann hättest Du sie jetzt (noch/wieder) 'an der Backe'. Denn während des Inso-Verfahrens kann ja keiner irgendetwas vollstrecken, das muss dann ggfs. eben warten bis nach der RSB.

Und mal nebenbei: Wie will den so ein Gläubiger das 'aus vbuH' begründen ???
Stell ich mir schon sehr schwierig vor.
Aber, wie gesagt, auch das kann Dir egal sein.
Nicht (mehr) Dein Problem.
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mullmark
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Re: Keine Insolvenzanmeldung

Beitrag von mullmark »

robo hat geschrieben: 17. Aug 2023, 15:45
mullmark hat geschrieben: 16. Aug 2023, 18:27 ... was mit einer Teilforderung des o.g. Gläubigers besteht, die nach der Anmeldung zum Insolvenzverfahren entsteht, aber noch während der Prüfungsphase beim Insolvenzgericht, muss diese Forderung der Form nach von dem Gläubiger auch angegeben werden oder ist das nicht zwingend so?
M.W. ist das Datum des Eröffnungsbeschlusses (der Inso vom Gericht) maßgeblich.
Ist die Forderung DAVOR entstanden, kommt sie mit ins Inso-Verfahren.
Ist sie DANACH entstanden, dann nicht, dann musst Du sie bezahlen.

Erst mit der Eröffnung beauftragt das Inso-Gericht den IV - und der schreibt dann alle Gläubiger an, die Du auf Deiner Liste aufgeführt (oder ggfs. nachgemeldet) hattest.
So wird es hier vermutlich auch gewesen sein.
Und die Gläubigerin hat dem IV dann nicht geantwortet
(das kommt wohl nicht sooo selten vor).

Und Dich jetzt im Nachhinein mit der Behauptung " ... war ja eine Forderung aus 'vbuH' ..." unter Druck setzen zu wollen, diese jetzt nach der RSB doch noch zu bezahlen, ist schon eine ganz schöne Frechheit.
Oder Dummheit ?

Kann Dir jedenfalls egal sein, denn Du hattest sie ja auf Deiner Liste und folglich für sie gilt die RSB und keiner kann Dir einen Fehler unterstellen.

Wenn da allerdings eine (Teil-?) Forderung erst NACH der Inso-Eröffnung entstanden sein sollte, dann hättest Du sie jetzt (noch/wieder) 'an der Backe'. Denn während des Inso-Verfahrens kann ja keiner irgendetwas vollstrecken, das muss dann ggfs. eben warten bis nach der RSB.

Und mal nebenbei: Wie will den so ein Gläubiger das 'aus vbuH' begründen ???
Stell ich mir schon sehr schwierig vor.
Aber, wie gesagt, auch das kann Dir egal sein.
Nicht (mehr) Dein Problem.
Teilforderung deswegen, weil es sich etwas überschnitten hat mit dem von dir genannten Datum des Eröffnungsbeschlusses. Das wäre tatsächlich etwas ärgerlich, wenn man bedenkt, dass das dann anschließende Prüfungsverfahren bei mir 4 Jahre (!) gedauert hat, weil die Akte bei denen wohl irgendwie verloren ging. Meine Wohlverhaltensphase ging demnach nur 2 Jahre. Wahnsinn.
Habe diesbezüglich den Insolvenzverwalter angeschrieben. Nur ist fraglich, ob der überhaupt noch zuständig ist und für mich quasi tätig werden möchte, jetzt wo das Verfahren zu Ende ist.
Meine Vermutung ist, dass die Anmeldung des Gläubigers vielleicht auf dem Postweg verloren ging oder aber der Insolvenzverwalter Mist gebaut hat. Ich hoffe nicht, dass das Verschulden dann zu irgendeiner Wiederaufnahme des Verfahrens führen wird :o
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imker
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Re: Keine Insolvenzanmeldung

Beitrag von imker »

Deine Vermutungen hin oder her - und Deine Kontaktaufnahme mit dem Insolvenzverwalter auch hin oder her gewendet - wann sind die einzelnen neuen Forderungen der Fernuni Hagen begrüpndet gewesen oder ist es eine in Raten zahlbare Gebühr gewesen.

Der Satz von Dir

"Teilforderung deswegen, weil es sich etwas überschnitten hat mit dem von dir genannten Datum des Eröffnungsbeschlusses. "

ist für mich extrem unverständlich, obwohl ich als Experte für kryptische Texte eine Sonderstellung erreicht habe.

War die fragliche Forderung vor oder nach dem Eröffnungsbeschluss "begründet" - darauf und nicht auf die Verzögerungen oder der Verliust eines Briefes auf dem Postweg kommt es an.

Was sollte denn vollstreckt werden - der gesamte "Batzen" Gebühren - wann war die letzt Immatrikulation oder letzte kostenauslösende Rückmeldung von Dir??

Und meine Standard-Frage: wer hat Dir beim Antrag geholfen - Caritas, Diakonie, Rotes Kreus oder ein Verein oder ein rechtsanwalt mit Haftpflichtversicherung für die Fälle seiner Fehler??
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mullmark
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Re: Keine Insolvenzanmeldung

Beitrag von mullmark »

imker hat geschrieben: 17. Aug 2023, 18:54 Deine Vermutungen hin oder her - und Deine Kontaktaufnahme mit dem Insolvenzverwalter auch hin oder her gewendet - wann sind die einzelnen neuen Forderungen der Fernuni Hagen begrüpndet gewesen oder ist es eine in Raten zahlbare Gebühr gewesen.

Der Satz von Dir

"Teilforderung deswegen, weil es sich etwas überschnitten hat mit dem von dir genannten Datum des Eröffnungsbeschlusses. "

ist für mich extrem unverständlich, obwohl ich als Experte für kryptische Texte eine Sonderstellung erreicht habe.

War die fragliche Forderung vor oder nach dem Eröffnungsbeschluss "begründet" - darauf und nicht auf die Verzögerungen oder der Verliust eines Briefes auf dem Postweg kommt es an.

Was sollte denn vollstreckt werden - der gesamte "Batzen" Gebühren - wann war die letzt Immatrikulation oder letzte kostenauslösende Rückmeldung von Dir??

Und meine Standard-Frage: wer hat Dir beim Antrag geholfen - Caritas, Diakonie, Rotes Kreus oder ein Verein oder
ein rechtsanwalt mit Haftpflichtversicherung für die Fälle seiner Fehler??[/quote]
Ich glaube ein Teil meiner Antwort darauf würde dich nur unnötig verunsichern - es ist zu kompliziert. Lassen wir es dabei.

Der Spruch mit dem Rechtsanwalt mit Haftplichtversicherung war gut, aber gibt es auch Rechtsanwälte ohne Haftpflichtversicherung? :D
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